Hallo,
die Frage beschäftigt einige meiner Bekannten und Freunde Fiktiv.
Jemand kauft einen PKW bei einem Händler, ohne Probefahrt ( sagen wir mal er war 6 Stunden mit der Bahn unterwegs und danach Regen Durchnässt ) und stellt fest das, die Bremsen defekt sind, das aber erst als er auf die Autobahn auffährt und im Stau steht. Das Auto hat noch 20 Monate TÜV und der Käufer hätte laut der Beschreibung des Verkäufers Tip Top sein sollen, nie gedacht, das die Bremsen in so Desolaten Zustand sind, eine Umkehr während der Heimfahrt waren Ihm aber Alls er das Feststellte kaum noch möglich. Sein Wohnort zu dem des Verkäufers sind sagen wir mal, fast 300 Kilometer und er stand im Stau auf der Autobahn.
Als er sich zwei Tage später beim Verkäufer meldete und den Sachverhalt erklärte, sagte der Händler nur, das er Export Händler wäre und zu keinerlei Gewährleistung und Garantie verpflichtet ist. Er hätte das alles ja nicht Gewusst.
Als der Käufer Ihm sagte das es das so nicht gibt, bot er eine Rücknahme des Kfz an.
Natürlich fand der Käufer das nicht OK, zumal es sich dann um eine gefahrene Strecke von fast 900 Kilometern handeln würde und Kosten Arbeitsausfall usw., die Ihm niemand ersetzt.
Auch wäre im Kaufvertrag eine Klausel vorhanden, die bei Rückgabe des Fahrzeugs 15% des Kaufbetrages betragen würde, die der Käufer einbehalten dürfte, ein Riesen Betrag wie wir in unseren Gesprächsrunde finden.
Deshalb bot er dem Verkäufer an, sich gering an
der Bremsen Reparatur zu beteiligen
Darauf hin entschuldigte sich der Verkäufer, für den Ärger den der Käufer gehabt hat und sagte zu, einen kleinen Teil der Kosten zu erstatten. ( Wirklich Gering )
Alles wäre Gut !
Das hat er aber nicht gemacht.
Angenommen es wäre so, was könnte man Tun, vor allem wenn kein Rechtsschutz vorhanden wäre, wer würde für Einen Sachverständigen oder aber auch den Rechtsanwalt aufkommen müssen, um solchen Leuten das Handwerk zu Legen ?
Oder was könnte oder sollte man sonst machen?
Vielen Dank, für die Hilfe, an dieser Fiktiven Diskussion !
Was hätte denn dieses fiktive Auto gekostet? Nur so als Beispiel so… Und was seht im Vertrag? Und was will man? Die Kohle für das Auto zurück? Oder dem Typen das Handwerk legen?
Kompletter Blödsinn. Er ist Händler, er hat in D an einen Deutschen verkauft, er hat sich ans Gesetz zu halten.
Das nennt man einen Verbrauchsgüterkauf:
https://dejure.org/gesetze/BGB/474.html
und da gilt zum Beispiel:
https://dejure.org/gesetze/BGB/475.html
Gruß
damals
Hallo,
das Auto hätte 5000 Euro gekostet, für einen Arbeiter viel Geld. Er hat aber auch Fiktiv die Anzahlung von 200 Euro nicht auf dem Kaufvertrag vermerkt.
Ich denke das ist Steuerhinterziehung ?
Die Frechheit wäre es halt, das Gesetz so zu brechen!
Geht mich nichts an . .
Fiktiv, wollte man für die Reparatur Beteiligung 150 Euro, um die Geschichte aus der Welt zu schaffen. Eine Lachnummer für ein Auto.
Wie gesagt keine Resonanz , in unserem Fiktivem Gespräch.
Frech und Unfair, der mann aus dem Iran !!!
Gruß
Bernd
Nö.
Was Steuerhinterziehung ist, steht in § 370 AO:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Schöne Grüße
MM
Ich verstehe das so, dass der fiktive Käufer sich darauf eingelassen hat, aufgrund eines Telefongespräches. Stimmt das?
Und dann hat man die Bremse reparieren lassen. Richtig?
Und jetzt zahlt der Verkäufer die mündlich am Telefon versprochene Beteiligung an den Reparaturkosten nicht?
Hallo,
nein die Zusage zur Reparatur Beteiligung kam per Mail.
Das Auto liegt Brach, ist also noch nicht Repariert.
So haben wir das uns für diesen Fall ausgedacht.
Mfg
Dann käme es drauf an, was im Kaufvertrag steht. Wenn da steht: ‚Schrotthaufen, gekauft wie besehen‘, dann wäre da wohl nichts zu machen.
Wenn da steht: ‚Auto, keine Mängel bekannt‘, dann wäre vermutlich was zu machen.
Wenn da sowas sinngemäß drinsteht, würde ich erstmal mit Rechtsanwalt drohen und eine schriftliche Zusage verlangen, den Schaden voll und ganz zu übernehmen (mit Terminangabe, und das ganze per Einschreiben). Wenn dann nichts kommt, würde ich wirklich zum Rechtsanwalt gehen.
Voraussetzung wäre natürlich, dass die Bremsen wirklich defekt sind. Immerhin ist der Käufer ja anscheinend noch 300 km mit den defekten Bremsen gefahren. (Das hätte er übrigens mit defekter Bremse nicht gedurft)
Wenn noch was ganz anderes im Kaufvertrag steht, weiß ich auch nicht.
Das ist falsch. Dieser Ausschluss kann zwischen Händlern untereinander oder zwischen Privatleuten untereinander vereinbart werden (selbst dann ist er nicht immer rechtssicher), niemals jedoch zwischen einem Händler und einem privaten Käufer.
Soon
Desto besser!
Doch,
auch ein Händler darf Schrottkarren an Private verkaufen.
Die Sachmängelhaftung bezieht sich dann nicht mehr auf „Auto“, sondern auf „Schrottkarre“.
Dann könnte man zum Beispiel bemängeln, dass da kein Motor mehr drin war, obwohl der in einem Bastlerauto elementär wichtig ist.
Oder, dass das nur 1,2t wiegt und nicht die zugesagten 1,7t.
Nachtrag:
Ich denke mittlerweile, dein „Das ist falsch“ bezog sich nicht auf den möglichen Verkauf eines Schrotthaufens, sondern auf „gekauft wie besehen“.
Das ist dann richtig.
Auch ein Schrotthaufen muss die zugesicherten, zumindest die üblichen Merkmale aufweisen, die er für die übliche Verwendung haben muss.