Gewalt an Schulen- Elternrechte?!

Beitrag: Meine Rechte als Eltern?? !!
Eine fast unglaubliche Geschichte ist mir passiert, über die ich als Mutter eines von Gewalt betroffenen Kindes( Sohn 8 Jahre, 2. Klasse)nicht hinwegkomme!!!
Ich mußte meinen Sohn am Freitag den 17.Nov., vom Krankenzimmer der Schule abholen, er wurde von einem älteren Jungen in Bauch und Genitalien getreten!!!
Mein Sohn als auch ich standen unter Schock!!!
In einer 4.tägigen Schulwoche, war dies der 4.Angriff
auf unseren Sohn in dieser eien Woche!
Es raubte mir den Schlaf, und auch unser Sohn wachte
Nachts schreiend auf!!! Nachdem eine Brief über den Vorfall an die Schulleiterin in einer SEB- Sitzung über
geben wurde, und ich keine Rückmeldung von Lehrerin und
Schulleitung bekam, machte ich mich am Mittwoch den 14.11.07 selbst auf den Weg in die Schule, um mit meinem Sohn nach dem Jungen zu suchen der getreten hat.
Wir fanden ihn auch und dessen Klassenlehrerin gab uns auch den Namen, mit dem ich zur Schulleiterin ging, um Ihr den Namen des Jungen zu geben, der unseren Sohn getreten hatte.
Die Schulleiterin griff mich direkt mit den Worten an was mir einfallen würde Privatermittlungen hier auf Ihren Schulhof zu betreiben,das steht mir nicht zu, es würde alles nur aufgebauscht, mein Sohn hätte nur meine Mütterliche Unterstützung gebraucht, ich würde meinem Sohn in eine unmögliche Situation bringen, und ihm ein Schlechtes Bild von der Schule und der Lehrerin vermitteln, das diese sich nicht kümmere, was nicht der Fall ist, sie hätte schon mit einem der Jungen gesprochen, dieser bestreitet die Tat !!! Also hat die Schule sich gekümmert, meinte Sie, und das der Rest mich nicht Angeht, was Sie tun, und Sicherheit an der Schule kann Sie nicht gewähren! Sie hat mich nieder gemacht, das ich es immer noch nicht fassen kann, bitte gebt mir einen Rat, ich kann das so nicht stehenlassen, weder für mich, noch für meinen Sohn !!! sonja.sonnenschein66

Hallo, Sonja,
In der Tat ist es nicht an Dir, Ermittlungen durchzuführen. Das ist Sache der zuständigen Behörden. In diesem Fall muss also eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Körperverletzung erfolgen. Und eine Anzeige gegen die Schulleitung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, denn der Vorfall fand ja wohl auf dem Gelände der Schule und zur Schulzeit statt.

Ob die Beschuldigungen zutreffen, die Ermittlung des Schädigers, welche rechtlichen Konsequenzen zu erfolgen haben usw. wird dann die Polizei/Staatsanwaltschaft klären.

Also: Zur Polizei und dort möglichst unemotional den Fall schildern. Beweise sichern (das Kind vom Arzt untersuchen lassen).

Gruß
Eckard

Danke Eckard für deine Empfehlung, wollte eigentlich diesen Schritt nicht tun, erst einmal so probieren. Das Kind wurde von Arzt untersucht.Muß nun überlegen ob ich noch eine Anzeige machen soll!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sonja!

Bevor Du mich falsch verstehst: Ich finde es schrecklich, was Deinem Sohn widerfahren ist. Natürlich muss der Schüler, der schuld daran ist, ausfindig gemacht und gerecht bestraft werden. Trotzdem möchte ich versuchen, ein paar Sachen zu erklären, die die Rektorin zu Dir gesagt hat (Vielleicht hat sie sich ungeschickt ausgedrückt oder vielleicht ist es bei Dir in den falschen Hals geraten. Zwischen den Zeilen liest man dann doch ein paar sinnvolle Gedanken heraus):

