Gewährleistung von Internethändler

Hallo zusammen,

habe im Juli 2012 einen Saugroboter von Klarstein bei electronik-star im Internet über Groupon gekauft.
Letzte Woche ist bei einem Saugvorgang plötzlich die kleine Rolle vorn abgebrochen (ohne die funktioniert das Gerät nicht).
Ich habe den Sauger nie unsachgemäß behandelt und gehe davon aus, dass es sich um ein Materialfehler handeln muss.
Auf meine erste e-Mail hat electronik-star mir eine Pauschalantwort geschickt. Daraufhin habe ich angerufen und von dem Mitarbeiter im Callcenter zunächst die Belehrung erfahren, dass ich mit dem Produkt keine Garantie, sondern nur eine Gewährleistung erworben hätte, sowie die Aussage „Wir senden Ihnen einen Retourenschein. Falls das Problem nicht reparabel ist, erhalten Sie Ihr Geld zurück.“
Leider habe ich statt eines Retourenscheins nur Absage-Mails erhalten, mit dem Hinweis auf § 446 BGB, demnach mit Verkauf die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung auf den Käufer übergeht.

Was kann ich tun? Ist der Internethändler tatsächlich nicht in der Pflicht, hier für Ersatz oder Reparatur zu sorgen??
Und wenn nicht, was kann ich tun??

Hallo

natürlich hast Du die gesetzliche Gewährleistung und bist im Recht. Hast Du eine Rechtsschutz Versicherung nimm diese in Anspruch. Hast Du keine wird es Dir schwer fallen Deine Ansprüche durchzusetzen.

MfG

W.A.