Getränk ohne Größenangabe vergessen bestellen, aber ungefragt Großes bekommen

Hallo, meine Frage in aller Kürze.

Wenn ich in einer Gaststätte z.B. einen Apfelsaft bestelle und mal vergesse dazu zu sagen, dass ich einen Kleinen möchte, aber dann ungefragt einen Großen erhalte, muss ich das hinnehmen? Am besten mit dem Zusatz: „Ich habe Ihnen einen Großen gebracht, ich hoffe das ist okay?“

Ob das jetzt unhöflich ist oder nicht, ist mir jetzt erstmal ziemlich egal. Mir geht es tatsächlich rein um die rechtliche Grundlage.

Meine Einschätzung: Per Gesetz ist eine mittlere Qualität zu liefern, wenn keine im Kaufvertrag geregelt wurde. Nun ist die Qualität des Apfelsaftes gleich, egal wie groß oder klein das Glas ist, aber wenn ich das übertrage, hätte der Wirt mir maximal einen mittleren Apfelsaft bringen dürfen, oder? Da er aber nur einen Kleinen oder Großen im Angebot hat, hätte er dann nicht fragen müssen?

Vielen Dank für die Antworten!

Ich bedaure, aber darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Legendär ist ja die Regelung: „Draußen nur Kännchen!“, die bedeutet, dass auf der Terrasse etc. Kaffee nicht tassen- sondern eben nur kännchenweise serviert wird. Ich würde allerdings vermuten, dass das Personal einen großen Apfelsaft auch wieder mitnehmen und durch einen kleinen ersetzen wird, wenn man es höflich darum bittet.

Hmmm, gute Frage… besser mal einen Rechtsanwalt fragen… bei mir wären es nur Vermutungen.

also, ich weiß auch nicht genau wie es rechtlich geregelt ist. bei dem satz „ich hab ihnen einen großen gebracht, ich hoffe das ist okay“ könnte man ansetzen, an dieser stelle kann man sagen nein, ist nicht okay. wenn es eine gute gastronomie ist gehört es zum service das der kellner es wieder mit nimt und zwar ohne kommentar.

Hallo Hansa1, scheinbar handelt es sich hier um eine rechtliche und nicht fachliche Frage. Die sollte dann auch ein Rechtsverdreher beantworten, kein Gastrofachmann, der sich über den Umsatz freut…