Gesundheitsamt welche Rechte

Hallo,

welche Rechte hat das Gesundheitsamt? Kennt sich damit jemand aus?
Dürfen die von mir verlangen, dass ich Säugetiere töten lasse? Wenn die Tiere aufgrund von Infektionsschutz weg müssen, dann kann das Gesundheitsamt ja selbst den Auftrag geben. Dann bin ich nicht der Mörder der Tiere sondern das Amt. Ich kann das nicht. Zumal ich der Meinung bin, dass es mit etwas ‚good will‘ auch ohne den Mord ginge.

Ich gehe davon aus, daß deine „Säugetiere“ eine gefährliche Infektion oder eine Impfung haben müssen, die auch für Menschen gefährlich werden kann, auch für Dich. Es wäre schon von Vorteil gewesen, wenn du deine „Säugetiere“ nähere beschrieben hättest und um welche Infektion, bzw. Infektionsschutz es sich handelt???
Wer soll denn sonst vor diesen „Infektionen“ schützen, wenn nicht das Gesundheitsamt?
Wenn es das nicht tut, macht es sich strafbar.

Gruß Bernst

Die Säugetiere sind Mäuse, Hausmäuse halt, die aufgrund von Unrat und Dreck eingewandert sind. die haben auch keine Infektion, die sind putzmunter. Die wohnen einfach nur in der Wohnung. Mit einer Katze wäre das Problem schnell und nachhaltig zu lösen. Da müsste kein grausamer Massenmord stattfinden. Aber das amt verlangt den Mord.

Das ist nicht mehr Themenschwerpunkt, aber meines Erachtens stellt das Ordnungsamt fest und der „Betreiber/Inhaber“ muß es umsetzen. Dazu würde dann
auch gehören, dass man Tiere „tötet“
Diese Anordnung ist aber schon sehr drastisch und es muss auch eine Gefährdung vorliegen, ansonsten könnten sie es nicht verfügen.

Da kenne ich mich leider nicht so aus. Nach dem Bundesseuchengesetz ist das möglich. Allerdings muss das Amt eine Frist setzen. Wenn Sie denen mitteilen dass Sie aus ethischen Gründen das nicht hinbekommen wird es das Amt von sich aus tun.
Gruß Simon

Sorry, ich kenne mich ausschließlich in Verwaltungsrecht, kommunale Verwaltungen aus. Das Gesetz über Lebensmittel, Hygiene und Veterinärwesen ist ein eigener spezifischer Bereich.

LG

Wenn keine akuten Gesundheitsgefaren, aufgrund der Mäuse, Unrat und Dreck, von den Mäusen ausgeht, sehe ich keine Notwendigkeitfür das Einschreiten von Gesundheits- und Veterinäramt, oder Tierschutz.
Ich kenne die Gründe also nicht und empfehle dir, dich einfach über die Mäusehaltung hier zu informiern --> http://www.das-maeuseasyl.de/doku.php.
Da steht alles drin. Wenn du dich daran hältst brauchst du dir keine Gedanken zu machen.
Aber wenn du tierlieb bist, wirst du sie schon entsprechend halten. Wenn die Mäuse aber nicht artgerecht gehalten werden, können sehr wohl Gefahren für dich und andere Menschen ausgehen und ein Einschreiten der Behörden ist notwendig.

Gruß Bernst

Hallo. Um was für Tiere geht es denn? Z. B. Ratten oder auch Affen können sehr gefährliche Krankheiten übertragen. Derjenige, der am ehesten geeignet ist, diese „Störquellen“ zu beseitigen (Zustandsstörer oder Verhaltensstörer), kann vom Amt (auch vom Gesundheitsamt) hierfür herangezogen werden, wenn die gesetzliche Lage dies hergibt. Das Gesundheitsamt muss also eine Rechtsgrundlage hierfür haben. Hat es die, wirst du oder der Verantwortliche selbst tätig werden müssen. Ggf. muss der Verantwortliche auf eigene Kosten jemanden Dritten hierfür engagieren. Das Amt muss dies nicht auf Kosten der Allgemeinheit tun, sondern immer der sogenannte Störer, da dieser durch sein Tun oder Dulden oder Unterlassen einen rechtswidrigen Zustand hergestellt hat. Es ist aber auch immer das mildeste Mittel zu wählen, womit das Ziel erreichbar wäre. Hier käme es auf den Einzelfall und die Rechtslage an und ggf. auch auf eine gerichtliche Entscheidung.

