Gewährleistung für Schuhe durchsetzen

Hallo,

Anfang Juli habe ich bei eBay (also im Online-Handel) bei einem gewerblichen Verkäufer für ca. 30 Euro Trekking-Schuhe für meinen Sohn (12 Jahre) gekauft. Die Schuhe machten einen guten Eindruck und passten meinem Sohn hervorragend. Anfang August sind wir dann für zwei Wochen in den Urlaub gefahren. Bei der ersten Wanderung löste sich die Verklebung der Sohle des linken Schuhs schon nach 2 Stunden. Um überhaupt in den folgenden Tagen Wanderungen durchführen zu können, klebte ich die Sohle mit Patex wieder an. Sie hielt bis zum Schluss, fängt aber wieder an, sich abzulösen. Zudem löst sich nun auch die Sohle des rechten Schuhes.

Ich habe nun den Verkäufer angeschrieben und um einen Lösungsvorschlag gebeten. Der Verkäufer antwortete sofort und lehnte Gewährleistung ab. Begründung (Zitat): „da wir nicht nachvollziehen können, wie sehr die Schuhe strapaziert bzw. genutzt wurden. Wir glauben Ihnen natürlich, dass Sie diese ganz normal genutzt haben. Aber Sie müssen uns auch verstehen, dass wir es halt nicht wissen und nachvollziehen können.“

Was kann ich nun tun. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt ja nach $ 476 BGB die Annahme, dass der Artikel diese Mängel (schlechte Verklebung) schon beim Verkauf aufgewiesen hat. Dem kann der Verkäufer kaum etwas entgegensetzen. Zudem haben wir Zeugen, die den Vorfall bestätigen können.

Nun sind 30 Euro kein Vermögen, ich möchte aber eigentlich nicht auf mein Recht verzichten. Ich glaube, dass Verkäufer einfach damit rechnen, dass die Käufer klein beigeben. Das sollte aber nicht geduldet werden, denn es schadet dem nächsten Kunden.

Was kann ich also tun und welchen Aufwand habe ich hierbei zu erwarten?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Herzliche Grüße,

Arnulf

Hallo,

richtig: Sofern der Defekt auf mangelhafte Verklebung der Sohlen zurückzuführen ist, greift hier die Beweislastumkehr. Formaljuristisch müsste der Käufer zunächst die mangelhafte Verklebung als Ursache für den Defekt beweisen. Allerdings finde ich das in dem Fall recht eindeutig. Was, wenn nicht die mangelhafte Verklebung, kann einen solchen Defekt verursachen? Mit Fehlgebrauch oder Überlastung ist das kaum zu erklären.

Ich finde das Gestammel des Verkäufers auch recht armselig. Ich würde ihn klar auf die Rechtslage hinweisen und das es nicht darauf ankommt, was er weiß, glaubt oder meint.

Sollte er die Nacherfüllung im übrigen bereits ernsthaft und endgültig verweigert haben, ist ein sofortiger Rücktritt möglich (http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html).

Gruß

S.J.

Anfang Juli habe ich bei eBay (also im Online-Handel) bei
einem gewerblichen Verkäufer für ca. 30 Euro Trekking-Schuhe
für meinen Sohn (12 Jahre) gekauft. Die Schuhe machten einen
guten Eindruck und passten meinem Sohn hervorragend. Anfang
August sind wir dann für zwei Wochen in den Urlaub gefahren.
Bei der ersten Wanderung löste sich die Verklebung der Sohle
des linken Schuhs schon nach 2 Stunden. Um überhaupt in den
folgenden Tagen Wanderungen durchführen zu können, klebte ich
die Sohle mit Patex wieder an. Sie hielt bis zum Schluss,
fängt aber wieder an, sich abzulösen. Zudem löst sich nun auch
die Sohle des rechten Schuhes.

Ich habe nun den Verkäufer angeschrieben und um einen
Lösungsvorschlag gebeten. Der Verkäufer antwortete sofort und
lehnte Gewährleistung ab. Begründung (Zitat): „da wir nicht
nachvollziehen können, wie sehr die Schuhe strapaziert bzw.
genutzt wurden. Wir glauben Ihnen natürlich, dass Sie diese
ganz normal genutzt haben. Aber Sie müssen uns auch verstehen,
dass wir es halt nicht wissen und nachvollziehen können.“

Was kann ich nun tun. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt ja
nach $ 476 BGB die Annahme, dass der Artikel diese Mängel
(schlechte Verklebung) schon beim Verkauf aufgewiesen hat. Dem
kann der Verkäufer kaum etwas entgegensetzen. Zudem haben wir
Zeugen, die den Vorfall bestätigen können.

