Hallo zusammen,
ich habe eine rein hypothetische Frage bezüglich eines online Kaufes eines Fahrrads.
Ein Kunde bestellt sich bei einem Dirketversender ein vollgefedertes MTB.
Vor der ersten fahrt fällt dem Kunden auf dass die Federgabel defekt ist. Er schickt das Fahrrad ein und bekommt es mit einer neuen Federgabel zurück.
Nach der ersten fahrt sind dann wieder Mängel aufgetretten: die Sattelstütze hat nicht ganz gepasst und Teile der Schaltungshebel sind abgefallen. Das wurde ebenfalls reklamiert und der Mangel behoben (er wurde dem Kunden eine passendere Sattlestütze und das abgefallene Teil der Schaltung zu geschickt). nach einer anderen fahrt stellt der Kunde weiter gravierende Mängel fest: Scheibenbremse vorn und hinten lösen sich die Schrauben, der Dämpfer hinten hat deutlich zu viel Spiel, die Bremsleitung hat einen Knick dirket am Anschluss der Bremse und die Federgabel hat ebenfalls viel Spiel. Insgesammt wurden mit dem Rad ~110km in 7 Monaten gefahren.
Würden diese Mängel ausreichen damit der Käufer das Fahrrad (Wert 1700€) zurückgeben kann? zumal der Käufer es als riskant sieht mit diesem Fahrrad weiter zu fahren da er kein vertrauen mehr in diese Sache hat?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
S. Riepert