Gestrichelte Linie relevant?

Hi.

Es gibt eine Kreuzung in einer Tempo-30-Zone, wo auch überall rechts-vor-links gilt.
Dabei irritiert mich eine gestrichelte Linie, die wie eine Wartelinie ausschaut.

kreuzung

Die blauen Pfeile zeigen, in welche Richtungen gefahren werden darf.
Die grüne Linie ist die besagte Linie, die aber in Wirklichkeit keine Wartelinie sein kann, da sie ja auch über die Gegenfahrbahn läuft, also über die gesamte Straßenbreite.

Einzig die Geradeausfahrenden (A) müssen ja dem Verkehr von ( C ) Vorfahrt gewähren,
während (B) ja beim Rechtsabbiegen Vorfahrt hat (mal abgesehen davon, falls aus C ein breites Gefährt seine gesamte Straßenbreite in Anspruch nähme).
Ich habe nämlich schon mehrfach Radler aus (D) kommend gesehen, die (A) und (B) NICHT die Vorfahrt gewähren, einfach durchradeln, obwohl hier rechts-vor-links gilt. Wahrscheinlich, weil diese gestrichelte Linie eine Wartepflicht von (A) und (B) suggeriert.

Welchen Zweck bzw. rechtl. Bewandtnis hat also diese Linie?

Danke
M.

So?
Ist bei diese gestrichelte linie regel rechts vor links oder habe ich vorfahrt wenn ich fahre gerade ? (Auto, Autofahren) (finanzfrage.net)

Zweck unklar, Bewandtnis keine. Wenn der Straßenverlauf unübersichtlich wäre, dann könnte man allenfalls vermuten, dass da jemand den Verlauf zur Orientierung nachgemalt hat. Ansonsten war es ein Missverständnis oder Unvermögen.
sotp-auf-strasse | Bau-Praxis (baupraxis-blog.de)

Hi

die gestrichelte Linie hat m.E. keinen „rechtlichen“ Hintergrund, wenn es keine ergänzenden Schilder gibt.

Sie zeigt eher den Bereich an, in dem bei Ausfahrt aus der Straße gehalten werden sollte, um sich zu versichern, dass die Strecke wirklich frei ist. Sie ist also eher ein Hinweis darauf, dass man dort mal genauer schauen und nicht einfach drüber donnern sollte (womöglich weil da schon der eine oder andere Radler geplättet wurde, weil er rechts-vor-links in Ermangelung eines Führerscheins nicht kennt)

Klar, dem Radfahrer hilft es nichts, wenn das auf dem Grabstein steht, dass er hätte warten müssen :wink:

Ahh ich habe noch etwas gefunden : https://verkehrslexikon.de/Module/Haltlinie_und_Wartelinie.php

Auszug :

Die unterbrochene Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 StVO) ist kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sie empfiehlt lediglich dem, der wartepflichtig ist, an der bezeichneten Stelle anzuhalten.

Gleichwohl kann schon das Überfahren der Wartelinie im Einzelfall - leicht - haftungsverschärfend ins Gewicht fallen, wenn dadurch eine Fehlreaktion des bevorrechtigten Kraftfahrers provoziert wurde.

Gruß h.

1 Like

Meine Skizze gibt die Kreuzung ziemlich gut wieder, auch die Bodenpfeile sind genau so in Natura (und es gibt auch keine weiteren Bodenmarkierungen). Alles ist recht überschaubar.
Die einzige Idee, die ich hätte, wäre, dass hier „früher“ mal kein rechts-vor-links war und die Straße mit (A) und (B) einbahnig (zur Kreuzung hin). Dann wäre das ein Überbleibsel, das man vergessen hat zu überpinseln.

Meiner Meinung nach gefährdet diese ominöse Linie die Radler aus (D), weil denen eine Vorfahrt suggeriert wird, die aber nicht existiert.

Aber genau darum geht es ja. Eine solche Wartelinie wäre nur dort anzubringen, wo auch Fahrzeuge warten sollen - in dem Fall auf den Fahrspuren für A und B, nicht aber für den Gegenverkehr. Diese Linie suggeriert manchen ja anscheinend, dass die Straße, die C und D benutzen, in irgendeiner Form gegenüber der, die A und B benutzen, vorfahrtsberechtigt ist.

Hi

kann das sein, dass diese Linie zu einer alten Fahrrad/Fußgängerfurt gehörte, die im Zuge von irgendwelchen Fahrbahnsanierungsarbeiten zum Teil übermalt wurde?

Hast du ggf. einen google.Maps-Link damit man sich das aus der Luft anschauen könnte?

Gruß h