Gewährleistung Handwerker - Was ist zu beachten?

Nach einer Renovierung ist der Boden an einzelnen Stellen „auseinander“ gegangen. Click-Vinyl-Platten stehen ab.

Der Boden wurde letztes Jahr verlegt udn abgenommen (bin kein Fachmann). Die Platten habe ich besorgt (daran dürfte es aber nicht liegen).
Wäre dies ein Gewährleistungsfall? Was wäre dabei zu beachten?
Hat jemand eien Tipp, wie man damit umgehen sollte?

Musst auf der Rechnung nachschauen, wie lange das Garantie auf die Arbeit gegeben wurde. Ansonsten beim Verleger anrufen, der soll sich das mal angucken.

Sicher wäre das grundsätzlich ein Gewährleistungsfall.
Bei lose verlegten Bodenbelägen beträgt diese Frist 2 Jahre, bei festverlegten ist es länger 4 oder 5 Jahre !

Man muss den Verleger schriftlich auffordern, nachzubessern. Ganz einfach.

Dann wird er sich die Sache ansehen und dann muss er sich ja dazu äußern, ob das ein Fehler wäre, den er zu vertreten hat. Dann muss er kostenlos nachbessern.

Problem : Kunde hat Material selbst besorgt. Das ist ungünstig, denn hier gibt’s 2 Ansprechpartner bei Mängeln. Den Verleger und den Plattenverkäufer. Es kann ja auch an den Platten selbst liegen. Dann kann der Verleger sagen "Nicht meine Schuld, ich wollte den „billigen Mist“ sowieso nicht verlegen ".

MfG
duck313

Gefragt wurde nicht nach Garantie, sondern nach Gewährleistung.

1 Like

Hallo,

grundsätlich immer schwierig das Material selber zu stellen.

Der Verleger muss 2 Jahre Gewährleistung auf seine Arbeit übernehmen.
Dazu muss er den Boden nach Herstellerangaben verlegen. Und vor Allem und noch viel wichtiger:
Der Untergrund muss den Anforderungen des Herstellers vom Boden entsprechen.

So sagt der Hersteller des Boden (ACHTUNG NUR EIN BEISPIEL) z.B., dass umlaufend eine Fuge von 8-10 mm vorhanden sein muss, die max. Fläche ohne Trennung 40 m² betragen darf und der Untergrund max. 2 mm auf 2 Metern unebenheiten aufweisen darf. Dazu darf nur die Trittschalldämmung „Special super 5000“ verwendet werden.

Sind all diese Dinge eingehalten worden, dann wurde der Boden korrekt verlegt. Dann scheint es ein Problem des Bodens zu sein. Dann ist an den Hersteller des Bodens heran zu treten, der dann das ganze Begutachten muss. Solange der Hersteller keine längeren Zeiten angegeben hat, dann hat der Boden 2 Jahre Gewährleistung, aber wie gesagt nur, wenn genau nach Herstellerangaben verlegt.

Sollte nur ein einziger Teil der Herstellerangaben nicht eingehalten worden sein:
Dann hat der Verleger dies nicht beachtet. Dies kannst du als Kunde nicht wissen und es ist egal ob du es so abgenommen hast oder nicht. Der Verleger hätte dich darauf hinweisen müssen und hätte den Boden so nicht verlegen dürfen. Ausnahme: Er weist dich schriftlich darauf hin und du unterschreibst ihm, dass du trotzdem eine Verlegung wünschst.

Daher ist zunächst alles dazu zu prüfen, am besten als erstes mit dem Verleger sprechen, er soll sich das mal anschauen. Das ist sicherlich einfacher als mit dem Hersteller zu sprechen. Vorher vielleicht vom Hersteller die Verlegeanweisung und Anforderungen suchen. (Bei den meisten Herstellern gibts die online).
Dann muss man weiter schauen.

**Aber Achtung: ** Ich bin zwar selber Inhaber einer solchen Firma und habe damit regelmäßig zu kämpfen, jedoch ist mein Text hier keine Rechtsverbindliche Angabe!

Viel Erfolg!
Gruß
Marcel