Hallo,
Anfang Juli habe ich bei eBay (also im Online-Handel) bei einem gewerblichen Verkäufer für ca. 30 Euro Trekking-Schuhe für meinen Sohn (12 Jahre) gekauft. Die Schuhe machten einen guten Eindruck und passten meinem Sohn hervorragend. Anfang August sind wir dann für zwei Wochen in den Urlaub gefahren. Bei der ersten Wanderung löste sich die Verklebung der Sohle des linken Schuhs schon nach 2 Stunden. Um überhaupt in den folgenden Tagen Wanderungen durchführen zu können, klebte ich die Sohle mit Patex wieder an. Sie hielt bis zum Schluss, fängt aber wieder an, sich abzulösen. Zudem löst sich nun auch die Sohle des rechten Schuhes.
Ich habe nun den Verkäufer angeschrieben und um einen Lösungsvorschlag gebeten. Der Verkäufer antwortete sofort und lehnte Gewährleistung ab. Begründung (Zitat): „da wir nicht nachvollziehen können, wie sehr die Schuhe strapaziert bzw. genutzt wurden. Wir glauben Ihnen natürlich, dass Sie diese ganz normal genutzt haben. Aber Sie müssen uns auch verstehen, dass wir es halt nicht wissen und nachvollziehen können.“
Was kann ich nun tun. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt ja nach $ 476 BGB die Annahme, dass der Artikel diese Mängel (schlechte Verklebung) schon beim Verkauf aufgewiesen hat. Dem kann der Verkäufer kaum etwas entgegensetzen. Zudem haben wir Zeugen, die den Vorfall bestätigen können.
Nun sind 30 Euro kein Vermögen, ich möchte aber eigentlich nicht auf mein Recht verzichten. Ich glaube, dass Verkäufer einfach damit rechnen, dass die Käufer klein beigeben. Das sollte aber nicht geduldet werden, denn es schadet dem nächsten Kunden.
Was kann ich also tun und welchen Aufwand habe ich hierbei zu erwarten?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Herzliche Grüße,
Arnulf