Wenn ein Second Hand Online Shop Gebrauchte Ware verkauft (z.B. Kleidung). Muss er dann Gewährleistung geben (mind. 1 Jahr) ? Und gibt es dann auch das 14 Tägige Rückgaberecht für diese gebrauchte Ware?
Wenn ein Second Hand Online Shop Gebrauchte Ware verkauft
(z.B. Kleidung). Muss er dann Gewährleistung geben (mind. 1
Jahr) ?
Jein. Er muss die Sachmangelhaftung auch explizit auf ein Jahr begrenzen, sonst sind es wie bei Neuwaren auch 2 Jahre.
Aber vorsicht: die Sachmangelhaftung bezieht sich ausschließlich auf Mängel die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorlagen (genannt: Sachmangel), es ist keine Mindesthaltbarkeit. Und: Mängel, die beim Kauf bekannt sind und ausdrücklich akzeptiert werden, sind ebenfalls keine Sachmängel.
Und gibt es dann auch das 14 Tägige Rückgaberecht für
diese gebrauchte Ware?
Nein. Gibt es nicht und gab es nie - wenn nicht der Händler sowas anbietet.
Hallo!
Doch, im gewerblichen Versand- und Onlinehandel gibt’s ein 14 tägiges Widerrufsrecht(das ist umgangssprachlich das Rückgaberecht !).
Egal ob Neuware oder Gebrauchtware.
Man kann innerhalb der Frist die Ware ohne Begründung zurückschicken, wenn über 40 € Rücksendewert sogar auf Kosten des Händlers.
MfG
duck313
Oweiah!
Hallo!
Doch, im gewerblichen Versand- und Onlinehandel gibt’s ein 14
tägiges Widerrufsrecht(das ist umgangssprachlich das
Rückgaberecht !).
Du hast völlig recht! Ich habe das ‚Online‘ überlesen!
Gruß
Testare_
„Aber vorsicht: die Sachmangelhaftung bezieht sich ausschließlich auf Mängel die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorlagen (genannt: Sachmangel).“
Wofür dann die 2 oder bei Verkürzung 1 Jahr Gewährleistung. Wenn das ganze eh nur vor Mängel beim Kauf schützen soll. Wenn die Ware in einem Einwandfreien Zustand verkauft wurde und beim Käufer anch 3 Monaten Kaputt geht kann doch der Verkäufer da nichts für, wer weiß wie der Käufer mit der Ware umgeangen ist.
„Aber vorsicht: die Sachmangelhaftung bezieht sich
ausschließlich auf Mängel die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits
vorlagen (genannt: Sachmangel).“Wofür dann die 2 oder bei Verkürzung 1 Jahr Gewährleistung.
Das ist die Frist, innerhalb derer der Sachmangel und daraus erwachsene Ansprüche angemeldet werden müssen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html
Was ein Sachmangel ist, steht hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Wenn
die Ware in einem Einwandfreien Zustand verkauft wurde und
beim Käufer anch 3 Monaten Kaputt geht kann doch der Verkäufer
da nichts für, wer weiß wie der Käufer mit der Ware umgeangen
ist.
Genau. Und deshalb muss der Käufer auch beweisen, dass es sich überhaupt um einen Sachmangel handelt und nicht etwa er mit dem Gerät falsch umgegangen ist.
Wie gesagt: es ist keine Mindesthaltbarkeit, die da vom Gesetz verlangt wird. Wenn ein Kundes sowas möchte, muss er eben Dinge kaufen, für die der Verkäufer oder der Hersteller eine Garantie anbieten. Dann aber genau nachlesen, was da eigentlich garantiert wird.
Bitte das Posting von Duck beachten, meine erste Antwort war teilweise falsch!
Hallo,
testare hat völlig recht mit der Sachmangelhaftung. Ergänzend dazu; in den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Händler bei einem Sachmangel beweisen, das dieser bei Übergabe der Ware nicht vorhanden war. In den nächsten 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. ( Beweislastumkehr ist der Begriff aus dem Gesetz ) Diese Beweise fallen oft schwer, da ja kein Gutachten über den Zustand der Ware bei Übergabe vorliegt. Deswegen wird sich bei Vorliegen eines solchen Mangels oft auf Rückgabe geeinigt. Im Fall eines unseriösen und hartnäckigen „Verweigerungshändlers“ hilf dann allerdings nur der Rechtsweg. Dies ist und bleibt das Risoko bei Onlinekäufen bei unbekannten Händlern. Da kann ich nur PayPal empfehlen.
Gruss
W.A.
Das ganze ist sehr Hilfreich.
Ich bedanke mich bei allen Diskussionsteilnehmern für die guten Informationen.
Hallo,
Was ändert Paypal daran?
Wie kann ein Händler denn die ersten 6 Monate beweisen, das z.B. die Jeans beim Verkauf noch nicht defekt war?
Ich mein, jenach Umgang kann shconmal shcnll nen Loch auftauchen oder irgendwo ein Riss entstehen. Ein Händler kann doch niemals beweisen das mit z.B. der Jeans gut umgegangen worden ist. Der Käufer ist wochenlang bei der Arbeit auf den Knien herum gerutscht und dabei sind die durchgescheuert. wie soll der Händler dann beweisen können das das beim diese Jeans beim Verkauf nocht nicht durchgescheuert war?
Entschuldigt bitte die Tippfehler. Hab dicke Finger und die Tastatur ist schon was älter. Mache hier 4 Dinge gleichzeitig und hab vergessen Nachzulesen.
Hallo,
Was ändert Paypal daran?
Nichts. Deshalb verstehe ich diesen Rat auch nicht.
Wie kann ein Händler denn die ersten 6 Monate beweisen, das
z.B. die Jeans beim Verkauf noch nicht defekt war?
Gar nicht. Muss er ja auch nicht.
Es muss IMMER der Kunde beweisen, dass es sich um einen Sachmangel handelt (und nicht Verschleiß oder Fehlbenutzung etc.). Die Beweislastumkehr in den ersten 6Monaten bei einem Verbrauchsgüterkauf bezieht sich ausschließlich auf den ZEITPUNKT des Vorliegen dieses Mangels.
Achso. Danke für die Info.
Sie dir mal bitte hier die Beschreibung des Fernabsatzgesetzes an. Da steht alles . http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
Sie dir mal bitte hier die Beschreibung des Fernabsatzgesetzes
an. Da steht alles .
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
Erster Satz: „Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war ein deutsches Gesetz…“
Was sagt uns das wohl, hm?
Genau: es sagt uns, dass dort eben nicht alles steht, sondern dass man dort findet, wie es mal war!
Also: nur als Rechtsgeschichte und Ausgangspunkt für die Suche nach AKTUELLEN Regelungen interessant.
Wolltest Du das damit sagen?