Hallo,
grundsätlich immer schwierig das Material selber zu stellen.
Der Verleger muss 2 Jahre Gewährleistung auf seine Arbeit übernehmen.
Dazu muss er den Boden nach Herstellerangaben verlegen. Und vor Allem und noch viel wichtiger:
Der Untergrund muss den Anforderungen des Herstellers vom Boden entsprechen.
So sagt der Hersteller des Boden (ACHTUNG NUR EIN BEISPIEL) z.B., dass umlaufend eine Fuge von 8-10 mm vorhanden sein muss, die max. Fläche ohne Trennung 40 m² betragen darf und der Untergrund max. 2 mm auf 2 Metern unebenheiten aufweisen darf. Dazu darf nur die Trittschalldämmung „Special super 5000“ verwendet werden.
Sind all diese Dinge eingehalten worden, dann wurde der Boden korrekt verlegt. Dann scheint es ein Problem des Bodens zu sein. Dann ist an den Hersteller des Bodens heran zu treten, der dann das ganze Begutachten muss. Solange der Hersteller keine längeren Zeiten angegeben hat, dann hat der Boden 2 Jahre Gewährleistung, aber wie gesagt nur, wenn genau nach Herstellerangaben verlegt.
Sollte nur ein einziger Teil der Herstellerangaben nicht eingehalten worden sein:
Dann hat der Verleger dies nicht beachtet. Dies kannst du als Kunde nicht wissen und es ist egal ob du es so abgenommen hast oder nicht. Der Verleger hätte dich darauf hinweisen müssen und hätte den Boden so nicht verlegen dürfen. Ausnahme: Er weist dich schriftlich darauf hin und du unterschreibst ihm, dass du trotzdem eine Verlegung wünschst.
Daher ist zunächst alles dazu zu prüfen, am besten als erstes mit dem Verleger sprechen, er soll sich das mal anschauen. Das ist sicherlich einfacher als mit dem Hersteller zu sprechen. Vorher vielleicht vom Hersteller die Verlegeanweisung und Anforderungen suchen. (Bei den meisten Herstellern gibts die online).
Dann muss man weiter schauen.
**Aber Achtung: ** Ich bin zwar selber Inhaber einer solchen Firma und habe damit regelmäßig zu kämpfen, jedoch ist mein Text hier keine Rechtsverbindliche Angabe!
Viel Erfolg!
Gruß
Marcel