Guten Tag,
eine Frage zum Thema Gewährleistungsrecht bei Handwerkern. Für Aufklärung bereits jetzt vielen Dank.
Angenommen, ein Handwerker betreibt eine Einzelunternehmung in Deutschland, also keine Kapitalgesellschaft, sondern rein sein Gewerbe, auf seinen Namen. Statt „Max Muster GmbH“ also nur „Max Muster, Dachdeckermeister“ (zum Beispiel).
Weiter angenommen, dieser Handwerker führt nun Arbeiten aus, von denen sich zwei Jahre später herausstellt, dass sie nicht fachgerecht durchgeführt wurden und nun teuer nachgebessert werden müssen.
Wie lange muss auf Handwerkerleistungen Gewähr gegeben werden - und vor allem: Angenommen dieser Handwerker hat zwischenzeitlich sein Geschäft aufgegeben und evtl. auch schon das Gewerbe abgemeldet. Kann er sich dann auf den bequemen Standpunkt zurückziehen „Mein Unternehmen gibt es nicht mehr, also gibt es auch keine Gewährleistung“ - oder kann man ihn als Person evtl. doch zur Haftung heranziehen, wenn nun ein anderes Unternehmen mit der Reparatur beauftragt werden müsste (und falls ja, wie lange ginge das)?
Nochmals vielen Dank.
Einen schönen Tag,
C.