Gewährleistung bei Zahnarzt für Kunststofffüllung?

Hallo Leute,
wie ist das, wenn man vor 2 Monaten beim Zahnarzt war, sich hat eine Kunststofffüllung machen lassen, weil da ein Loch im Zahn und eine gewisse Aversion bezüglich einer Amalgamfüllung war und nun an demselben Zahn erneut ein Puckern und Pulsieren auftritt? Wenn man nun zum Zahnarzt geht und sich herausstellt, dass dort an genau dem Zahn erneut Karies zu finden ist (trotz intensiver Zahnpflege), muss man für die neue Füllung dann wieder bezahlen?
Fällt das unter Gewährleistung? Gibt es beim Zahnarzt so etwas überhaupt?

Besten Dank für eure Antworten.

Hallo Kat-Kats: Wenn man vor 2 Monaten der Zahnarzt eine Kunststofffüllung gelegt hat muss er bei einer :

a) bei einer Kassenrichtlinienfüllung / ohne Zuzahlung
im Normalfall - auch wenn kein Amalgam verwendet
wurde - muss der Zahnarzt eine *2 Jahresgarantie*
einhalten - d.h. ist die Füllung beim Kauen oder
anderweitig unbrauchbar geworden , so muss der
Kassenzahnarzt *DIESE FÜLLUNG KOSTENLOS* für Patient
und Krankenkasse (!) erbringen - die Abrechnung wird
in Bayern / in München per Computer überwacht und
dem Patienten abgezogen.

b) bei einer *privaten* Kunststoffmehrschichtfüllung
mit *vorangegangenen* und *unterschriebenem*
HKP = HEIL-und KOSTENPLAN muss der Zahnarzt mit
Sicherheit für seinen *WERKVERTRAG* haften - bitte
bei Ihrer KASSENZAHNÄRZTLICHEN VEREINIGUNG Bayern
Hessen / THÜRINGEN … oder dem ZBV / Zahnärztlichen
Bezirksverband in der nächstgrößeren Stadt fragen -
da ein Zahnarzt „KEINE RECHTSAUSKUNFT GEBEN DARF“
c) Sollte der Zahn-mit Kuststofffülllung- noch einen
*heiß/kalt Schmerz* oder *Aufbiss-Schmerz* zeigen
könnte die Karies *zu tief gewesen sein* also
pulpennah mit/ohne Eröffnung der Pulpa oder die
*Kunststofffüllung wurde OHNE UNTERFÜLLUNG* gelegt -
was „defacto“ ein zahnärztlicher KUNSTFEHLER bei
einem VITALEN-Zahn darstellt.

d) Wir handhaben in unserer Praxis seit 15 Jahren die
normale Zahnfüllung als Kassenfüllung OHNE AMALGAM

  • da der Zahnarzt den Patienten bei Amalgam erst
    einmal aufklären muss über das Amalgamrisiko -
    OHNE Zuzahlung - da eine Kassenleistung, wie Füllung
    *im Regelfall ohne Patientenzuzahlung* - mit der
    gesetzlich verpflichtenden 2 Jahresgarantie-Kulanz.

Wie gesagt stellt meine obige Darstellung KEINE
RECHTSBERATUNG dar und gibt nur das mir bekannte
deutsche zahnärztliche GKV - Richtlinienwerk für
Kassen-Zahnärzte wieder.

Ob sie die Füllung nochmals zahlen liegt in Ihrem
Ermessen - unsere Patienten würden in diesem Fall
a) nichts bezahlen für eine Kunststoffrichtlinien-
Füllung - innerhalb der ersten 2 Jahre -
b) bei hypersensibel reagierendem Zahn mit neuer
Kunststofffüllung haben wir in eigenen / fremden
Fällen jedesmal die *ganze Kunststofffüllung*
entfernt - die PULPA auf Eröffnung geprüft -
die Pulpa mit Calxl und Harvard-Zement und Ketac
abgedeckt - bis sich der Zahn beruhigt und eerst
dann *kostenlos die neue Füllung* gelegt.

Weihnachtliche Grüße aus Pegnitz

Dr.Gaebler - Zahnarzt

Ich danke Ihnen sehr herzlich für diese umfangreiche Antwort und wünsche ein gutes Jahr 2010.
Danke.

hallo,

natürlich gibt es dafür eine gewährleistung. idr gilt bei gesetzlich versicherten diese zwei jahre. solte eine kunststoffüllung jedoch öfter erneuert werden müssen empfiehlt sich ein keramisches inlay. fragen sie ihren zahnarzt.

dr.frank seidel

http://www.zahn-implantate-berlin.de

Eine Kunstoffüllung aus Komposit sollte mindestens fünf Jahre halten. Generell gibt der Zahnarzt hierfür eine Haltbarkeitsgarantie von ca zwei Jahren.