Gestohlene Dienstleistung kaufen

Hallo,
folgende Situation:
Ich kaufe im Internet eine Dienstleistung, die ein halbes Jahr währt, und zwar von einem Verkäufer auf einer Internetauktionsplattform.
Dieser hat VIELLEICHT diese Dienstleistung von einem Vertragspartner des Dienstleisters gestohlen.

Kann ich durch den Kauf dieser Dienstleistung belangt werden?

Mir ist nicht sicher bekannt, ob die Dienstleistung aus unseriösen Quellen stammt: sie ist nur so unschlagbar günstig, dass sich dieser Verdacht aufdrängt.

Vielen Dank!

Hallo,

Ich kaufe im Internet eine Dienstleistung, die ein halbes Jahr
währt, und zwar von einem Verkäufer auf einer
Internetauktionsplattform.

das ist jetzt sehr abstrakt geschildert…

Dieser hat VIELLEICHT diese Dienstleistung von einem
Vertragspartner des Dienstleisters gestohlen.

Wie kann man eine Dienstleistung stehlen?

_§ 242 StGB Diebstahl

Wer eine fremde bewegliche Sache…_

Da mir das ganze nicht ganz klar ist, gehen wir der Einfachheit halber mal davon aus, dass die Dienstleistung als Sache zu sehen ist.

Kann ich durch den Kauf dieser Dienstleistung belangt werden?

Ja. Das nennt sich Hehlerei und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mir ist nicht sicher bekannt, ob die Dienstleistung aus
unseriösen Quellen stammt: sie ist nur so unschlagbar günstig,
dass sich dieser Verdacht aufdrängt.

Dann würde ich von Eventualvorsatz ausgehen (http://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz).

Und merke: An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben.

Gruß

S.J.

Hi.
entschuldige, das ist wirlich sehr abstrakt geschildert.

Es geht darum, für ein Onlinespiel eine Gamecard zu kaufen, die für 6 Monate einen Spielzugang ermöglicht. Diese Gamecards werden so billig angeboten, dasss ich mir die Frage stellen musste ob sie aus einer seriösen Quelle stammen. Die Echtheit der Gamecards zweifele ich nicht an, sie funktionieren in jedem Fall.

Wie sieht es nun aus?

Hallo,

Es geht darum, für ein Onlinespiel eine Gamecard zu kaufen,
die für 6 Monate einen Spielzugang ermöglicht. Diese Gamecards

also ein Gegenstand. Das wäre m.E. eine Sache im Sinne des § 90 BGB, womit…

werden so billig angeboten, dasss ich mir die Frage stellen
musste ob sie aus einer seriösen Quelle stammen. Die Echtheit
der Gamecards zweifele ich nicht an, sie funktionieren in
jedem Fall.

die Straftatbestände Diebstahl und Hehlerei erfüllt sein dürften. Somit dürfte auch der Erwerb strafbar sein.

Gruß

S.J.

Vielen Dank!
Vgl. http://www.ebay.de/sch/PC-Videospiele-/1249/i.html?_…

hi

also ich seh kein problem darin die gamecards besonders günstig zu kaufen, solange sie funktionieren.

die verkaufspreise sind ja extrem unterschiedlich und variieren in einzelnen ländern stark.

solange sie funktionieren, würd ich auf jeden fall die billigste alternative kaufen.

der scheinbar geringe preis ist nur im vergleich zu den standard-monatsbeiträgen bzw. abos günstig. verglichen mit den real für den betreiber anfallenden server und servicekosten ist der billige preis immer noch sehr profitabel für den betreiber.