Gruß
wieselwalli

Liebe Gabi

bleib ruhig. Deine Anfrag zeigt ja
viele Emotionen.

Mach das zu einer Entgegnung bei dem Amt.
Sag, dass du nicht in der Lage bist, das
Verlangte selbst zu erledigen. Berufe dich
auf heere Grundsätze der Huminanität.

Die Bürokraten können das ja selbst nicht.
Bitte um eine Ersatzanordnung und verlang deine Anhörung vor jeweiliger Regelung.

mfg
Johannes Merkur

Wenn es sich um Mäuse handelt und diese artgerecht gehalten werden, sehe ich keine Notwendigkeit und auch kein Recht dazu, daß Gesundheitsamt, Vertinäramt oder Tierschutz aktiv werden.
Du bist doch sicher tierlieb und wirst die Mäuse sicher nicht so halten, daß durch Unrat und Dreck eine Gesundheitsgefahr für dich oder andere ausgeht und daß Behörden, oder Tierschutz deshalb einschreiten müssen.
Du kannst dich hier ja informieren --> http://www.das-maeuseasyl.de/doku.php/home
Gruß Bernst

Hallo Gabi,

es ist schwierig, deine Fragen zu beantworten, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen. Mit diesem Rechtsgebiet hatte ich zwar noch nie zu tun, aber ich versuche deine Anfrage allgemein und nach meinem Rechtsempfinden zu beantworten.

Für die Gesundheit von Tieren ist normalerweise das Veterinäramt und nicht das Gesundheitsamt zuständig. Es sei denn, du hältst 100 Säugetiere in einer Zweizimmerwohnung, sodass tatsächlich die Gesundheit der anderen Hausmitbewohner gefährdet sein könnte.

Zum Rechtsweg:
Normalerweise müsstest du einen (rechtsmittelfähigen) Bescheid in Händen haben, der die erlassende Behörde erkennen lässt und der eine Rechtsmittelbelehrung enthält, nach der du ca. 1 Monat Zeit hättest (schriftlich) Widerspruch einzulegen. In der Begründung müsste auch die Rechtsgrundlage für die Anordnung angegeben sein.

Ich kann mich erinnern, wegen irgendeiner Rinderkrankheit sollten mal alle Galloway-Rinder geschlachtet und vernichtet werden. Das konnte damals auch bundesweit nicht durchgesetzt werden. Es durften dann nur keine derartigen Produkte in den Handel gebracht werden. Im Nachhinein hat sich der Verdacht vermutlich auch nicht bestätigt.

Mehr kann ich dir leider ohne genauere Angaben dazu nicht schreiben. Du kannst aber gerne nochmal nachfragen.

Viele Grüße aus Oberbayern

Johanna Karkosch

PS: Ich hab gerade deine Vita angeschaut, du bist ja fast mein Jahrgang:smile:.

Sorry, bin nicht kompetent, aber auch zuwenig Information.

Hi, schildere mal näheren Umstände! Was ist der Grund? Verwahrlosung? Welche Säugetiere? Was heisst Infektionsschutz? Haben die Tollwut o.ä.? Mord gibt es nicht. Tiere müssen oft getötet werden. Die werden nicht ermordet! Und Du bist verantwortlich für Deine Tiere!Und zur Gefahrenabwehr für andere Menschen und Tiere gibt es viele harte Maßnahmen!

Also es handelt sich um Mäuse, die eben einfach durch die Tür, offene Fenster und sonstige öffnungen ins Haus eingewandert sind. Da die Bewohner des hauses überall Lebensmittel, auchReste und Müll rumliegen haben, fanden die Tierchen das toll, sind geblieben und haben sich vermehrt.
Wir haben den Bewohnern schon mehrfach geraten sich einme katze anzuschaffen. Wo katzen sind nehmen die Mäuse reißaus. Machen sie nicht. ich hab ihnen gesagt, sie sollen Pfefferminzöl auf Lappen oder papp geben und überall da plazieren, wo sie Spuren der Mäuse finden. Machen sie auch nicht.
Jedenfalls war jetzt das Gesundheitsamt da. Hat Mäusespuren gefunden und uns als Eigentümer aufgefordert einen Kammerjäger auf die Mäuse zu hetzen.

Da wir das ethisch nicht vertretn können, haben wir das nicht gemacht. so, nun hat uns das Gesundheitsamt ein zwangsgeld von 500 EUR angedroht, falls wir die Mäuse nicht innerhalb von 14 Tagen töten lassen.

