Liebe/-r Experte/-in,
wir sollen die neue elektronische Gesundheitskarte beantragen; meine Fragen:
- Kann ich damit warten, bis die alte Karte der GKV abläuft (bei mir 2015), oder muss ich der Aufforderung jetzt Folge leisten?
- Wie ist der Datenschutz zu sehen? Gesetzt der Fall, ich will aus irgendeinem GRund eine zweite Meinung zu einem gesundheitlichen Problem, kann der Arzt dann sehen, bei welchen Ärzten ich schon vorher war und was diese festgestellt haben?
Danke
Günther