Hallo zusammen,
mal angenommen, man hat sich eine neue Sofalandschaft geleistet.
Nach 14 Monaten nun bricht und reisst der Stoff an div.Stellen.
Der Kaufvertrag gibt folgendes her: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon gilt für gebrauchte Waren eine Gewährleistung von 12 Monaten.
Meine Frage: Was bedeudet hier gebrauchte Waren? Beim Kauf war das Teil selbstverständlich neu und wurde seitdem genutzt. Fällt der Begriff hier darunter? Oder bezieht sich das auf den Kauf von gebrauchten Möbeln, die auch schon bei der Übergabe gebraucht sind?
Mit welcher Gewährleistung kann man in diesem Fall rechnen? 24 Monate?
danke schonmal für die Antworten
lg
Tina