Nachdem eine Brief über den Vorfall an
die Schulleiterin in einer SEB- Sitzung über
geben wurde, und ich keine Rückmeldung von Lehrerin und
Schulleitung bekam, machte ich mich am Mittwoch den 14.11.07
selbst auf den Weg in die Schule, um mit meinem Sohn nach dem
Jungen zu suchen der getreten hat.
Wir fanden ihn auch und dessen Klassenlehrerin gab uns auch
den Namen, mit dem ich zur Schulleiterin ging, um Ihr den
Namen des Jungen zu geben, der unseren Sohn getreten hatte.
Die Schulleiterin griff mich direkt mit den Worten an was mir
einfallen würde Privatermittlungen hier auf Ihren Schulhof zu
betreiben,das steht mir nicht zu,

Damit hat sie natürlich erst einmal recht. Die Schulleiterin hat das Hausrecht in der Schule. Wenn Du die Schule betrittst, bist Du sozusagen ihr Gast. Dementsprechend darfst Du auch nichts unternehmen, was die Schulleiterin nicht okay findet. Indem Du einen mutmaßlich schuldigen Schüler ermittelst greifst Du natürlich massiv in die Kompetenzen der Lehrer und der Schulleitung ein. Deswegen MUSS sie Dich darauf aufmerksam machen, dass Du das nicht darfst.

es würde alles nur
aufgebauscht, mein Sohn hätte nur meine Mütterliche
Unterstützung gebraucht, ich würde meinem Sohn in eine
unmögliche Situation bringen,

Das kommt natürlich hinzu. Es kann schon sein, dass Du Deinem Sohn alleine durch Deine Anwesenheit einen Bärendienst erwiesen hast. Da ist man als Junge ganz schnell als Muttersöhnchen abgestempelt. Das liefert ihn unter Umständen noch heftigeren Aggressionen aus.

und ihm ein Schlechtes Bild von
der Schule und der Lehrerin vermitteln, das diese sich nicht
kümmere,

Lehrer beziehen einen großen Teil ihrer Autorität daraus, dass sie in den Augen der Schüler die Partner ihrer Eltern bei der Erziehung sind. Wenn Eltern prinzipiell die Kompetenz der Lehrer anzweifeln, tun das auch die Schüler. Wenn man hingegen den Kindern gegenüber ein Vertrauen gegenüber den Lehrern vorlebt, akzeptieren diese auch eher die Rolle des Lehrers.

(Das meine ich jetzt ganz allgemein, losgelöst von Deinem Fall. Denn Deinen Ärger verstehe ich wie gesagt sehr gut).

was nicht der Fall ist, sie hätte schon mit einem der
Jungen gesprochen, dieser bestreitet die Tat !!! Also hat die
Schule sich gekümmert, meinte Sie, und das der Rest mich nicht
Angeht, was Sie tun,

Tatsächlich sind Disziplinarmaßnahmen allein Sache der Schule. Die Eltern des bestraften Schüler haben unter Umständen ein Einspruchsrecht. Ansonsten haben die Eltern in Disziplinarfragen kein Mitspracherecht. Und außerdem sind Beamte zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wenn es also eine Schulstrafe gegen den betreffenden Schüler gibt, muss Dir die Schulleiterin das nicht sagen. Sie DARF Dir nicht einmal Auskunft geben, wie die Entscheidung getroffen wurde.

und Sicherheit an der Schule kann Sie
nicht gewähren!

Das ist natürlich extrem unglücklich ausgedrückt, aber letztendlich hat sie auch hier recht: Absolute Sicherheit gibt es nirgends.

Soviel zu den Intentionen der Schulleiterin. Ich glaube, dass die Geschichte von Anfang an schief gelaufen ist. Optimal wäre gewesen, wenn Du Dir direkt nach dem Vorfall einen Termin mit der Klassenlehrerin und der Schulleiterin hättest geben lassen. Da hättest Du Deine Sorgen dann sicher offen äußern können. Und dann hätte man auf einer sachlichen Basis auch gemeinsam nach Lösungen suchen können. So wurde - zu der Körperverletzung - noch viel Porzellan unnötig zerschlagen, und zwar von beiden Seiten.

Ob Du nach dieser Erklärung noch einmal das Gespräch mit der Schulleiterin / Klassenlehrerin suchen möchtest, musst Du entscheiden: Du kennst die Situation besser als wir. Falls ja, dann kann am Anfang eine taktische Entschuldigung Wunder wirken („Es tut mir leid, dass ich mich in meinem Ärger da anfangs in Ihre Zuständigkeit eingemischt habe. Vielleicht könnten wir trotzdem noch einmal miteinander über diesen Vorfall sprechen…“)

Ganz wichtig wäre noch zu wissen, wie alt Dein Sohn bzw. der Schuldige ist.

