Hallo,
Ich kaufe im Internet eine Dienstleistung, die ein halbes Jahr
währt, und zwar von einem Verkäufer auf einer
Internetauktionsplattform.
das ist jetzt sehr abstrakt geschildert…
Dieser hat VIELLEICHT diese Dienstleistung von einem
Vertragspartner des Dienstleisters gestohlen.
Wie kann man eine Dienstleistung stehlen?
_§ 242 StGB Diebstahl
Wer eine fremde bewegliche Sache…_
Da mir das ganze nicht ganz klar ist, gehen wir der Einfachheit halber mal davon aus, dass die Dienstleistung als Sache zu sehen ist.
Kann ich durch den Kauf dieser Dienstleistung belangt werden?
Ja. Das nennt sich Hehlerei und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mir ist nicht sicher bekannt, ob die Dienstleistung aus
unseriösen Quellen stammt: sie ist nur so unschlagbar günstig,
dass sich dieser Verdacht aufdrängt.
Dann würde ich von Eventualvorsatz ausgehen (http://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz).
Und merke: An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben.
Gruß
S.J.