Gewährung einer pauschalen

… Eingliederungshilfe für Spätaussiedler
HALLO

Spätaussiedlern aus der ehemaligen UDSSR, Estland, Lettland oder Litauen gewährt das Bundesverwaltungsamt auf Antrag eine Pauschale Eingliederungshilfe für erlittenen Gewahrsam.

Voraussetzungen für die Gewährung der pauschalen Eingliederungshilfe:
Spätaussidler gem.§ 4 BVFG aus der ehemaligen UDSSR, Estland, Lettland oder Litauen ( Ehegatten oder Abkömmlinge von Spätaussiedlern na § 7 Abs. 2 BVFG, die nicht selbst Spätaussiedler sind, erhalten keine pauschale Eingliederungshilfe )

Meine Frage lautet: bekommen auch die die Eingliederungshilfe die nicht nach Deutschland eingereist sind ( in meinem Fall ist das mein Vater, er ist 1978 gestorben ) aber von der Nationalität her ist er deutscher. Das ist mir schon klar das nicht der tote die Hilfe bekommt, sondern vielleicht seine Frau, ( meine Mutter )

Ich weis das diese Eingliederungshilfe nur die bekommen die vor dem 01 April 1956 geboren sind, mein Vater ist 1954 geboren

Viele Grüße

Hallo,

kann leider nicht helfen.

Gruß

nein. Das Programm wurde eingestellt und hat keine Rückwirkung.

gruß