Gewahrsamnahme+ED wegen Vermummung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des mitführens eines Ninjazippers (Regenjacke mit Reißverschluß welcher zur Vermummung geeignet sein soll) wurde ich in Gewahrsam genommen und erkennungsdienstlich erfasst! Ist dieses Vorgehen rechtmäßig? Als Begründung seitens der Polizei wurde die Vereitelung einer Straftat (Gewahrsamnahme) sowie der Annahme als Beteiligter weitere Straftaten zu begehen (erkennungsdienstliché Aufnahme)! Des weiteren seh ich nicht inwieweit allein der Besitz sowie das mitführen einer solchen Jacke bereits strafbar ist!

Mit freundlichen Grüßen

Hallo!
Zitat aus § 17a Versammlungsgesetz:
Es ist auch verboten,

  1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
  2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

Inwieweit die erwähnte Jacke dazu geeignet ist, weiß ich nicht. Kann ich also nicht beurteilen.

Die StPO ermächtigt die Polizei die ED-Daten einer Person zu erheben und zu speichern, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person mit hoher Wahrscheinlichkeit auch künftig begehen wird. Ein sog. Richtervorbehalt besteht dabei nicht.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz schreibt der Polizei vor, sie vorher über die beabsichtigte erkennungsdienstliche Behandlung anzuhören. Wie dies zu erfolgen hat, darüber gibt es keine einheitliche Regelung. Meistens erfolgt dies mündlich und wird in Berichtsform zu den Akten genommen. Erfolgte keine Anhörung, so ist die Maßnahme rechtswidrig.

Ihnen steht in jedem Falle ein Widerspruchsrecht beim zuständigen Verwaltungsgericht zu.

Beraten Sie sich mit einem Rechtsanwalt für Verwaltungs- und Polizeirecht.

Gruß
Perschke

Hallo,

kann man so pauschal nicht sagen, da die Anfrage zu allgemein formuliert ist. Wenn Sie einfach als Passant auf der Straße kontrolliert wurden und sonst nichts zuvor passiert ist, hielte ich die Maßnahme für fragwürdig. Als Teilnehmer einer Versammlung nach dem VersG sieht das schon anders aus, denn dieses beinhaltet ein Vermummungsverbot. Aber dazu müsste man wissen, welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird und nach welcher Rechtsgrundlage die erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt wurde…
Und wenn die 2. Alternative (Teilnehmer einer Versammlung) zutrifft: Wieso hatten Sie überhaupt ein solches Kleidungsstück dabei?

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Rempp

Wenn Sie dich beim Einkaufen angetroffen haben nein.

Wenn du auf dem Weg zu einer Versammlung/Demo warst oder gar schon Teilnehmer einer Versammlung kann man erstmal von einer Rechtmäßigkeit ausgehen.
Allerdings muss ich eingestehen, dass es ziemlich grenzwertiges Handeln der Polizei scheint. Am Ende kommt es auf die Summe der Gesamtumstände im Einzelfall an.
Ich empfehle einen Blick ins Versammlungsgestz (bzgl. der Vermummung) und in die Strafprozessordnung §81B (Erkenungsdienstliche Behandlung).

Guten Tag. Danke für Ihre Anfrage. Da sind natürlich noch einige Antworten offen. Ich als Polizeibeamter kann natürlich sagen, dass das alleinige Mitführen einer solchen Jacke meine Mitnahme und keine ED Behandlung rechtfertigt, aber wie war denn der Gesamtzusammenhang? Den erwähnen Sie gar nicht? Waren Sie Teilnehmer einer Versammlung, Aufzug , Demonstration? Wo hielten Sie sich auf? Gab es wöhrend dieses Aufzuges einen schwarzen Block? Waren Sie aktiv in diesem schwarzen Block? Wurden Straftaten aus dem sschwarzen Block heraus begangen? Hatten Sie die Jacke an und die Kapuze über den Kopf gezogen, obwohl z.B. schönstes Wetter war? Diesd könnte alles dazu führen, dass die Gewahrsamnahme rehtmäßig war…Wie gesat,ich bräuchte für eine fundierte Antwort ein paar mehr Details.

Also es handelte sich um eine politische Demo zwischen Vorplatz und Demogelände waren Zelte zur Personen sowie Rucksackkontrolle aufgestellt. In dem Zelt wurde zunächst danach mein Rucksack überprüft. Neben Brote, Flasche Wasser befand sich die Regenjacke. Woraufhin ich direkt in Gewahrsam kam!

Vielen Dank
gruß

also zelte als vorkontrollstelle sind üblich und nützlich und gut. jetzt wäre die frage, wie z.b. dcas wetter an diesem tag war und ob gegen sie im polizeilichen system schon etwas vorliegt. ggfs. ein eintrag bzgl. politisch motivierter straftaten. wenn es an dem tag geregnet hat, wird man sicherlich keine gewahrsamnahme rechtfertigen können. wenn die sonne schien und es waren 30 grad muss man sich fragen lassen, warum die jacke dabei war. wie gesagt, es ist eine einzelfallentscheidung. wenn man nicht vor ort dabei war, ist es schwer, das zu beurteilen. aber sie können ja die maßnahme über ein verwaltungsgericht überprüfen lassen.

Hallo,
das Mitführren dieser Jacke alleine ist natürlich nicht strafbar.
Ich gehe mal davon aus, Du bist in einer Demo mitgelaufen. Über Deine politische Ansichten kann ich auch nur spekulieren, und über die Art und Weise Deiner Beteiligung daran hast Du ja nichts mitgeteilt.
Generell ist es so, das nach dem PAG (Polizeiaufgabengesetz) die Polizei schon im Vorfeld bei Demos, bei denen es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen kam, die Personalien ( und auch erforderlichenfalls eine ED-Behandlung )aller Teilnehmer, oder auch einzelner, „problematischer“ Teilnehmer, feststellen bzw. durchführen kann. Dies ist rechtlich natürlich abgedeckt.
Tschüß

frage bereits von jemand beantwortet worden?

Denk nun an den Antrag auf Vernichtung der Unterlagen!