Gewalt

Liebe/-r Experte/-in,
ich würde gerne wissen ob das ansschauen von Snuff-Videos im Internet strafbar ist?
Damit meine ich lediglich das man auf eine Website geht und dort ein Video startet und dann wieder runter geht.

Kann dies strafbar sein?

mfg
pwrsplinter

Lieber pwrsplinter,
(Obwohl ich hinter dieser Frage eigentich einen „Test“ für was ganz anderes vermute. werde ich versuchen, sie ernsthaft zu beantworten und den Aspekt der Entdeckung durch einen Kriminal-Trojaner als Szenarion ausblenden.)
Ich hab keine Ahnung, wie jemand herausfindet, ob Du Snuff-Videos angesehen hast oder nicht… ? … !

In Deinem geschilderten Fall, dass Du durch Zufall (wie auch immer der sich gestaltet hat) auf einen als SNUFF zu klassifizierenen Inhalt (wie auch immer der entstanden sein mag) gelangt bist, solltest Du zur Vermeidung unnötiger Schuld-Konstruktionn die Seite umgehend bei einer der zahlreich vorhandenen Internet-Meldestellen gegen Jugendgefährdung melden/anzeigen.
Weitersurfen und vom Material ein Giga mal so runterladen würd ich nicht empfehlen, weil dann sind die Sachen auf DEINEM Compi und damit könntest ja Geschäfte und dergleichen Tauchgeschäfte gemacht haben und in jedem Fall unter den ACTA-Gesetzen strafbar geworden sein.
Einzige Chance: Du bist ein Wissenschafter/Ermittler/ Aufdecker etc. Dann darfst eh alles dienstlich sehen und bist aus dem Schneider.
Sonst aber: Finger weg von dem Zeug und anzeigen. Wenn Du das oder so was unbedingt sehen willst, halt Dich an die normalen Tauschvideos von Geschäften und Videos von CD-Verleihfirmen- die sind von echtem SNUFF (Exekutionen, Kriegs- und Massaker- Schauplätze, tödliche Unfälle, gefilmte unerlaubte Gewaltverbrechen)von der Machart kaum zu unterscheiden.
Die Diskussion dazu wird nach einer individuell eher liberalen Einschätzung vor 2000 derzeit eher enger in der Einschätzung des psychopathologischen Aspekts. Also eher strikter agieren, offiziell entsprechende Stellen (Exekutive/Internetpolizei) und privat die üblichen Hilfsinstitutionen (Pfarrer, Beichtväter, Supervisoren) nützen.
Anschaun selbst ist nur dann verboten, wenns gleichzeitig um verbotene, gleichzeitig vorliegende Pornografie (Minderjährige, sexuell zur Erregung dienende Darstellungen- gleiches gilt nebstbei in vielen Ländern auch für Comics, also künstlerisches Material!)

mfg
Wolfgang

Nene es geht nicht um tauschbörsen oder ähnliches. Einfach nur um nen stream wie youtube oder ähnliches. Wenn man auf solch eine seite gelangt, sich dort so ein video anschaut und dann wieder verlässt. Ist das strafbar?
Danke für die schnelle und umfassende antwort.
Mfg

Das ist eine juristische Frage, die ich als Therapeutin nicht sicher beantworten kann.
Ich gebe Folgendes zu bedenken:
In Snuff-Videos werden vor laufender Kamera Frauen und Kinder gefoltert und getötet.
Ob es den Tatsachen entspricht, dass die Szenen nur nachgestellt sind, wie von Anhängern vielfach behauptet, oder ob solche Behauptungen einem anderen Zweck dienen, beispielweise um der Strafverfolgung zu entgehen, lass ich dahingestellt sein.
Das Herstellen solcher Folter-Dokumentationen zeugt von Menschenverachtung und Frauenhass.
Produktion von Snuff-Videos und Pornographie erwirtschaftet Milliarden mit der Darstellung brutalster körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder.
Die Opfer leiden lebenslang an den Folgen solcher Traumatisierunegn.
Jeder, der durch Anschauen oder Kauf diese Industrie unterstützt, macht sich mitschuldig am erlittenen Grauen der gequälten Menschen.
Vor diesem Hintergrund sollte die Frage nach juristischer Ahndung keine Entscheidungsgrundlage für den Konsum sein.
Sollte der Frage ein Interesse am Anschauen solcher Folterdokumentationen zugrunde liegen, empfehle ich dringend, sich umgehend mit der nächstgelegenen Beratungsstelle für Gewalttäter in Verbindung zu setzen.