Liebe Mitglieder, ich komm ein bisschen durcheinander, wenn ich es richtig verstehe zahlen wir weniger an die Gemeinde, wenn wir eine Zisterne im Garten haben und hier Regenwasser sammeln, richtig? Jetzt hab ich ein kl Gartenhäuschen - nur eine Seite wird in der Zisterne gesammelt, die andere Dachseite läuft einfach in den Garten und auf die Fliesen. Was hat dies für finanzielle Auswirkungen? Vielen Dank…
bei uns wird das abwasser anhand des frischwasserverbrauches gerechnet.
gruß badenser
Hallo,
ich kenne mich hiermit leider nicht so gut aus, aber so viel ich weis ist das Gemeinde / Stadt abhängig. Das beste ist du frägst bei der städtischen Abwasserbeseitigung nach.
Lieber cgp,
üblicherweise zahlt man für das Abwasser und Regenwasser, das in den Kanal gelangt an die Gemeinde Gebühren. Wenn man von den befestigten Flächen wie Hof- und Dachflächen das Wasser nicht in den Kanal leitet, muss es ordnunggemäß gesammelt (Zisterne) bzw. versickert werden.
Für welche Flächen Gebühren zu zahlen sind ist mit der Gemeinde zu regeln und ist in der Entwässerungssatzung der Gemeinde festgelegt.
Bitte wenden Sie sich in Ihrem Fall an Ihre Gemeindeverwaltung und lassen sich alles genau erklären.
Viel Erfolg wünscht M. Aldick
Betr.: Gesplittete bzw. getrennte Abwassergebühren
Für die sog. Niederschlagswassergebühr müssen sie nur zahlen, wenn sie auch tatsächlich in den öffentlichen Kanal einleiten. Wenn sie das Regenwasser in den (eigenen) Garten leiten und dort versickern, müssen sie nichts bezahlen.
Wenn die Zisterne groß genug ist und keinen sog. Notüberlauf in den öffentlichen Kanal hat, werden bzw. können die Gebührenzahler in der Regel nicht zur Niederschlagswassergebühr veranlagt werden.
Ich hoffe, dass diese kurze Antwort, die Frage erschöpfend beantwortet.
Gruß
Schon
Hallo,
also als einzigen Tip kann ich Dir geben, wende Dich an Deine Gemeinde und lies in der Satzung nach oder frage nach. Ohne Kenntnis Eurer bei Euch geltenden Satzung kann Dir wohl niemand die Frage beantworten.
MfG
Stefan
Vielen Dank für die Antwort und Ihre Zeit. Das hat mir sehr geholfen! Ihnen einen schönen Abend noch! MfG, CGP
Hallo,
nur Ableitungen (z.B. Regenwasser) über versiegelte Flächen wie Dach, Haus, Pflaster etc. können gebührenpflichtig herangezogen werden, wenn diese über / in das öffentl. Kanalnetz eigeleitet werden. Dafür gibt es eine örtl. Satzung.
Bei Ihnen ist das anders, so wie Sie schreiben, denn das Regenwasser wird auf Ihrem Grundstück eingeleitet ( mittels Zisterne) und und nicht über Ableitungen an das öffentl. Kanal-Netz.
Grüße
Hallo,
wenn das Regenwasser von der Zisterne in den Kanal gelangt (z.B. Klospülung) sind dafür Abwassergebühren fällig.
Das Regenwasser, welches nicht in den Kanal gelangt kann zu einer Gebührenermäßigung führen.
Da die Regelungen nicht einheitlich sind hilft nur eines: Bei der Gemeinde/Zweckverband fragen. Das geht schneller, als sich in die Entwässerungs- und Gebührensatzung einzulesen.
Gruß
Helmut
Das hängt ganz von der Abwassersatzung der Gemeinde ab. Am besten die mal besorgen.
Wenn die Gemeinde auf Niederschlagswasser eine eigene Abgabe erhebt, dann zählt die Dachfläche der Gebäude und die befestigte Fläche, also zB eine Terasse oder Einfahrt.
Wird dieses Regenwasser nicht in den Kanal abgeführt, sondern auf dem Grundstück versickert, entfällt diese Abgabe.