Michael

Hallo Michael,
8 Jahre 2. Klasse (stand im Ausgangsposting).

Ich stimme dir in deiner Analyse zu, dass dies die Gründe für die unglückliche Entwicklung in diesem Fall gewesen sein können.
Wie das Gespräch aus Sicht der Direktorin lief wissen wir ja nicht.

Auch denke ich, dass es im Sinne einer Lösung für das Kind nicht darum geht jetzt Recht zu haben und durchzusetzen, ohne Sicht auf das, was sich daraus langfristig ergibt.

So wie ich das hier lese habe ich aber auch den Eindruck, dass die Direktorin mit der voraussehbaren Emotionalität der Mutter nicht wirklich umgehen konnte. Das wünscht man sich von jemandem in dieser Postion auch irgendwie anders.
Wenn ich herausfinde wer mein Kind misshandelt, und dies der dafür zuständigen Stelle mitteile, dann will ich da ganz bestimmt nicht zurechtgewiesen werden ich hätte diesen Namen so gar nicht erfragen dürfen.
Das ist eine klassische Methode der Problemverlagerung. Anstatt über die Sache zu sprechen, wo man sich vielleicht in der Defensive sieht, wird ein Formfehler hervorgehoben, um das Gegenüber einzuschüchtern.

Gruß
Werner

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8 Jahre 2. Klasse (stand im Ausgangsposting).

Wer lesen kann,… :wink: (Warum sollte ich das können, was ich von meinen Schülern verlange?)

In diesem Falle ist eine Anzeige sicherlich der falsche Weg. Das Kind ist ohnehin nicht strafmündig. Da sind dann wohl andere Methoden gefragt (Insbesondere Information der Eltern der Gegenseite). Aber mit Konfliktbewältigung an Grundschulen kenne ich mich mal gar nicht aus.

So wie ich das hier lese habe ich aber auch den Eindruck, dass
die Direktorin mit der voraussehbaren Emotionalität der Mutter
nicht wirklich umgehen konnte. Das wünscht man sich von
jemandem in dieser Postion auch irgendwie anders.

So sehe ich das auch. Ich wollte ja auch nicht behaupten, die Schulleiterin hätte alles richtig gemacht. Nur hatte sie aus ihrer Sicht bestimmte Gründe, sich so zu verhalten.

Michael

Eine fast unglaubliche Geschichte ist mir passiert, über die
ich als Mutter eines von Gewalt betroffenen Kindes( Sohn 8
Jahre, 2. Klasse)nicht hinwegkomme!!!

sollte dein sohn weiter von diesem jungen misshandelt werden, empfehle ich dir die ostdeutsche lösung.
du fängst den kleinen ab, scheißt ihn zusammen, drohst ihm, seine eltern und die polizei zu informieren und warnst ihn, dass er was erleben könne, wenn er das noch ein einziges mal mache.

in diesem alter hat das bei solchen minischlägern eine gute wirkung. darfst ihn nur nicht irgendwie schlagen oder so. aber egal,was dann passiert, er wird deinem sohn nichts mehr tun.
wenn sie dann älter werden, kommt es dann wohl aufs milieu drauf an, wie man diese probleme lösen kann.

Hallo Sonja,

mein Sohn wurde in der 3. und 4. Klasse auch massiv von einem Mitschüler bemobbt, bedroht (mit einem Messer angegriffen), geschlagen. Reaktion des Schulleiters auf die Messerattake: Weil das Ganze nicht auf dem Schulgelände stattgefunden habe, könne er da leider nichts machen. Das war definitiv eine Falschaussage, da der Schulweg mit in den Verantwortungsbereich der Schule gehört bzw. auch der Schulordung unterliegt (Verhalten der Schüler). Als ich dem Rektor dann das Einschalten der Polizei ankündigte, konnte er, siehe da, doch auf einmal was unternehmen. Es hätte wohl zu blöd ausgeschaut, wenn die Polizei ihn gefragt hätte, was er denn in dieser Sache unternommen hätte, und er dann „nichts“ hätte antworten müssen.

