Gewährleistung bei defekter Lichtmaschine

Hallo zusammen,
ich habe vor 7 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft. Vor einiger Zeit fiel mir auf,dass das Licht immer mal flackerte, das wurde nun schlimmer. Es stellte sich heraus, dass Batterie und Lichtmaschine defekt sind. Der Händler verweigert nun den Gewährleistungsanspruch sondern will mir lediglich im Preis „entgegen“ kommen.
Dass die Batterie unter Verschleißteile fällt ist mir klar und somit auch nicht in die Gewährleistung, aber bei der Lichtmaschine sehe ich das so nicht ganz ein. Hab ich da Chancen, auf die Gewährleistung zu bestehen?
Vielen Dank schonmal :smile:

Hallo!

Du kennst doch die Probleme mit der gesetzlichen Gewährleistung ?

Nach 6 Monaten müsste man selbst dem Händler nachweisen,der Fehler an der Lichtmaschine war bereits beim Kauf versteckt vorhanden,zeigte sich aber erst nach 7 Monaten durch Ausfall/Defekt.
Viel Glück dabei,nicht unmöglich,aber sehr schwierig(Gutachter).

Die Gewährleistung sagt leider nicht,Mängelbeseitigung innerhalb 1 Jahres für alles was anfällt.

Oder wird hier doch mal die Garantie gemeint ? Die mag tatsächlich für bestimmte Fahrzeugkomponenten eine Mängelfreiheit für z.B. 1 Jahr garantieren. Da mag die LiMa dazugehören.
Batterie eher nicht.

Mfg
duck313

Hallo zusammen,

Nach 6 Monaten müsste man selbst dem Händler nachweisen,der
Fehler an der Lichtmaschine war bereits beim Kauf versteckt
vorhanden

Richtig. Daher die Frage an die TE: Wurde das flackern des Lichtes dem Händler vor Ablauf der 6 Monate (am besten schon kurz nach dem Kauf) gemeldet? Dann hätte man eine Chance. Wenn nicht, dann bleibt nur noch - falls vorhanden - die Gebrauchtwagengarantie, die aber vermutlich nicht die gesamten Kosten übernimmt.

Beste Grüße
Guido