Hallo, meine Frage in aller Kürze.
Wenn ich in einer Gaststätte z.B. einen Apfelsaft bestelle und mal vergesse dazu zu sagen, dass ich einen Kleinen möchte, aber dann ungefragt einen Großen erhalte, muss ich das hinnehmen? Am besten mit dem Zusatz: „Ich habe Ihnen einen Großen gebracht, ich hoffe das ist okay?“
Ob das jetzt unhöflich ist oder nicht, ist mir jetzt erstmal ziemlich egal. Mir geht es tatsächlich rein um die rechtliche Grundlage.
Meine Einschätzung: Per Gesetz ist eine mittlere Qualität zu liefern, wenn keine im Kaufvertrag geregelt wurde. Nun ist die Qualität des Apfelsaftes gleich, egal wie groß oder klein das Glas ist, aber wenn ich das übertrage, hätte der Wirt mir maximal einen mittleren Apfelsaft bringen dürfen, oder? Da er aber nur einen Kleinen oder Großen im Angebot hat, hätte er dann nicht fragen müssen?
Vielen Dank für die Antworten!