Ich hatte urspünglich gedacht, man könnte das auch in Gesprächen mit Lehrern, Schulleiter, Eltern des anderen Schülers regeln.

Leider musste ich die Erfahrung machen, dass dem nicht so war. Es ist leider oft noch so, dass der Überbringer der schlechten Nachricht („mein Kind wurde geschlagen…“) den Schulfrieden stört. Weil unter den Teppich kehren ja einfacher ist. Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss. Wenn die Schulleitung nicht mitspielt, geht es nicht.

Velleicht besteht ja eine Möglichkeit, mit den Eltern des Schlägers zu reden. Dabei würde ich aber auf einer Entschuldigung des Jungen bei deinem Sohn bestehen. Vor aller Augen! Entweder privat vor beiden Eltern bzw. vor der gesamten Klasse!
Wenn das nicht möglich ist, würde ich heute „immer“ sofort die Polizei hinzuziehen. Dann wird die Sache bzw. der Schläger zumindest aktenkundig und man hat im Wiederholungsfall was in der Hand. Im Wiederholungsfall würde ich sowie immer die Polizei einschalten. Falls sich die Schulleitung weiter weigert, etwas zu unternehmen bzw. dir aufgrund deiner „Ermittlungen“ den schwarzen Peter zuschieben will, würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerden wg. Verletzung der Aufsichtspflicht erheben. Ich finde ihr Verhalten sowieso daneben. Eigentlich sollte sie dankbar sein, dass du ihr gleich den Täter geliefert hast. Hier wird m. E. nur versucht, das Opfer zum Täter zu machen.

Wie es bei mir ausgegangen ist? Mein Sohn wurde von diesem Schüler noch jahrelang bei jeder Gelegenheit gemobbt, obwohl sich nach der 4. Klasse ihre schulischen Wege getrennt haben. Erst als sich der Vater des Schlägers nach 5-6 Jahren auch noch eingemischt hatte (Ich ertränke Ihren Sohn…) und ich ihn daraufhin angezeigt habe (1500,- EUR Geldbuße) war Ruhe. Der Apfel ist da offenbar nicht weit vom Stamm gefallen…

Bei mir war es vielleicht ein Extrembeispiel, aber sich nicht wehren macht m.M. nach die Sache nicht besser. Warum sollte jemand zum Schlägern aufhören, wenn er keine Konsequenzen zu befürchten hat?

Gruß
Michael

Vielleicht kann ich nochmal aus der Sicht einer Referendarin zu diesem Thema Stellung nehmen.

Ich sehe jeden - jeden Tag in der Schule Kinder und Jugendliche, die sich gegenseitig schlagen, schubsen, würgen, kneifen, boxen, treten, beschimpfen (verbal aber nicht so viel wie körperlich); sticheln, umarmen, kuscheln, in den Schwitzkasten nehmen; raufen, an der Kleidung, der Tasche, den Armen, den Beinen, den Haaren ziehen; Sachen wegnehmen, Sachen rumwerfen, Sachen verstecken; Sachen und Körperteile anmalen, zerschneiden, bekleben, zerreißen.

Ich als Referendarin kann selten und nie auf einen Blick beurteilen, wann die Kinder und Jugendlichen

  • Kräfte messen
  • Körperkontakt pflegen
  • spielen
  • Energie ablassen
  • in gegenseitigem Einverständnis handeln
  • Langeweile haben
  • Mutproben machen
  • Freundschaften pflegen
  • Rituale zelebrieren

Ich interveniere, wenn die Situation in meinen Augen bedrohlich erscheint, wenn Größere auf Kleineren rumhacken, wenn mir Situationen mehrmals auffallen, wenn mehrere einen drangsalieren, wenn jemand um Hilfe ruft.

Über eine Intervention - gegen Würgen auf einem Waldspaziergang - haben sich schon Eltern bei der Schulleitung beschwert, ich hätte sehen müssen, dass das eindeutig Spaß gewesen sei.

