Gewährleistung bzw. Rücktritt von einem Kaufvertrag

Hallo zusammen,

ich habe eine rein hypothetische Frage bezüglich eines online Kaufes eines Fahrrads.

Ein Kunde bestellt sich bei einem Dirketversender ein vollgefedertes MTB.
Vor der ersten fahrt fällt dem Kunden auf dass die Federgabel defekt ist. Er schickt das Fahrrad ein und bekommt es mit einer neuen Federgabel zurück.
Nach der ersten fahrt sind dann wieder Mängel aufgetretten: die Sattelstütze hat nicht ganz gepasst und Teile der Schaltungshebel sind abgefallen. Das wurde ebenfalls reklamiert und der Mangel behoben (er wurde dem Kunden eine passendere Sattlestütze und das abgefallene Teil der Schaltung zu geschickt). nach einer anderen fahrt stellt der Kunde weiter gravierende Mängel fest: Scheibenbremse vorn und hinten lösen sich die Schrauben, der Dämpfer hinten hat deutlich zu viel Spiel, die Bremsleitung hat einen Knick dirket am Anschluss der Bremse und die Federgabel hat ebenfalls viel Spiel. Insgesammt wurden mit dem Rad ~110km in 7 Monaten gefahren.

Würden diese Mängel ausreichen damit der Käufer das Fahrrad (Wert 1700€) zurückgeben kann? zumal der Käufer es als riskant sieht mit diesem Fahrrad weiter zu fahren da er kein vertrauen mehr in diese Sache hat?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

S. Riepert

Hallo,

was genau steht denn in den AGB´s des Direktversenders zum Thema Gewährleistung??? Insbesondere wäre der Zeitrahmen wichtig…

Liebe Grüsse

Sunnyhexe

in den AGBs steht:
„Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz.“

Dann kommen noch ein paar Sätze zu einer zusätzlichen Garantie die aber nur den Fahrradrahmen betrifft.

Da haben Sie doch Ihre Antwort…allerdings bin ich kein Experte in Sachen Fahrräder und kann daher nicht beurteilen ob die von Ihnen angeführten „Mängel“ auch als Mängel gelten oder als normaler Verschleiss…da müssten Sie mal einen Fachmann fragen…sollten das gravierende Mängel sein…haben Sie lt den AGB`s auch die Möglichkeit den Kaufvertrag rückgängig zu machen, wenn Nachbesserung nicht hilft…

Liebe Grüsse

Sunnyhexe

Wenn ich § 440 Satz 2 BGB richtig verstehe ist die Nachbesserung nicht erfüllt sollte nach dem 2. Versuch der Nachbesserung nochmals ein Mangel auftretten?

Ich würde sagen, das ist Auslegungssache…denn die von Ihnen beschriebenen DInge sind ja neue Mängel (falls es eben nicht doch normaler Verschleiss ist) und nicht die bereits behobenen Mängel…im Gesetz steht nur…das…wenn ein Mangel nicht oder nur in unangemessener Zeitspanne usw behoben werden kann…hat man das Recht auf Minderung oder Rücktritt…es ist leider nicht definiert, ob es immer derselbe Mangel oder auch verschiedene Mängel an einem Kaufgegenstand sein dürfen…ich würd mit dem Verkäufer sprechen und mal höflich anfragen…was man da machen kann…vielleicht sollten Sie ruhig betonen…das Sie Ihr nächstes Rad da auch gern wieder kaufen würden…

Liebe Grüsse

sunnyhexe

Die Information dass auch unterschliedliche Mängel als nicht erfüllt Nachbesserungsversuche gelten habe ich von hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckgabe-wegen-nich…

Ich werde wie von Ihnen vorgeschlagen versuchen mich mit dem Verkäufer zu einigen. Dort kaufen werde ich auf keinem Fall wieder. Wer weiß was als nächstes abfällt oder der Rahmen bricht wenn bereits nach gerade einmal 100km Teile vom Fahrrad fallen.
Die technischen Aspekte sollen hier nicht diskutuert werden.
Für mich geht es in erster Linie darum ein Verständnis zu bekommen welche Rechte man in solch einem Fall hat.

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für diese Informationen

zählt es auch als Nachbesserungsversuch vom Verkäufer wenn er defekte Teile durch neu Teile ersetzt, diese an den Kunden schickt und der Kunde sie selbst einbaut?

Es wird ja etwas durch Schicken von Ersatzteilen in Ordnung gebracht…was anscheinend nicht so funktionsfähig war…wie es sein sollte…also JA…

LG

sunnyhexe