Nun sind 30 Euro kein Vermögen, ich möchte aber eigentlich
nicht auf mein Recht verzichten. Ich glaube, dass Verkäufer
einfach damit rechnen, dass die Käufer klein beigeben. Das
sollte aber nicht geduldet werden, denn es schadet dem
nächsten Kunden.

Was kann ich also tun und welchen Aufwand habe ich hierbei zu
erwarten?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Herzliche Grüße,

Arnulf

Hallo,

was der Verkäufer äußert ist natürlich Blödsinn denn Sie haben die Schuhe ja nicht unter der Maßgabe gekauft, dass sie nicht strapaziert werden dürfen.Hier liegt eindeutig ein Gewährleistungsfall vor.(ich gehe davon aus, dass es neue Schuhe waren). Die Frage ist wie Sie den Verkäufer dazu bringen wollen ihre Rechte zu akzeptieren.

Aus Erfahrung weiß ich, dass dafür rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Auf Grund des relativ geringen Streitwertes wird sich aber kein Anwalt da richtig reinhängen.
Buchen Sie es als Erfahrung ab, dass spart ihre Nerven und den Geldbeutel. Ich weiß, dass Sie eine andere Antwort erwartet haben aber ich sehe keine Möglichkeit wie Sie den Verkäufer zwingen wollen die Schuhe umzutauschen oder ihnen das Geld zu erstatten,ohne Anwalt.

MfG
W.A.

Hallo,

vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe den Verkäufer schon nach seiner ersten Antwort, die ich hier ja teilweise zitiert habe, darauf hingewiesen, dass er in Gewährleistungspflicht stünde und ich einen Lösungsvorschlag von ihm verlangen würde. Ich habe noch keine Antwort darauf erhalten.

Was bedeutet „sofortiger Rücktritt möglich“. Wie kann ich dadurch zu meinem Geld oder neuen Schuhen kommen?

Gruß,

Arnulf

Hallo,

richtig: Sofern der Defekt auf mangelhafte Verklebung der
Sohlen zurückzuführen ist, greift hier die Beweislastumkehr.
Formaljuristisch müsste der Käufer zunächst die mangelhafte
Verklebung als Ursache für den Defekt beweisen. Allerdings
finde ich das in dem Fall recht eindeutig. Was, wenn nicht die
mangelhafte Verklebung, kann einen solchen Defekt verursachen?
Mit Fehlgebrauch oder Überlastung ist das kaum zu erklären.

Ich finde das Gestammel des Verkäufers auch recht armselig.
Ich würde ihn klar auf die Rechtslage hinweisen und das es
nicht darauf ankommt, was er weiß, glaubt oder meint.

Sollte er die Nacherfüllung im übrigen bereits ernsthaft und
endgültig verweigert haben, ist ein sofortiger Rücktritt
möglich (http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html).

Gruß

S.J.

Hallo,

danke für die Antwort. Bedeutet die von Ihnen vorgeschlagene Haltung nicht, dass Verkäufer von Dingen, die keinen hohen Preis haben, fröhlich den Kunden übers Ohr hauen können (was ich dem Verkäufer im vorliegenden Fall nicht unterstellen möchte), da sie davon ausgehen können, dass sowieso keiner gegen sie klagen wird?

Gibt es denn wirklich keine einfachere Möglichkeit, sein Recht auch in solchen (doch recht eindeutigen) Fällen durchzusetzen?

Gruß,

Arnulf

Hallo,

Was bedeutet „sofortiger Rücktritt möglich“. Wie kann ich
dadurch zu meinem Geld oder neuen Schuhen kommen?

„sofortiger Rücktritt“ heißt, dass man sich auf keinerlei Nachbesserungen etc. mehr einlassen muss sondern sofort sein Geld zurück verlangen kann. Der Rücktritt muss ausdrücklich erklärt werden. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, die fehlerhafte Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen.

Aber auch das ist keine Garantie, dass man sein Geld auch wirklich bekommt. Wenn der Verkäufer eine andere Auffassung zur Rechtslage hat (was ja sein gutes Recht ist) oder einfach nicht zahlen will, hilft natürlich nur der Rechtsweg (Verbraucherzentrale, Anwalt).

Gruß

S.J.

