Gewaltenteilung auf kommunaler Ebene

Liebe Mandatsträger,

stimmt es, dass Ihr die Gewaltenteilung auf kommunaler Ebene weitgehend praktiziert oder habt Ihr das Gefühl von der Verwaltungsspitze geführt zu werden?

Wie stellt Ihr euch eine optimal funktionierende Gewaltenteilung vor?

Danke für Eure Einschätzung.

Grüße _ mki _

Hallo mki,

ich bin zwar kein Ehrenamtler und sollte mich daher wohl nicht angesprochen fühlen, trotzdem interessiert mich zum Einen, welchen Hintergrund Deine Frage hat und zum anderen, was Du in diesem Zusammenhang mit „Gewaltenteilung“ meinst. Der Gewaltenteilungsgrundatz des GG ist auf kommunaler Ebene aus meiner Sicht nicht direkt anwendbar, da die Kommune rechtlich zur Landesexekutive zählt.

Deine Frager finde ich interessant, noch mher die hoffentich vielfältigen Antworten.

Gruß,

Michael

Hallo,
so richtig kann ich da nicht mitreden, weil hier schon seit Jahrzehnten die selbe Partei den Bürgermeister und die Mehrheit im Gemeinderat stellt.
Das größte Problem vieler Kommunen ist aber doch wohl, daß sie keinen finanziellen Spielraum haben um sich „zu verwirklichen“, weil sie die Pflichtaufgaben gerade so finanziert bekommen.

Wenn du Dinge meinst, bei denen der Gemeinderat zwar Plaudern und abstimmen darf, das Ergebnis dieser Abstimmung aber (per Gesetz) keinen Einfluß auf das Verfahren hat, frage ich mich auch öfter, warum die Leute dort (außer dem Bürgermeister bei uns alle unbezahlt) ihre Freizeit dafür opfern müssen.
Andererseits hat das Wort des Bürgermeisters schon Gewicht und so irgend möglich wird z.B. ein privilegiertes Bauvorhaben (die werden „weiter oben“ genehmigt) auch noch mal im Sinne der übrigen Bürger überdacht und geändert. Die Verwaltung selbst würde das nicht machen. Wenn der Antrag nach Aktenlage genehmigungsfähig ist, würde er genehmigt. Ebenso, wenn der Antragsteller „auf stur stellt“ und nicht konstruktiv mit sich reden läßt.

Gerade letztes Jahr war bei uns im Gemeinderat ein Antrag zu behandeln, der offensichtlich so mangelhaft war, daß für jeden logisch denkenden Menschen keine Chance auf eine Genehmigung bestand (und später von der zuständigen Stelle auch nicht genehmigt wurde). So lang man dafür als Antragsteller nicht belangt werden kann die Zeit der Leute zu stehlen, wäre es schon besser das würde von der Verwaltung bearbeitet, die das wenigstens in ihrer Arbeitszeit machen.

Cu Rene

Hallo,
wie ein Vorschreiber schon anmerkte ist der Begriff der Gewaltenteilung auf Kommuler Ebene schwer andwendbar. Oder anders gesehen ist sie gar kein Problem, da die Kommunalverwaltung zur Exekutive zählt.

Eine auschließlich kommunale Legislative oder Judikative ist nicht vorgesehen. Kreistage u. Ä. sind also keine Unterinstanz der Landtage und Amtsgerichte keine kommunalen Einrichtungen.

Wie ich vor einiger Zeit mal irgendwo gelesen habe, sehen Staatrechtler im Satzungsrecht von Kommunen aber eine legislative Kompetenz, so dass hier tatsächlich eine Verwischung der Gewalten vorliegt. Ich würde aber sagen, dies ist ein marginales Problem.

Gruß
Werner

Hallo zusammen,

da wo ich wohne, scheint die Verwaltungsspitze die Öffentlichkeit und die Fraktionen dazu einzusetzen, um mit dem Parlament bzw. der Stadtverordnetenversammlung ein Hase-Igel Spiel zu betreiben.

Die Parlamentsvertreter oder Mandatsträger lassen sich oft unbedacht auf das ihnen zugedachte Geschäft ein, die Antwort- oder Entscheidungsvorlagen der Verwaltungsspitze zu ´verdauen´, in Form von Fragestunden, Überweisungsbeschlüssen oder Endabstimmungen.

Ortsbeiräte haben sich sogar dazu hinreißen lassen, in der Stadtverordnetenversammlung ihrem ursprünglich eigenem Antrag letztlich die Zustimmung zu versagen.

Ist das nicht eine Art Salon- und Biedermeierpolitik?

Könnt Ihr ähnliches bestätigen?

Viele Grüße _ mki _

Hallo,
falls Du wirklich theroetisch fragst: das kommt doch auf das Bundesland an. In NRW ist die Gewaltenteilung in der Landesverfassung (dortiger Art. 3) klar verankert. Übertragen auf die Kommunen in NRW ist die Exekutive (was das Verwaltungshandeln angeht) die Kommunal- oder Kreisverwaltung und die Legislative (in dem ihr gem. der Verfassung und dem GG übertragenen Rahmen) der Kreisrat oder Stadtrat (also das Kommunalparlament).

Das „Gesetz“ auf Ortsebene nennt sich Satzung. Neben den ordnungsbehördlichen Satzungen ist das klassische Beispiel für ein „Ortsgesetz“ zB ein Bebauungsplan.

Einzig die Judikative ist in NRW nur noch in Form der Amtsgerichte - die eigentlich Landesbehörden sind - mehr exemplarisch auf Ortsebene verankert. Ähnlich ist es bei der Polizei, die in NRW auch eine Landespolizei ist. In anderen Bundesländern kann das abweichen.

Was das Handeln angeht: es hängt doch wohl extrem davon ab, wie „durchsetzt“ zum einen eine Verwaltung von Angehörigen der die Kommunalpolitik bestimmenden Parteien ist und zum anderen, wie „selbständig“ sich eine Verwaltung traut, aufzutreten. Wenn Kommunalpolitiker „aus Profilierungssucht“ nur Verwaltungsbashing betreiben, müssen sie sich einerseits nicht wundern, dass die Verwaltung nur noch „pro Forma“ Beschlüsse einholt, die vorher in den Fraktionen durchgekaut wurden :wink: Zum anderen ist manche Kommune politisch traditionell so eingeschläfert, dass Verwaltung und Mehrheitsfraktion praktisch aus dem gleichen Stall sind. Je nach Mehrheitsverhältnissen kann man sich dann politische oder gar sachliche Diskussionen auch gleich sparen :wink:

Gruß vom
Schnabel