Gesundheits Fragen bei Risiko Lebensversicherung verschwiegen?

Hallo
Herr B  will eine Risiko Lebens Versicherung abschließen,hat aber bei den Gesundheits Fragen eine Gesundheits störung verschwiegen.Was ist wenn ein Todes fall eintritt? Wird die Versicherung sich dann bei Ärtzten informieren? Macht sie das immer?
Gruß

Hi,

Hallo
Herr B  will eine Risiko Lebens Versicherung abschließen,hat
aber bei den Gesundheits Fragen eine Gesundheits störung
verschwiegen.Was ist wenn ein Todes fall eintritt?

Im schlimmsten Fall wird die Zahlung verweigert

Wird die Versicherung sich dann bei Ärtzten informieren?

Ja

Macht sie das immer?

Ja

Gruß

Gruß
LampEh

Hallo,

Hallo
Herr B  will eine Risiko Lebens Versicherung abschließen,hat
aber bei den Gesundheits Fragen eine Gesundheits störung
verschwiegen.

Dann sollte Herr B schnellstens die Versicherung kontaktieren und die Gesundheitsprobleme nachmelden.

Evt. kann ja der Vertrag auch mit einem Zuschlag erhalten bleiben.

Was ist wenn ein Todes fall eintritt?

Dann besteht die Möglichkeit, dass Herr B jahrelang Beiträge gezahlt hat und die Erben keinen müden Euro ausgezahlt bekommen.

Gruß Merger

Hallo,

Macht sie das immer?

Ja

Nun, da unbekannt ist, von wann der Vertrag ist, stimme ich Dir zu.
Handelt es sich jedoch um einen „neueren“ Vertrag (ab ca. 2000), dann kann es auch sein, dass die nach 5-10 Jahren Laufzeit des Vertrages, trotz Falschangaben, zahlen müssen. Steht dann auch in den Bedingungen.
Selbstmord darf man ja auch nach 2 o. 3 Jahren (mMn) Laufzeit d. Vertrages machen!

16BIT

Moin,

Hallo
Was ist wenn ein Todes fall eintritt?

Von nichts bis zu einer Nichtauszahlung ist so ziemlich alles im Jackpot.Es gilt Fristen zu beachten,die sich aus dem VVG ergeben und es ist auch nicht unwichtig,inwieweit die verschwiegene „Störung“ in kausalem Zusammenhang mit dem Tod steht.

Gruß

Grüße,sapine

Hallo.

Kurz eingeklinkt: Es ist egal ob der Vertrag VOR oder NACH 2000 geschlossen wurde, da wir hier vom VVG reden. Dies hat auch bei Altverträgen Gültigkeit.

Frist bei Selbstmord ist übrigens 3 Jahr.

Grüße
Claude Burgard
Unabhängiger Versicherungsmakler
http://www.wer-weiss-was.de/autor/N679ugyuqsc252

Hallo Claude,

vielen Dank für die Bestätigung meiner (rudimentären) Kenntnis diesbezüglich!:wink:

16BIT

P.S.
Tue Dir mal selber einen Gefallen und setze Deinen Link zu Deiner Vika in Tags!
zu Claude´s Vika
Wenn Du auf meinen Beitrag antwortest „mit Zitat“, siehst Du wie ich es meine!

Hallo
In solchen Verträgen steht auch drin,Rückwirkend anpassen-was bedeutet das ?
Gruß

Hallo 16Bit.

Da haben wir ja gleich beide was gelernt.

Wie sähe es dann in diesem Zusammenhang mit den Forenregeln bei folgendem Gruß aus?

Viele Grüße
Claude Burgard
Unabhängiger Versicherungsmakler

Hallo Claude,

Alles Gut und Regelkonform :wink:, obwohl mir das „Unabhänger“ nicht ganz zusagt!

16BIT

Moin,

obwohl mir das „Unabhänger“

nicht ganz zusagt!

verständlich,wird doch eine nicht gegebene allgemeine Unabhängigkeit suggeriert.Unabhängig von was?Einkommen?zufriedenen Kunden,die Weiterempfehlungen aussprechen?Sicher nicht.
Ein „gesellschaftsunabhängig“ wäre deutlich statthafter…

16BIT

Grüße,sapine

Hallo,

vielleicht will er damit zum Ausdruck bringen,
dass er auf Provisionen nicht angewiesen ist und darauf auch keinen Wert legt.

na ja … könnte ja sein.

