Gesundheitskarte

Liebe/-r Experte/-in,

wir sollen die neue elektronische Gesundheitskarte beantragen; meine Fragen:

  1. Kann ich damit warten, bis die alte Karte der GKV abläuft (bei mir 2015), oder muss ich der Aufforderung jetzt Folge leisten?
  2. Wie ist der Datenschutz zu sehen? Gesetzt der Fall, ich will aus irgendeinem GRund eine zweite Meinung zu einem gesundheitlichen Problem, kann der Arzt dann sehen, bei welchen Ärzten ich schon vorher war und was diese festgestellt haben?

Danke

Günther

Hallo Günther,

zu 1-
Das müßte dem Begleitschreiben zu entnehmen sein, ob dafür ein Frist gesetzt ist-zwingend!

Zu 2-
Meines Wissens sind bis jetzt nur Geb-Datum, Name, Adresse usw. gespeichert.
Geplant ist, daß der Arzt wichtige Diagnosen wie: Allergien, Medikamentenunverträglichkeit, usw. gespeichert werden, damit der Notarzt oder das Krankenhaus bei z.B. bei Ohnmacht oder nicht ansprechbar weiß dass er die medikamente usw. nicht verwenden darf.
Das denke ich wird noch dauern, da jede Praxis erst einmal ein Schreibgerät usw.für den Chip auf der Karte brauch.

Mir wäre das egal, denn von mir kann jeder wissen, wie Krank oder Gesund ich bin.

Wird das dann nach dem Datenschutz richtig umgesetzt, kann das System u.U. Leben retten.

MfG
-Leo!

Hallo,
zu 1) Ich weiß nicht, wie bei deiner KK diese Umstellung von statten geht bzw. wie die Aufforderung aussieht.

zu 2) Nach wie vor werden auf der Gesundheitskarte keine Behandlungsdaten abgespeichert, so dass dein Arzt nicht ersehen kann, ob und wo du schon in Behandlung warst.

VG
ayro

Hallo,

die neue Karte ersetzt die alte Karte. Eventl. werden die alten Karten nur noch bis Ende diesen Jahres Gültigkeit haben, das das Abrechnungssystem der Ärzte verändert wird/worden ist.
Also…neue Karte beantragen.

Da die neue Karte keine Krankheitsdaten speichert, braucht man auch keine Bedenken haben.

VG OM

Die Fragen würde ich meiner Kasse stellen.
Gruß