Getränke wärend der Arbeit

Jetzt geht es nur noch um die Getränkefrage, darf ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbieten wärend der Arbeit was zu trinken beispielsweise Kaffee, an der werkbank wo keine Gefahr besteht das ausgelaufener Kaffee etwas beschädigt!?
Gibts da irgendwo was nachzulesen haben schon mal stundenlang gegoogelt, aber leider ncihts wirklich brauchbares gefunden…

Gruß Mike

Wie oft eigentlich noch?
Wie oft willst Du diese Frage eigentlich noch stellen?

Der Betrieb GEHÖRT dem Arbeitgeber, er hat ein Direktionsrecht, und unsere Gesetzgebung hat im ArbZG Pausen vorgesehen, in denen man Nahrung zu sich nehmen kann.

Oder (zum 346. mal) kurz:
JA, ER DARF ES VERBIETEN!

Guido

…bis die Antwort passt
Moin, Guido,

Wie oft willst Du diese Frage eigentlich noch stellen?

bis die gewünschte Antwort kommt :smile:))

Der Betrieb GEHÖRT dem Arbeitgeber, er hat ein
Direktionsrecht, und unsere Gesetzgebung hat im ArbZG Pausen
vorgesehen, in denen man Nahrung zu sich nehmen kann.

Oder (zum 346. mal) kurz:
JA, ER DARF ES VERBIETEN!

Guido, da hilft auch kein Gebrüll. Der Ignorant Fragesteller sucht nach einem Paragraphen, in dem die Wörter trinken, Kaffee, Werkbank, erlaubt vorkommen. Kannst Du den liefern? Nein - aber das ist ja, philosophisch gesehen, kein Beweis, dass es ihn nicht doch gibt. Irchenzwo da draußen…

Gruß Ralf

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Hallo,

Gibts da irgendwo was nachzulesen haben schon mal stundenlang
gegoogelt, aber leider ncihts wirklich brauchbares gefunden…

…dann gurgel mal weiter. Aber bitte trocken, sonst hat der AG was dagegen.

Gruß Woko

In etwas so?

http://kaffe-trinken-an-der-werkbank-gesetzlich-erla…

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Das trinken während der Arbeitszeit an sich darf nicht veboten werden, solange es sich nicht um Getränke wie Genussmittel handelt.
Kaffee ist ein Genussmittel… Mineralwasser oder Säfte nicht.
Aber… der Arbeitgeber kann verlangen das man ein paar Schritte vom dirketen Arbeitsplatz zurücktritt, um verschütten des Getränkes etc. zu vermeiden.
Arbeitet man am PC darf man auch nicht direkt am Arbeitsplatz Trinken/Essen, jedoch kurz aufstehen um sich einen Schluck Wasser/Saft zu sich zu nehmen.

Es ist wohl selbstverständlich, diese Vorschrift des Arbeitsgeber’s ( Verbot von Kaffee/Genussmittel am Arbeitsplatz) als akzeptabel anzusehen und auch einzuhalten.

Eine Bedienung im Restaurant, ein Arzt bei der OP etc… müssen sich ja auch vom drekten Arbeitsplatz entfernen um etwas zu sich zu nehmen *g daher ist diese Forderung/Vorschrift eines Arbetgebers auch berechtigt.

Völliger Unfug

Das trinken während der Arbeitszeit an sich darf nicht veboten
werden,

darf es selbsverständlich

solange es sich nicht um Getränke wie Genussmittel
handelt.

Was für ein Unfug! Wo soll DAS denn bitte stehen?!

Kaffee ist ein Genussmittel… Mineralwasser oder Säfte
nicht.

Och, ich genieße Säfte aber auch… *GNADE!*

Aber… der Arbeitgeber kann verlangen das man ein paar
Schritte vom dirketen Arbeitsplatz zurücktritt, um verschütten
des Getränkes etc. zu vermeiden.

Nein, der AG darf den Verzehr JEGLICHER Dinge am Arbeitsplatz generell verbieten.

Bevor Du hier solch hirnrissige Dinge als Fachwissen präsentierst, wäre es hilfreich, dass Du Dich wenigstens ein klitzlekleinwenig informierst oder wenigstens eine Quelle für Deine Absurditäten nennen kannst!

Kopfschüttelnd
Guido

Achso: Quelle, DASS es verboten werden darf:
http://www.perkura.de/jsp/epctrl.jsp;jsessionid=15A2…
Da der BR/PR mitbestimmen darf, ist es klar, dass es möglich ist.
Ohne AN-Vertretung entfällt die Mitbestimmung logischer Weise

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