Gruß Merger

Hallo,

Macht sie das immer?

Ja

Nun, da unbekannt ist, von wann der Vertrag ist, stimme ich
Dir zu.

Es ist unerheblich von wem der Vertrag ist. Jede Risikolebensversicherung prüft erstmal die medizinischen Daten beim Leistungsfall und dies sehr akribisch.

Handelt es sich jedoch um einen „neueren“ Vertrag (ab ca.
2000), dann kann es auch sein, dass die nach 5-10 Jahren
Laufzeit des Vertrages, trotz Falschangaben, zahlen müssen.

Es stimmt das man die Versicherungen Verträge nach 10 Jahren nicht mehr zurücktreten/anfechten können. Auch nicht bei arglistiger Täuschung.

Steht dann auch in den Bedingungen.

VVG

Selbstmord darf man ja auch nach 2 o. 3 Jahren (mMn) Laufzeit
d. Vertrages machen!

Das ist so nicht richtig! Es stimmt das min. 3 Jahre vergangen seien müssen.
Aber sollte z.B. in der Vorerkrankung Depressionen nicht genannt worden sein und der Selbstmord im 5ten Versicherungsjahr verübt. Wird die Gesellschaft höchstwahrscheinlich den Vertrag anfechten aufgrund arglistiger Täuschung (Innerhalb 10Jahres Zeitraums) und dadurch der Vertrag nichtig. --> keine Leistung

16BIT

LampEh

Es gilt Fristen zu beachten,die sich aus dem VVG ergeben und es ist auch nicht :unwichtig,inwieweit die :verschwiegene „Störung“ in kausalem Zusammenhang mit dem :Tod steht.

Bei grob fahrlässige Verschwiegenheit wird tatsächlich ein kausaler Zusammenhang geprüft nicht aber bei arglistiger Täuschung. (Innerhalb der Fristen)

Gruß

Grüße,sapine

Gruß
LampEh

Hallo,

Bei grob fahrlässige Verschwiegenheit wird tatsächlich ein
kausaler Zusammenhang geprüft nicht aber bei arglistiger
Täuschung. (Innerhalb der Fristen)

korrekte und sinnvolle Ergänzung!

Gruß
LampEh

Grüße,sapine

Viel mehr möchte er damit zum Ausdruck bringen, dass er RECHTLICH auf der Seite des Kunden angesiedelt ist, was er sich nebenbei auch in Sachen BERATERHAFTUNG so von einem Richter vorhalten lassen müsste.

Da er praktisch und faktisch niemanden hat, der ihm im Bezug auf sein vermitteltes Geschäft Vorschriften macht (zumindest ist es bei mir in meinen Courtagezusagen so), nimmt er sich das Recht heraus sich unabhängig zu nennen.

Das ein durchschnittlich intelligenter Verbraucher weiß, dass sowohl ich als auch Ihr Geld am Abschluss (beim Makler ist es in vielen Sparten auch nicht der Abschluss sondern an der Betreuung!) einer Versicherung verdient, dürfte unbestritten sein.

Hallo.

Hallo
In solchen Verträgen steht auch drin,Rückwirkend anpassen-was
bedeutet das ?
Gruß

Im Gegensatz zur Anfechtung bei arglistiger Täuschung (Vorsatz), hat der Versicherer das Recht den Vertrag innerhalb von 5 Jahren ab Beginn bei Kenntnisnahme einer FAHRLÄSSIGEN Anzeigepflichtverletzung den Vertrag anzupassen. Dies könnte sich z.Bsp. durch einen Risikozuschlag oder einen Ausschluss bemerkbar machen.

Das versteht man darunter.

Viele Grüße
Claude Burgard
Unabhängiger Versicherungsmakler

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass bei Selbsttötung innerhalb der 3 Jahre eine Leistung möglich ist.

Dies kann man aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen nehmen.

z.B.:

§ 13 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person, wenn eine Todesfallleistung
versichert ist?
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung nach Ablauf von drei Jahren seit Zahlung des
Einlösungsbeitrages oder Wiederherstellung der Versicherung (Dreijahresfrist) sind
wir zur Leistung uneingeschränkt verpflichtet.
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person vor Ablauf der Dreijahresfrist
besteht Versicherungsschutz nur, wenn uns nachgewiesen wird, dass die
Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.

Gruß Merger