Ich bräuchte mal einen Experten für GKV.
Ich habe bei der Aok Beitragsrückstände und nun verweigert die AOK mir die
Ausstellung der neuen Gesundheitskarte.
Das würde bedeuten ich hätte ab 1.1.14 Keine KV mehr. Dürfen die sowas überhaupt
auf Grundlage der neuen Gesetzte und was könnte ich evt. dagegen tun ?
Was ich nicht verstehe, die PKV musste einen Notlagentarif einführen das müßte doch
für die GKV erst recht gelten .
Vielen Dank.
Hallo,
ja sicher gibt es das bei der GKV. In deinem Falle ist es so, dass dir die Kasse Leistungen nur noch als Notfall zu Verfügung steht, d.h. du darfst die normale Karte nicht nutzen, weil darüber können als Leistungen abgerechnet werden. Wenn du als Notfall zum Zahnarzt musst, dass gibt es dafür von der Kasse einen gesonderten Behandlungsausweis, mit dem der Zahnarzt abrechnen kann - muss eben im Einzelfall angefordert werden.
Das gleiche gilt auch für den Arzt - ich kenne es so, dass der Versicherte dafür eine Bestätigung der Kasse für den Arzt erhält, wonach dieser nur Notfallbehandlungen zu Lasten der Kasse abrechnen darf.
Wichtig ist auch zu wissen, dass diese Leistungseinschränlung nur für die Mitglieder gilt, nicht für familienversicherte Angehörige.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort, werde dann die Kasse dementsprechend
mal anschreiben.