Wird das Wasser aber zum Beispiel für die Toilettenspülung aufbereitet und gebraucht, so ist erstens eine Genehmigung des Abwasserbetriebes erforderlich, zumindest eine Anzeige, und ein Zähler, denn auch dieses Wasser sollte bei der Abwassergebühr berücksichtigt werden. Man spart also nur den Trinkwasseranteil, nicht aber den Abwasseranteil, ähnlich wie bei einem Gartenanschluss mit eigenem Wasserzähler.
Hallo,
das hängt ganz davon ab, wie die Satzung „gestrickt“ wurde. Und davon, ob im Trenn- oder Mischsystem entwässert wird. Im Mischsystem kann es so sein, dass eine sog. Regenwasserabgabe gezahlt werden muss. Per Satzung werden die Kosten pro versiegelter Fläche festgelegt, die Abgabe kann somit ermittelt werden. Eine Zisterne hilft in einem solchen Fall, da das Regenwasser zumindest zwischengespeichert wenn nicht sogar gänzlich vom Kanal ferngehalten wird. Hier gibt es dann finanzielle Vorteile bei der Abgabe.
Bei Gartenhäuschen in denen das Regenwasser gar in den Untergrund versickert werden kann sollten eigentlich keine Gebühren anfallen.
Bitte mal in die Satzung der Gemeinde schauen oder direkt dort informieren.
Gruß
Christian Schulz
Vielen Dank Ihnen ALLEN für die großartige und schnellen Antworten. Freut mich sehr, dass Sie mir geholfen haben und wünsche Ihnen allen noch eine gute Woche. MfG
Hi,
so genau kenn ich mich damit nicht aus, hängt immer vom Versorger ab.
Deine Frage bezieht sich wohl auf die Abwassergebühren (diese beziehen sich meist auf Wasserver- und Entsorgung)- diese ändern sich m.E. durch die Zisterne nur dann, wenn Du für die Wassernutzung aus der Zisterne einen eigenen Wasserzähler (vom Versorger) hast. Die Trinkwassergebühren sind i.d.R an die Abwassergebühren gekoppelt. Du sparst also nur den entsprechend geringeren Verbrauch aus dem Trinkwassernetz, die ABWASSERgebühren bleiben gleich.
Der Anteil von Trinkwassergebühren an den gesamten Abwassergebühren beträgt ca. 1/3.
Hoffe etwas geholfen zu haben,
Heiko
Jede Gemeinde regelt ihre Abwassergebühr in ihrer Entwässerungssatzung. Grundsätzlich wird der Verbrauch von Frischwasser zugrunde gelegt. Die Regenwassergebühr berücksichtigt, ob das Regenwasser versickern kann (wieviel versiegelte Fläche?) oder in die Regenkanalisation fließt.
Die Berechnungsgrundlagen und Preise findet man in der örtlichen Entwässerungssatzung.
Gruß Maren
Hallo cgp,
das mit der verbilligten Abwasser-Abgabe, wenn Du eine Zisterne hast, ist nicht einheitlich in Deutschland geregelt. In den meisten Gemeinden gibt es das gar nicht!
Es handelt sich hier entweder um ein Entgegenkommen der Gemeinde oder Du hast da was mißverstanden.
Wer eine Zisterne benutzt verbraucht weniger Leitungswasser. Da die Abwasser-Abgabe im Normalfall direkt aus der abgenommenen Trinkwassermenge berechnet wird, zahlt man damit weniger Abwasser.
Wer also seinen Garten mit Trinkwasser gießt, zahlt Abwasser, obwohl dieses nicht in den Kanal geleitet wird. Wer aber Zisternen-Wasser benutzt spart nicht nur den Trinkwaser-Preis, sondern auch den Abwasser-Preis.
Da ich aber nicht weis, in welcher Gemeinde Du lebst, und wahrscheinlich als Außenstehender nicht an Eure Berechnungs-Vorschriften komme, ist dies nur eine allgemeine Info. Wie es in Eurer Gemeinde genau abläuft, solltest Du bei Deinem Wasser-Lieferanten (im Normalfall ist dies die Gemeinde oder Stadtwerke) erfragen.
Das kann man so einfach nicht beantworten. Ich würde mich mit der Frage einfach mit der Gemeinde / dem Abwasserentsorger in Verbindung setzen.
ich stecke zwar nicht in den Details der Abwasserberechnung, gehe aber davon aus dass nur die bebaute (Grund)Fläche, bei der das Wasser gesammlt wird in die Betrachtung eingeht. ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand überprüfen kommt wieviel
Wasser tatsächlich in der Zisterne gelangt und wieviele Tropfen daneben gehen.