Hallo,
Hallo,
eine generelle Frage:
Widerspricht es dem AGG, wenn ein Arbeitgeber seinen
Mitarbeitern für ein krankheitsfreies Jahr eine Einmalzahlung
(Prämie) bezahlt?
Nicht grundsätzlich, da es entgegen landläufiger meinung durchaus zulässige Ungleichbehandlung gibt, wenn ein sachlicher Grund dafür vorhanden ist.
Auch das AGG z. B. regelt nur die in § 1 bestimmten Tatbestände als Diskriminierung:
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html
Oder liegt in einem solchen Fall keine Benachteiligung vor, da
die Prämie ja nur ein Bonus ist.
Hier muß nicht zwingend eine unzulässige Diskriminierung vorliegen. Der Teufel steckt aber im Detail und deswegen kommt es auch hier auf den kompletten, vollständigen Wortlaut an. So wäre es z. B. kritisch, wenn chronisch Kranke, die eine Anerkennung ans Schwerbehinderte/Gleichgestellte haben, aus behinderungsbedingten Gründen die Prämie wg. zuviel Fehltagen nicht erhalten.
Ein Mitarbeiter der krank
ist(war), wird im dem Sinne ja nicht benachteiligt, da er nach
wie vor seinen vertraglich vereinbarten Lohn erhält.
Das sieht die Rechtsprechung mittlerweile nicht mehr ganz so einfach, da es durchaus auf das Volumen ankommt, das hier zur Verteilung kommt. In letzter Zeit sind einige derartige Vereinbarungen durch Gerichte gekippt worden, weil der Wegfall der Prämie die (sehr kompliziert formulierte) Grenze des § 4a EFZG überschritten haben. Der wurde bisher oft übersehen, gilt aber auch für solche Prämien.
Oder hab ich da ein falsches Verständnis?
z. T. Ja
By the way: Es gibt nach wie vor keine wissenschaftlich fundierte Auswertung, die einen langfristigen positiven Effekt solcher Anwesenheitsprämien für AG belegen. Das Thema ist wohl mehr ideologisch besetzt.
Grüße
Stefan
&Tschüß
Wolfgang