Hallo Gabi,
es ist schwierig, deine Fragen zu beantworten, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen. Mit diesem Rechtsgebiet hatte ich zwar noch nie zu tun, aber ich versuche deine Anfrage allgemein und nach meinem Rechtsempfinden zu beantworten.
Für die Gesundheit von Tieren ist normalerweise das Veterinäramt und nicht das Gesundheitsamt zuständig. Es sei denn, du hältst 100 Säugetiere in einer Zweizimmerwohnung, sodass tatsächlich die Gesundheit der anderen Hausmitbewohner gefährdet sein könnte.
Zum Rechtsweg:
Normalerweise müsstest du einen (rechtsmittelfähigen) Bescheid in Händen haben, der die erlassende Behörde erkennen lässt und der eine Rechtsmittelbelehrung enthält, nach der du ca. 1 Monat Zeit hättest (schriftlich) Widerspruch einzulegen. In der Begründung müsste auch die Rechtsgrundlage für die Anordnung angegeben sein.
Ich kann mich erinnern, wegen irgendeiner Rinderkrankheit sollten mal alle Galloway-Rinder geschlachtet und vernichtet werden. Das konnte damals auch bundesweit nicht durchgesetzt werden. Es durften dann nur keine derartigen Produkte in den Handel gebracht werden. Im Nachhinein hat sich der Verdacht vermutlich auch nicht bestätigt.
Mehr kann ich dir leider ohne genauere Angaben dazu nicht schreiben. Du kannst aber gerne nochmal nachfragen.
Viele Grüße aus Oberbayern
Johanna Karkosch
PS: Ich hab gerade deine Vita angeschaut, du bist ja fast mein Jahrgang:smile:.