Gewährleistungsanspruch

Ich habe Anfang des Jahres ein neues Gerät bei einem Ebay Händler gekauft. Nun ist das Gerät defekt und ich kann den Händler nicht mehr erreichen. Die Firma ist erloschen und auf Anrufe und E-Mail reagiert niemand. Ich habe mich daraufhin an die Vertriebsfirma, die auch Inhaber des Geräte-Markennamen ist, gewandt. Obwohl ich denen die Belege von der Kaufabwicklung, der Überweisung und die Rechnung vom Händler vorgelegt habe, weigern die sich ohne Abtretungserklärung des Händlers, die Gewährleistung zu übernehmen. Aber wie soll ich an diese Abtretungserklärung kommen, wenn der Händler unauffindbar ist? Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage in einem solchen Fall ist? Vielen Dank schon jetzt.

Hallo,

grundsätzlich stellt sich hier die Frage, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“.

Ungeachtet dessen erwächst ein solcher Anspruch aus einem Kaufvertrag. Anspruchsgegner ist also der Verkäufer. Da mit der Vertriebsfirma, dem mutmaßlichen Lieferanten des Verkäufers, aber kein Vertrag besteht, gibt es auch keine Anspruchsgrundlage, aufgrund derer man eine Gewährleistung einfordern könnte.

Wenn der Verkäufer nicht mehr auffindbar ist, ist das Pech. Aber selbst wenn man ihn ausfindig macht, müsste man den Beweis antreten, dass die Sache bereits bei Kauf mangelhaft war, denn das ist Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruchs.

Gruß

S.J.

Hallo,

das sind eben die Tücken bei Internetgeschäften. Partner für Garantiereparaturen ist immer der Händler, wenn es den nicht mehr gibt bleibst Du auf den Rep.-Kosten sitzen.