Hallo,
Ich habe schon seit langem ein Problem. Ich arbeite in einem großen Baumarkt, zu unseren Sortiment gehören auch Leuchtmittel. Die Energiesparlampen sind mit einer Lebensdauer von 10000 Stunden, bei 3 Stunden am Tag, ausgezeichnet. Das ist also eine Eigenschaft, die das Produkt erbringen sollte.
Das Problem ist jetzt, wenn Kunden eine Energiesparlampe kaufen, und sie geht nach 5 Monaten kaputt, greift meines Wissens nach, die gesetzliche Gewährleistung, und der Händler, also ich, bin verpflichtet das Leuchtmittel zu reparieren (was nicht möglich ist) oder auszutauschen.
Das Problem ist, das mir meine Kollegen und versch. Vertreter von Leuchtmittelhersteller sagen, dass es keine, oder nur eine begrenze Gewährleistung bei Leuchtmittel (bzw. Verbrauchsgüter) gibt.
Der Grund: Sonst wäre Benzin und Öl auch ein Fall für die Gewährleistung, wenn man aufeinmal weniger Kilometer weit kommt, mit gleichem Auto.
Außerdem könnte Leuchtmittel auch durch andere Gründe kaputt gehen, weil es eine Spannungsspitze gibt, was immer mal wieder sein kann, falsche Benutzung oder Dimmer. Ein Vertreter eines sehr großen Leuchtmittelherstellers sagte mir, dass der Kunde beweisen muss, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war, und das Fehler, die auf einen Defekt beim Kauf, garnicht nach 5 Monaten mehr auftauchen könnten.
Ist die Beweislastumkehr wirklich aufgehoben bei Verbrauchsgütern? Ich kann den Vertreter nicht zu 100% Glauben schenken, weil er parteiisch ist.
Was aber stimmt den nun, wie funktioniert die Gewährleistung bei Leuchtmittel und Verbrauchsgütern allgemein.?
Verbrauchsgüter haben definitiv eine Gewährleistung, da bin ich zu 100% sicher.