Gewaltenteilung in Deutschland

Hallo,

ich habe vor kurzem das Buch von Verfassungskritiker Hans Herbert von Arnim gelesen, in dem er u.A. eine mangelnde Gewaltenteilung in Deutschland anprangert.
Konkret ging es darum, dass die Mehrheit des Parlaments als Legislative die Bundesregierung als Exekutive trägt und gegen Angriffe der Opposition verteidigt.
Die Frage ist nur, wie soll eine Alternative aussehen? Wenn das Parlament als reine Kontrollinstanz nur aus regierungskritischen (Oppositions)politikern besteht, geht doch kein Gesetzesentwurf mehr durch?!

Die Frage sollte ich am besten an ihn persönlich stellen, glaube aber kaum, dass er mir antworten wird :wink:
Vielleicht hat ja jemand eine Idee.

Moin auch,

zum einen sollten Regierungsmitglieder nicht gleichzeitig Bundestagsabgeordnete sein und zum zweiten sollte der Fraktionszwang abgeschafft werden.

Ralph

Hi.
Soweit ich weiss ist der Fraktionszwang ja abgeschafft, also es besteht keine Verpflichtung sich dem Willen der eigenen Fraktion zu beugen. Da sind die öffentlichen Abstimmungen im Bundestag ein bisschen doof, da hier ein Abweichen vom Fraktionswillen bemerkt wird und einen Karriereknick nach sich ziehen kann. Schade, dass es so ist.

MfG,
TheSedated

Ja, ich glaube die beiden Sachen wurden auch irgendwo im Buch erwähnt. Trotzdem behebt beides das Problem nicht oder? Auch wenn die Regierung dann nicht mehr dem Parlament angehört, stammt sie und der Großteil des Parlements doch nach wie vor aus der gleichen Partei?!
Sie müssten also bei Regierungsantritt fast schon ihre Vergangenheit vergessen, um vollkommen unabhängig von ihrer Partei zu sein.

Hallo,
dann wäre es aber wenigstens personell getrennt, die Regierungsmitglieder würden also nicht direkt auch über ihre eigenen Gesetzesvorschläge mit abstimmen und ihr Rederecht im Bundestag wäre imo auch ganz anders.
Auch parteilose Minister (die es gelegentlich gib) verhalten sich meist so, als würden sie einer der Regierungsparteien angehören. Man muß hier die Fraktion/Gruppe doch deutlich von der Partei trennen, ohne die man gar nicht erst in den Bundestag gewählt werden kann (zur Wahl sind nur Parteien zugelassen, keine Einzelkandidaten!).

Cu Rene

Checks and balances
Hallo,

Die Frage ist nur, wie soll eine Alternative aussehen? Wenn
das Parlament als reine Kontrollinstanz nur aus
regierungskritischen (Oppositions)politikern besteht, geht
doch kein Gesetzesentwurf mehr durch?!

In den USA gibt es das System der „checks and balances“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Checks_and_Balances) - hier ist insbesondere das Zweikammer-Prinzip (Senat & Repräsentantenhaus) und die davon separate Wahl des Präsidenten zu beachten.

Gruß

Anwar

Fraktionszwang

Soweit ich weiss ist der Fraktionszwang ja abgeschafft, also
es besteht keine Verpflichtung sich dem Willen der eigenen
Fraktion zu beugen.

Einen solche Zwang gab es in der Bundesrepublik Deutschland noch nie!

Artikel 38 Grundgesetz

„(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
[…]“

Trotzdem gibt es innerhalb der Parteien und Fraktionen grundsätzlich Vorgaben zum Abstimmungsverhalten, um eigene Ziele umzusetzen und meist nur sehr wenige „Abweichler“. Und wer zu sehr „Abweichler“ wird, der wird halt zukünftig nicht mehr auf Wahllisten seiner Partei zu finden sein.
Dass das System - in Verbdindung mit der dadurch entstehenden faktischen Bündelung der Macht als Exekutive und Legislative auf den Bundeskanzler - dadurch tatsächlich massivst undemokratisch wird/werden kann ist völlig offensichtlich. Eine so lupenreine Demokratie ist Deutschland eben dadurch gerade nicht.
Klassisches Gegenargument ist dann, dass gegenüber dem Bundeskanzler aber eben sein Kabinett und die Abgeordneten der Regierungsparteien immernoch ein Gegengewicht darstellen. Letztlich ist das aber eben keine Garantie für Rechtstaatlichkeit, wie man z.B. am immernoch nicht durch den Bundestag genehmigten Bundeswehreinsatz in Libyen sieht.
Die Opposition kann noch so offensichtliche Brüche der Verfassung nur anmahnen und muss dann vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Gruß Andreas

…und es sollte niemand mitregieren, Stichwort Europa und kommend der ESM. Oder diese sollten uns regieren und nicht der Bundestag.
Gruss Helmut

Moin auch,

Einen solche Zwang gab es in der Bundesrepublik Deutschland
noch nie!

Blödsinn. Nur weil ein Gesetz das so sagt heisst nichts. Ab und zu heisst vor manchen Abstimmungen, dass der Fraktionszwang aufgehoben wurde. Den gibt es durchaus. Oder glaubst du, dass innerhalb einer Partei die MdBs immer einer Meinung sind?

Artikel 38 Grundgesetz

„(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen
.
[…]“

jajaja

Trotzdem gibt es innerhalb der Parteien und Fraktionen
grundsätzlich Vorgaben zum Abstimmungsverhalten, um eigene
Ziele umzusetzen und meist nur sehr wenige „Abweichler“. Und
wer zu sehr „Abweichler“ wird, der wird halt zukünftig nicht
mehr auf Wahllisten seiner Partei zu finden sein.

Du sagst es. Das nennt man Fraktionszwang.

Die Opposition kann noch so offensichtliche Brüche der
Verfassung nur anmahnen und muss dann vor dem
Bundesverfassungsgericht klagen.

Das seltsame ist nur, dass die Opposition davon nichts mehr wissen will, sobald sie selber wieder die Regierung stellt.

Ralph

Oder diese sollten uns regieren und nicht der
Bundestag.

Der Bundestag regiert uns nicht. Wie kommst du darauf?

Berro