Getränke in der Backstube in einen Supermarkt bei Temperaturen von bis zu 80 Grad oder mehr

Hallo ich hoffe hier an Jurosten etwas zu hören oder die das lernen.

Geschichte:
Ich arbeite in einer Backstube bei Kauf… (Backshop)
Es ist keine lüftung Fenster oder oder …
Mir worde gesagt das ich keine Getränke mit reinnehmen darf …
Ausreden die ich gehört habe : Verkaufsleisterin hat das bestimmt oder Gesundheitsamt gat gesagt (NEIN WAR DA DIE WISSEN VON NICHTS)
Oder heute das erste mal ES ZÄHLT ALS PAUSE
ist soetwas rechtens ?
Und so einer weiß nicht was mann leistet

ICh bitte jemanden mit § Paragrafen dies zu begründen ect ?!?!?
dazu zu sagen es gibt Zeiten das wir bis zu 60-80 Grand da haben
Und die kleinigkeiten werden ein verboten das kann doch net sein.

Servus,

ja, grundsätzlich können private Gegenstände und Privatkleidung am Arbeitsplatz immer verboten werden - in einer Backstube gehört das zu den grundlegenden Hygienemaßnahmen.

Bei Hitzearbeit (die Kriterien dafür sind ein bissel komplexer, grundsätzlich kann man sagen: Temperaturen am Arbeitsplatz überwiegend höher als 37 °C) muss der Arbeitgeber Getränke in ausreichender Menge zur Verfügung stellen.

Bei Temperaturen über 26 °C und unter 37 °C, die als gesundheitlich nicht zuträglich, aber nicht als Hitzearbeit gelten, ist es dem Arbeitgeber überlassen, wie er Abhilfe schafft, aber Abhilfe muss er jedenfalls schaffen - das können abgesehen von den nötigen technischen Einrichtungen für die Raumluft auch zusätzliche Pausenzeiten sein oder eben doch die Kiste Wasser (wie die durch die Hygieneschleuse kommt, sei dahingestellt).

Schöne Grüße

MM

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Servus,

geht es um Temperaturen von 60 - 80 Grad Celsius? Die reichen, um die Bude von Amts wegen zu schließen. Man kann eine Backstube ohne allzu große Klimmzüge so ausrüsten, dass 26 °C (Empfehlung der Berufsgenossenschaft) bis 30 °C (je nach Produktion und eingesetzten Öfen vielleicht realistischer) nicht überschritten werden.

Zweiter für eine Schließung dieser Filiale ausreichender Grund ist, dass offenbar keinerlei Unterweisung zu Hygiene und Arbeitssicherheit stattgefunden hat. Sonst wüßten die Mitarbeiter, dass solche Einzelheiten nicht in einem Gesetz geregelt werden, sondern durch das einzelne Unternehmen.

Üblich ist in Großbäckereien, dass keinerlei Glasflaschen oder Trinkgefäße aus Glas in die Produktion genommen werden dürfen - das ist auch sinnvoll.

Ein Verbot von „privaten“ Getränken in Kunststoffflaschen hätte nur einen Sinn, wenn keinerlei private Gegenstände und Kleidung in die Produktion mitgenommen werden dürften und eine geeignete Umkleideschleuse vorhanden wäre.

Schöne Grüße

MM

Hallo Frank,

wer ist hier eigentlich erster Ansprechpartner, wenn es darum geht, diesen Zustand (falls er denn tatsächlich besteht, woran ich zweifle) nicht hinzunehmen? Ist das eine Sache für die Berufsgenossenschaft oder für die Gewerbeaufsicht oder für noch jemand anderen?

Schöne Grüße

MM

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Servus,

wenn in eine Backstube überhaupt keine privaten Gegenstände mitgenommen werden dürfen und die Kleidung bei Betreten gewechselt wird, schließt dieses Verbot klar auch Getränkeflaschen mit ein, und es ist nicht willkürlich.

Ein Verbot von Glasflaschen, relativ häufig in Großbäckereien, ist ebenfalls möglich, weil sachlich ohne weiteres zu rechtfertigen.

Wie man ein Verbot von Getränkeflaschen aus Kunststoff bei gleichzeitig erlaubter Privatkleidung oder anderen privaten Gegenständen rechtfertigen wollte, kann ich mir nicht vorstellen. Ich schätze, es wäre willkürlich und daher nicht wirksam zu verhängen.

Schöne Grüße

MM

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Sag mal, was liest du eigentlich? Natürlich geht MM darauf ein und hat die Frage beantwortet.
Ich kann mir keine Arbeitsstelle vorstellen, bei der dauerhafte Temperaturen im ganzen Raum von 80 Grad erreicht und gehalten werden. Wie MM schon im ersten Artikel schrieb:

Was ist daran nicht zu verstehen? Das ist nicht zulässig.
Da die Temperaturen nicht zulässig sind, braucht man doch gar nicht darüber zu reden, ob etwas zu trinken mitgenommen werden darf.

Wie oft soll er das noch formulieren, damit du es verstehst?
Siboniwe

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Weil er alles im ersten Posting beantwortet hat und du nachfragst, als habe er das nicht getan.
Du muss nur lesen!

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Dann frag ich mich, warum er auf die anderen Aspekte eingegangen ist.

Warum wirst du gleich so pampig?

Juristen war gemeint :slight_smile:

Sehe ich anders, vielleicht liest du nochmal.

tut mir ja sehr leid für dich, dass ich dir zu blöd bin.
vielleicht sollte man erst Abitur machen, bevor man sich hier anmeldet…

Sorry, aber die Frage ging ja wohl darum, ob der Arbeitgeber verbieten kann, an einen total überhitzten Arbeitsplatz Getränke mitzunehmen.

Könntest du diese Frage bitte noch beantworten, sie interessiert mich nämlich auch

Danke und Gruß
DDD

Hallo

60-80 Grad sind viel zu hoch. Das musst du nicht hinnehmen.

LG Frank

nun ja, es gibt schon Arbeitsplätze, an/in denen die Mitarbeiter für jeweils 15-20 Minuten Temperaturen zwischen 80 und 115 Grad aushalten müssen (wenn Not am Manne ist auch mehrmals in der Stunde) :wink: und das Beste: Die Temperaturen werden während der Arbeit auch noch erhöht … Aber in denen werden keine Lebensmittel hergestellt …

Ich erlaube mir, noch nachzufragen:

Kann ein Arbeitgeber, der einen Arbeitsplatz mit enormen Temperaturen bietet, tatsächlich verbieten, dass man sich etwas zu trinken mitnimmt?

Auf diesen Aspekt gehst du überhaupt nicht ein obwohl er offensichtlich ist.

Sind das zumutbare Arbeitsbedingungen?

Gruß

Dauerhaft und gehalten - war meine Aussage.

Gruß
Siboniwe