All diese Dinge, die in der Schule passieren, sind so komplex, dass auch die Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, zu erklären, was genau da gerade geschieht. Meistens wissen die Beteiligten selber nicht, warum es „Stress gibt“. In solchen Situationen steht bei mir die akute Gesundheit der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle, weniger die Sorgen und Nöte der Eltern, die die Situation ja in den seltensten Fällen direkt miterleben. Dennoch weiß ich aus meiner eigenen Erfahrung, wie schlimm es ist, gemobbt zu werden.

Mein Tipp deshalb: Wenn Dein Kind nochmal drangsaliert wird, dann soll es sich an die in der Schule eingerichteten Stellen wenden, an Vertrauenslehrer oder an Konfliktlotsen. Vielfach arbeiten Schulen auch direkt mit der Polizei zusammen.

Ich wünsche viel Kraft!
Grüße von Mira

Hi!

Nur kurz meine 2 Cent, von einem 15 Jahre älteren großen Bruder eines ausgesprochen lebhaften Burschen (mittlerweile 20).

Es ist mir vollkommen unbegreiflich, wie man nach 30 Jahren an schlechtesten Erfahrungen mit dem Thema „antiautoritäre Erziehung“ und „laisser faire“ heute immer noch so eine lasche Ansicht vertreten kann.

Es geht hier nicht um eine kleine Rauferei, sondern um einen Tritt in die Genetalien. Das würde ich als „Elter“ auch keinesfalls dulden.

Die Reaktion der Rektorin ist vollkommen inakzeptabel und ich persönlich hätte der Dame direkt gewaltig den Kopf gewaschen sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde lanciert.

Mein nächster Schritt wäre es nun, die Eltern des tretenden Kindes zu kontaktieren und mit ihnen in Ruhe darüber zu sprechen, aber auch klare Konsequenzen bei einer Wiederholung ankündigen. Danach noch einmal zur Rektorin und ganz nüchtern auf dieses Gespräch und auf die Aufsichtspflicht des Lehrkörpers hinweisen.
Bei Wiederholung: knallharte Verfolgung, auch strafrechtlich. Klage auf Schulausschluß des anderen Kindes. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung.

Hier geht es keinesfalls um eine kleine Rangelei, die insbesondere Jungs teilweise bis zum 18. Lebensjahr brauchen. Hier geht es um die Möglichkeit schwerster Folgeschäden beim Kind.

Die Schule hat hier die Aufgabe, aufzupassen und ihre Problemschüler zu überwachen.
Schließlich muss man ja sein Kind dorthin schicken. Also hat das dort auch zu laufen und mein Kind muss sich sicher bewegen können.

Grüße,

Mathias

2 Like

Hallo Mathias,
nur ein kurzes Statement zu Deiner Reaktion auf meine Schilderung des Schulalltages.
Deine Rede:

Es ist mir vollkommen unbegreiflich, wie man nach 30 Jahren an
schlechtesten Erfahrungen mit dem Thema „antiautoritäre
Erziehung“ und „laisser faire“ heute immer noch so eine lasche
Ansicht vertreten kann.

Meinst Du damit meine Ansicht? Ich habe doch gar keine Ansicht geäußert! Das zu erkennen ist übrigens Inhalt des Lehrplanes für die 9. Klasse.

Es geht hier nicht um eine kleine Rauferei, sondern um einen
Tritt in die Genetalien (sic!). Das würde ich als „Elter“ auch
keinesfalls dulden.

Nein? Sieh Dich doch mal auf den Fußballplätzen der Republik um, hör Dir an, wie sich die Fans zu solchen Sachen äußern. Komischerweise verklagen sich Eltern nicht gegenseitig wegen Blutgrätschen auf dem Fußballplatz. Auch nicht die Trainer, die auch Aufsichtspflicht haben, oder?

Die Reaktion der Rektorin ist vollkommen inakzeptabel und ich
persönlich hätte der Dame direkt gewaltig den Kopf gewaschen

Ach, Du willst einer gestandenen Rektorin den Kopf waschen? Glaubst Du wirklich, sie wäre Rektorin, wenn sie das jemandem erlauben würde? Hör zu, sie handelt im Auftrag und im Interesse dieses unseres Staates. Da kann sich einer wie Du drüber ärgern und seine Klappe halten, oder er muss in die Politik gehen, und da an den Zuständen arbeiten. Das ganze nennt man Gewaltenteilung.

