Guten Tag!
Ist Gewaltenverschiebung also nur ein Synonym für
Gewaltenverschränkung, oder gibt es Unterschiede?
„Gewaltenverschränkung“ ist ein weitgehend objektiv definierter Begriff, „Gewaltenverschiebung“ nicht, und wird daher auch unterschiedlicher gebraucht.
Gewaltenteilung: Die drei Gewalten von Rechtssprechung, Gesetzgebung, Gewaltausführung sind auf voneinander unabhängige Organe aufgeteilt.
Gewaltenverschränkung: Trotz Gewaltenteilung überschneiden und beinflussen sich die diese drei Gewalten gegenseitig. Das ist nicht unbedingt in Widerspruch zur Gewaltenteilung zu verstehen, sondern ist gewollt im Sinne des check&balance.
Gewaltenverschiebung: dieser Begriff soll beispielsweise Vorgänge erfassen wie den, dass die Exekutive immer mehr ‚legislative‘ Kompetenzen erhält indem sie sich mittels Ausnahmeregelungen und dergleichen ihre Vorschriften selbst geben kann.
Guantanomo wäre z.B. ein schlagendes Beispiel für eine solche Gewaltenverschiebung zu Gunsten der Exekutive und zu Ungusten von Legislative und Judikative. Über Haftdauer und -bedingungen entscheiden die Militärs vor Ort und nicht der Gesetzgeber in Washington und unabhängige Gerichte.
Diese „Gewaltverschiebung“ ist natürlich NICHT NUR als Sog der Exekutive zu verstehen, sondern auch als Übertragung von legislativer Gewalten an die Exekutive durch die Legislative selbst.
E.T.