Ich hab bei jeder menge Schädlingsbekämpfer nachgefragt ob sie die Mäuse vergiften oder vertreiben. Alle haben gesagt „vergiften“, also töten und das grausam.

Das kann ich einfach nicht. Ich respektiere jedes Leben. Und es gibt nur einen Grund Leben zu vernichten. Das ist Nahrung, so wie es die Natur vorgesehen hat. Mit jeweils einer reellen Chance für das Beutetier. Wenn mich andere Lebewesen stören, dann versuche ich sie zu vertreiben. Wenn das nicht klappt, muss entweder ich das Feld räumen oder ich muss mich arrangieren.

Hallo,
nicht nur unter Tieren gibt es eine Rangordnung, auch im richtigen Leben. Der Mensch steht über dem Tier und die Gesundheit des Menschen hat Vorang. Ich denke, dass das Gesundheitsamt Recht hat und noch mehr Ärger bereitet. Sorry.
Oder den Mietern wird sofort gekündigt wegen Beschädigung und Verwahrlosung der Mietsache, mit sofortiger Zwangsräumung, falls das Gesundheitsamt mitspielt.
Oder kaufe/borge/leihe kurzerhand selbst mal ca. 5 Katzen für dieses Paradies. Was Du ethisch vertreten kannst, spielt keine Rolle, die Gesundheitsgefahren und Seuchenabwehr steht über Deinem Bedürfnis!
LG

Die Bewohner sind ja schon lange gekündigt, Aber hast du eine vorstellung davon, wie viele Rechte Mieter haben und wie wenig Rechte Vermieter.

1.)Katzen kann man nicht einfach mal so hierhin und dahin schicken. 2.)Darf ich nicht einfach katzen in die Wohnung schicken.

Und wo sind denn durch die Mäuse Menschen gefährdet? Ist in irgend einer Form nachgewiesen, dass nur eine einzige Maus irgend eine Infektionskrankheit mit sich trägt? nein

und es geht nicht um meine Bedürfnissen. Es geht um mein Gewissen, um den Respekt vor mir selbst. Ich hab dem Amt mitgeteilt, dass wenn sie es für absolut nötig halten, sie die Mäuse ermorden lassen sollen und nicht mich dazu zwingen.

Es gibt ja schließlich immer noch ein Grundgesetz und da den Art. 4

Hi,

wenn Deine Tiere nach dem Infektionsschutzgesetz gekeult werden müssen, stellen sie eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Damit bist zunächst Du als Halter der Tiere dafür verantwortlich, dass das Problem beseitigt wird. Daher ist es an Dir, den Auftrag zu geben.

Gruß,

Michael

Hallo Frau Holschuh
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Strafrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter: www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen

kraroma

Zuerst, nur Rechtsanwälte besitzen das Recht zur Rechtsberatung und Staatsorgane geben nur Hinweise.

Die Staatsverwaltung verwaltet Hoheitsrechte aber sind gebunden an der Verfassung, die viele Freiheiten sichert wie Tierhaltung in angemessenen Rahmen. Natürlich ist das Wohl der Allgemeinheit wichtiger wie das persönliche Recht bei drohender Gefahr wie Seuchen doch mir fällt kein Haustier aus Zucht ein, welches eine Epidemie von der Natur her auslösen kann. Anders sieht es bei Wildtiere aus mit Parasiten und locken teilweise Schädlinge an wie Milben und Schaben aus hygienischen Gründen.

Zuerst kommt immer ein Mahnungverfahren und spätesten beim gerichtlichen Bescheid ist Widerspruch notwendig mit rechtlichen Mitteln. Sehe die Sache vorerst entspannt und fordere so viele Informationen wie es geht über z. B. Begründung im zitierten Gesetztext und Ordnung. Manchmal helfen auch persönliche Gespräche bei Sachbearbeitern mit stiller Aufnahme durch eine App, da gibt es gewisse Möglichkeiten auch zur Veröffentlichung. Gehe zu Tierschutzverein in öffentliche Aufgabe wie BUND oder Greenpeace.

Wenn man solche Fragen stellt sollten näheren Angaben machen oder man schaltet direkt die Medien ein wie eine Rechtsvertretung. Regionale Behörden neigen häufig zum Diktat mit gebastelte Begründung, ein Fall für z. B. der SoKo vom Kölner Express.