Völliger Unfug
Das trinken während der Arbeitszeit an sich darf nicht veboten
werden,
darf es selbsverständlich
solange es sich nicht um Getränke wie Genussmittel
handelt.
Was für ein Unfug! Wo soll DAS denn bitte stehen?!
Kaffee ist ein Genussmittel… Mineralwasser oder Säfte
nicht.
Och, ich genieße Säfte aber auch… *GNADE!*
Aber… der Arbeitgeber kann verlangen das man ein paar
Schritte vom dirketen Arbeitsplatz zurücktritt, um verschütten
des Getränkes etc. zu vermeiden.
Nein, der AG darf den Verzehr JEGLICHER Dinge am Arbeitsplatz generell verbieten.
Bevor Du hier solch hirnrissige Dinge als Fachwissen präsentierst, wäre es hilfreich, dass Du Dich wenigstens ein klitzlekleinwenig informierst oder wenigstens eine Quelle für Deine Absurditäten nennen kannst!
Kopfschüttelnd
Guido
Achso: Quelle, DASS es verboten werden darf:
http://www.perkura.de/jsp/epctrl.jsp;jsessionid=15A2…
Da der BR/PR mitbestimmen darf, ist es klar, dass es möglich ist.
Ohne AN-Vertretung entfällt die Mitbestimmung logischer Weise