Hallo,

ich habe inzwischen festgestellt, dass theoretisch der PayPal-(eBay)-Käuferschutz bis 45 Tage nach dem Kauf noch aktivierbar ist. Ich habe den Fall nun dort gemeldet. Die Schuhe wurden mit dem Attribut „hochwertige, trittsichere Profillaufsohle für maximale Rutschfestigkeit und Stabilität“ angeboten, was offensichtlich eine falsche Beschreibung des Artikels darstellt, wenn bereits nach 2 Stunden normaler Wanderung die erste Sohle und etwas später die zweite Sohle sich ablöst und Teile sogar abreißen. Ich bin gespannt, ob eBay hier zu dem angepriesenen Käuferschutz steht und die Käufer wirklich schützt.

Gruß,

Arnulf

Hallo,

ich bin nun wirklich begeistert von dem eBay-Käuferschutz. Wie ich schon geschrieben hatte, habe ich festgestellt, dass ich noch innerhalb der 45 Tage-Frist für „Problemfall-Meldungen“ bei eBay liege. Ich habe also den Fall bei eBay gemeldet, worauf nun innerhalb weniger Stunden zu meinen Gunsten entschieden wurde und ich die kompletten Kosten über PayPal zurückerstattet bekomme. Ich bin froh, dass ich so einfach aus der Sache herausgekommen bin. Wahrscheinlich hätte ich nämlich andernfalls doch versucht rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, da ich nicht akzeptieren will, dass Verkäufer sich erfolgreich aus ihrer Verantwortung stehlen können, in dem Vertrauen darauf, dass der Kunde den Aufwand scheut, seine Rechte durchzusetzen.

Nochmals Dank an die beiden Experten, die sich die Mühe gemacht haben, Antworten zu schreiben.

Gruß,

Arnulf

Hallo,

man könnte es fast so sehen. Leider tummeln sich aber gerade online sehr viele „Verkäufer“, die offensichtlich ihren Gewinn als oberstes Gut ansehen und denen Recht und Gesetz egal ist.Wenn man in einem Laden einkauft hat man die Chance, sich selbst ein Urteil über die Seriosität des Verkäufers zu bilden. Außerdem ist es wohl dem Menschen eigen, bei persönlicher Konfrontation mit einem unzufriedenen Kunden eher nachzugeben. Vielleicht haben solche Verkäufer auch nur die seriöseren Lieferanten.
Fakt ist, dass mich ähnliche Anfragen fast ausschließlich zu Internetanbietern erreichen.Mich stinkt das Verhalten solcher Verkäufer fast noch mehr als Sie, bin ich doch selber im Verkauf tätig. Aber für mich wie auch für viele andere Verkäufer steht neben dem Verdienst die Kundenzufriedenheit im Vordergrund.Zufriedene Kunden empfehlen auch weiter.Die Arbeit macht mehr Freude und es ist auch ein sehr schönes Gefühl aus einem unzufriedenen Kunden durch Kulanz und eigenes Verhalten einen zufriedenen zu machen. Mir brauchte noch kein Kunde mit einem Anwalt zu drohen. Die Herangehensweise von Internetverkäufern ist aber offensichtlich meistens eine andere.
Ich wäre sehr dafür, wenn Sie die Sache zu Ende führen würden, aber es steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Preis der Sache. ihre Nerven werden strapaziert und das Ende ist ungewiß. Aus meinen Erfahrungen gibt es die Internetfirma oft nicht mehr oder unter neuem Namen wenn die Sache vor Gericht landet. Die Chancen auf Erfolg sind in der Praxis sehr gering.

MfG

W.A.

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort. Meine Erfahrung ist, dass es auch im Internethandel meist seriöse Verkäufer gibt - es kann aber durchaus sein, dass es mehr schwarze Schafe gibt als im „normalen Handel“, da man sich im Internet besser verbergen kann. Wie ich weiter oben in Antwort an Steve Jobs geschrieben habe, hat sich die ganze Sache für mich glücklich lösen lassen.

Gruß,

Arnulf

hallo arnulf,
bei der reklamation sehe ich keine probleme. insgesamt werden die schuhe ja sicher aufzeigen, dass eine normale nutzung vorliegt. zeugen sind immer gut und ich glaube tatsächlich, das der käufer mit dem aufgeben rechnet. einzig problematisch könnte das eigenständige nachbessern durch den kleber gewertet werden.
viel glück
gruß
candy**66