Mein nächster Schritt wäre es nun, die Eltern des tretenden
Kindes zu kontaktieren und mit ihnen in Ruhe darüber zu
sprechen,

Ach, hier geht das in Ruhe sprechen auf einmal???

aber auch klare Konsequenzen bei einer Wiederholung
ankündigen. Danach noch einmal zur Rektorin und ganz nüchtern
auf dieses Gespräch und auf die Aufsichtspflicht des
Lehrkörpers hinweisen.

Das ist so gut, dass das mal jemand sagt, die Lehrerinnen und Lehrer vergessen das so leicht!

Hier geht es keinesfalls um eine kleine Rangelei, die
insbesondere Jungs teilweise bis zum 18. Lebensjahr brauchen.
Hier geht es um die Möglichkeit schwerster Folgeschäden beim
Kind.

Ich bin beeindruckt von Deiner pädagogischen Analyse. Hast Galileo gekuckt, hm?

Die Schule hat hier die Aufgabe, aufzupassen und ihre
Problemschüler zu überwachen.

Ja. Mit elektronischer Fußfessel, mit Kameras und Selbstschussanlagen. Und ich trage vor der Klasse eine kugelsichere Weste?

Schließlich muss man ja sein Kind dorthin schicken. Also hat
das dort auch zu laufen und mein Kind muss sich sicher bewegen
können.

Du musst Dein Kind dahin nicht schicken, es gibt genug Privatschulen, in denen die Kinder in Watte gepackt werden. Dann ist halt der Chef, oder der „CEO“ der erste, der den Jugendlichen in die Eier tritt. Ist es das, was Du willst?

Lieber Mathias, ich bin froh, dass die Lehrerinnen und Lehrer eine genauso lange Ausbildung absolvieren müssen wie Ärzte und Rechtsanwälte, denn die Verantwortung lastet schwer. Gut, dass nicht jeder Hergelaufene in der Schule arbeiten oder (im Zimmer der Rektorin) wüten darf. Ich habe jeden Tag Kinderherzen in der Hand, kannst Du Dir das als CEO vorstellen?

Grüße von Mira

Hallo,
nicht das ich finde Mathias hätte da in allen Details einen guten Plan entworfen, aber auch deine eher polemische Replique dient nicht wirklich einer Klärung.

Komischerweise verklagen sich Eltern nicht gegenseitig wegen
Blutgrätschen auf dem Fußballplatz.

Eine versehentliche Verletzung von jemandem mit einer anscheinend vorsätzlichen Körperverletzung gleichzusetzen ist schlicht unsinn.

Ach, Du willst einer gestandenen Rektorin den Kopf waschen?
Glaubst Du wirklich, sie wäre Rektorin, wenn sie das jemandem
erlauben würde?

Was soll das nun sagen, außer das sie vielleicht Strategien entwickelt hat, um sich jeder Kritik zu entziehen?

Hör zu, sie handelt im Auftrag und im
Interesse dieses unseres Staates. Da kann sich einer wie Du
drüber ärgern und seine Klappe halten, oder er muss in die
Politik gehen, und da an den Zuständen arbeiten. Das ganze
nennt man Gewaltenteilung.

Hier zeigst du ein schwer gestörtes Verständnis von Demokratie und „Gewaltenteilung“. Selbstverständlich können sich Bürger gegen Verwaltungsentscheidungen - und auf dieser Ebene befinden wir uns hier - zur Wehr setzen und dazu muss man nicht in die Politik gehen. Zur Not kann man bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten oder vor dem nächstgelegenen Amtsgericht Klage erheben. In der Regel sollte aber eine Beschwerde bei der vorgesetzten Stelle ausreichen.

Die eher emotionale Reaktion von Mathias war schon schwierig, dass du noch eins draufgesetzt hast macht es nur schlechter, vor allem solltest du es besser wissen.

Gruß
Werner

2 Like

Hallo Mira,

ich bin selbst Vater von 2 Kindern, die zum Glück nicht in der Schule von Schülern geschlagen und getreten werden.
Es mag sein, dass es daran liegt, das sie aufs Gymnasium gegangen sind, bzw. gehen.

