Hallo zusammen,
lasst uns einmal spekulieren, der Besitzer einer DHH hätte ein gläsernes Vordach über der Haustür. Dieses Vordach könnte im vergangenen März gesprungen sein und wäre auf Kosten der Glasversicherung für ca. 1000,- ausgetauscht worden. Nun könnten erneut mehrere Risse aufgetrteten sein, die ihren Ursprung an einer der drei Metallbefestigungen nehmen, an denen das Glasdach hängt.
Hätte der Hausbesitzer sich jetzt wegen eines Schadens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an den Reparaturbetrieb vom vergangenen März gewandt, könnte dieser sich an seinen Glaslieferanten wenden, der nach Ansicht der Fotos einen Materialfehler ausschließt (was sonst?) und eine Überlastung, wohl durch den vielen Schnee der vergangenen Wochen, feststellt. Das würde der Hasbesitzer eher nicht glauben, da er während der Schneeperiode nachweislich das Dach frühzeitig von größeren Mengen Schnee befreit hatte und die gleiche Konstruktion bei fünf identischen Nachbarhäusern auch gehalten hat. Er könnte eher vermuten, dass Feuchtigkeit im Bereich der schlecht abgedichteten Aufhängungen bei Minustemparaturen zum Riss des Glases geführt hat.
Welche Optionen hätte der Hausbesitzer in diesem Fall:
- Über Rechtsschutzversicherung RA und/oder Gutachter beauftragen?
- Schaden erneut der Glasversicherung übertragen? Würde das eine Prämiensteigerung rechtfertigen - immerhin zweimal 1000,- in 10 Monaten?
- Schaden selbst tragen?
Würde mich über eine Handlungsempfehlung sehr freuen.
Schöne Grüße,
Otto