Aber wenn ein Kind mit 8 Jahren derart auf einen Schulkollegen los geht, wie in diesem Fall, so sollte man energisch dagegen vorgehen.

Deine Art das ganze als Bagatelle abzutun ist schon ein Hammer.

Was meinst du, was dieses Früchtchen mit 12 oder 14 anstellt?

Aber ich schätze mal der kleine Täter hatte einen „Migrationshintergrund“ und die Direktorin möchte nicht in die rechte Ecke gestellt werden, wenn sie tätig wird.

Armes Deutschland. Dank solcher Weggucker wie die Direktorin und Dich!

Privatschulen kann sich ja jeder leisten; wo lebst du eigentlich?

Falk von Asenburg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Mira!

Habe Deine Antwort erst jetzt gefunden, ich hoffe, Du liest sie noch.

Hallo Mathias,
nur ein kurzes Statement zu Deiner Reaktion auf meine
Schilderung des Schulalltages.
Deine Rede:

Es ist mir vollkommen unbegreiflich, wie man nach 30 Jahren an
schlechtesten Erfahrungen mit dem Thema „antiautoritäre
Erziehung“ und „laisser faire“ heute immer noch so eine lasche
Ansicht vertreten kann.

Meinst Du damit meine Ansicht?

In der Tat.

Ich habe doch gar keine Ansicht
geäußert!

Bitte?

Lies Deinen Artikel nochmal in Ruhe durch.

Das zu erkennen ist übrigens Inhalt des Lehrplanes
für die 9. Klasse.

Gimme a break…
Solche dummdreist-arroganten Einlassungen brauche ich nicht. Das steht Dir ferner einfach nicht zu. Thema soaziale Entwicklung und so. „Stoff“ ist das bereits im Kindergarten…
6, setzen!

Es geht hier nicht um eine kleine Rauferei, sondern um einen
Tritt in die Genetalien (sic!). Das würde ich als „Elter“ auch
keinesfalls dulden.

Nein? Sieh Dich doch mal auf den Fußballplätzen der Republik
um, hör Dir an, wie sich die Fans zu solchen Sachen äußern.

Ich vertrete die Ansicht, dass man sich unbedingt nach oben orientieren sollte, nicht nach unten.

Ich wäre ja nicht allzu begeistert, wenn man mein Kind mit dem Fußballproletariat vergleichen würde.

Komischerweise verklagen sich Eltern nicht gegenseitig wegen
Blutgrätschen auf dem Fußballplatz. Auch nicht die Trainer,
die auch Aufsichtspflicht haben, oder?

Gehen die „Blugrätschen“ mutwillig in die Genetalien?

Ich war als Schüler Leistungssportler in Leichtathletik und ein sehr guter Windsurfer. Ausserdem spielte ich passabel Handball.

Komischerweise habe ich dabei niemandem in die Weichteile treten müssen, um erfolgreich zu sein.

Die Reaktion der Rektorin ist vollkommen inakzeptabel und ich
persönlich hätte der Dame direkt gewaltig den Kopf gewaschen

Ach, Du willst einer gestandenen Rektorin den Kopf waschen?

Kein Problem für mich, ich bin es gewohnt, mich gegenüber ganz anderen Kalibern durchzusetzen als gegen einen mittleren Beamten.

Glaubst Du wirklich, sie wäre Rektorin, wenn sie das jemandem
erlauben würde?

Mira, sie hat mir nichts „zu erlauben“, sondern sie hat für die körperliche Unversehrtheit der Schüler an der Schule zu sorgen, die sie leitet. Macht sie das nicht, gibt es Druck. Und dafür gibt es einige Mittel und Wege. Das Dienstrecht, so man es dann durchsetzt, schützt nicht blind Beamte vor Verfehlungen.

Obrigkeitshörigkeit war eben noch nie mein Ding…

Hör zu, sie handelt im Auftrag und im
Interesse dieses unseres Staates.

Nicht, wenn sie solche Zustände duldet.

Da kann sich einer wie Du
drüber ärgern und seine Klappe halten, oder er muss in die
Politik gehen, und da an den Zuständen arbeiten. Das ganze
nennt man Gewaltenteilung.

Danke für die kleine Einführung ins Staatsrecht…

Mein nächster Schritt wäre es nun, die Eltern des tretenden
Kindes zu kontaktieren und mit ihnen in Ruhe darüber zu
sprechen,

Ach, hier geht das in Ruhe sprechen auf einmal???

Habe ich jemals gefordert, die Eskalationsstufen nicht einzuhalten?
Sich rein auf die Rektorin zu verlassen hat ja offenbar keinen Sinn und man hat ja Deiner Ansciht nach auch kein recht, hier Aktionen einzufordern. Also muss man die Sache selbst in die Hand nehmen, entsprechende Handlungen einfordern und weiter eskalieren, wenn das gewünschte Ergebnis ausbleibt.

So läuft das in den meisten Lebensbereichen.

Willkommen im Leben!

aber auch klare Konsequenzen bei einer Wiederholung
ankündigen. Danach noch einmal zur Rektorin und ganz nüchtern
auf dieses Gespräch und auf die Aufsichtspflicht des
Lehrkörpers hinweisen.

Das ist so gut, dass das mal jemand sagt, die Lehrerinnen und
Lehrer vergessen das so leicht!

Offenbar.
Es ist kein Problem und absolut nicht vermessen, als Eltern Pflichterfüllung von den Leuten einzufordern, die man für ihren Job bezahlt.

Und das sollte man nie vergessen: in Deutschland sindLehrer zumeist Beamte, also Staatsdiener. Der Staat sind die Bürger. Sie bezahlen die Staatsdiener. Also haben sie ein Recht auf eine entsprechende Gegenleistung.

Kein Problem, das auch einzufordern.

Hier geht es keinesfalls um eine kleine Rangelei, die
insbesondere Jungs teilweise bis zum 18. Lebensjahr brauchen.
Hier geht es um die Möglichkeit schwerster Folgeschäden beim
Kind.

Ich bin beeindruckt von Deiner pädagogischen Analyse. Hast
Galileo gekuckt, hm?

Nein, ich habe in Bio, 8. Klasse, aufgepasst und bin ganz nebenbei ein Mann, der auch einmal Schüler war und so etwas kennt.

Die Schule hat hier die Aufgabe, aufzupassen und ihre
Problemschüler zu überwachen.

Ja. Mit elektronischer Fußfessel, mit Kameras und
Selbstschussanlagen. Und ich trage vor der Klasse eine
kugelsichere Weste?

Bist so dämlich, oder tust Du nur so…?

Schließlich muss man ja sein Kind dorthin schicken. Also hat
das dort auch zu laufen und mein Kind muss sich sicher bewegen
können.

Du musst Dein Kind dahin nicht schicken, es gibt genug
Privatschulen, in denen die Kinder in Watte gepackt werden.

…wohin ich mein Kind auch schicken würde/werde.

Dann ist halt der Chef, oder der „CEO“ der erste, der den
Jugendlichen in die Eier tritt. Ist es das, was Du willst?

Bei Euch treten die Lehrer/Rektoren den Schülern in die Eier?

Hier wäre für mich als Vater die nächste Eskalationsstufe der Genickschuss…

Lieber Mathias, ich bin froh, dass die Lehrerinnen und Lehrer
eine genauso lange Ausbildung absolvieren müssen wie Ärzte und
Rechtsanwälte, denn die Verantwortung lastet schwer.

Das glaube ich, ich habe in der Familie sowie im Freundes- und Bekanntenkreis ein paar Lehrer.
Die treten ihren Schülern nicht in die Weichteile und dulden ein solches Verhalten auch nicht.

Gut, dass
nicht jeder Hergelaufene in der Schule arbeiten

Naja, wenn ich mir die Zustände aus Deinen Beispielen so ansehe…

oder (im
Zimmer der Rektorin) wüten darf.

Doch, das darf jeder Elternteil. Kein Problem.

Ich habe jeden Tag
Kinderherzen in der Hand, kannst Du Dir das als CEO
vorstellen?

Keine Ahnung, was DU meinst. Ich lese „PR-Referentin“. Nebenbei noch Herzchirurgin?

Im Umgang mit Kindern bin ich eigentlich ganz gut. Sie lieben mich alle.

Warum nur?
Möglicherweise weil ich sie ernst nehme, respektiere, auf sie eingehe und ihnen nicht in die Eier trete…

M.