gewalttätiger Nachbar schießt aus Wohung umher

Guten Abend erstmal, ich habe follgenden Sachverhalt zu dem ich einige Fragen habe.

Also ein Nachbar(A) der Aktenkundig ist, als gewaltbereit, mehrer Vorstrafen besitzt unteranderem Erpessung,Drogenhandel,Köperverletzung, beschießt aus seiner Wohung seinen Nachbar(B) im gegenüber Haus indirekt mit einem Luftgewehr/Schreckschußwaffe. Undwar schießt er auf sein Wohnungsfenster. Fensterscheibe ist nicht zubruch gegangen.Dieser hat ihn bis jetzt zweimal dabei gesehen und ist eindeutig zu identifizieren als der Täter. Beim zweitenmal wurde Kontakt aufgenommen,Nachbar(A) wurde aggressiv und drohte mit in Form von komm runter dann „reden“ wir weiter. Nachbar(B) will zunächste keine Polizei einschalten, da Nachbar(A) unberrechnbar darauf reagieren würde und es weiter eskalieren würde.

Es sei noch beigemerkt Nachbar(A) und Nachbar(B) sind verwandt, aber seit über einem Jahr keinerlei Kontakt.

Wie oder was sollte Nachbar(B) genau unternehmen, wenn sich die Situation nicht bessert oder gar verschlimmert?

Kann Nachbar(B) ohne Beweise/Zeugen dagegen angehen?

MFG

Hallo,

beschießt aus seiner Wohung seinen Nachbar(B) im gegenüber Haus indirekt mit einem Luftgewehr/Schreckschußwaffe. Und zwar schießt er auf sein Wohnungsfenster. Fensterscheibe ist nicht zubruch

welche Waffe ist es, eine Schreckschuss- oder eine Luftdruckwaffe? Das macht rechtlich einen erheblichen Unterschied.
Wie dem auch sei, ohne Polizei würde ich da nicht rangehen. Beim nächsten Mal 110 und den Beamten die Sachaufklärung überlassen.

Gruss

Iru

Moin!

Es sei noch beigemerkt Nachbar(A) und Nachbar(B) sind
verwandt, aber seit über einem Jahr keinerlei Kontakt.

Wieso, es gab doch Kontakt…

Wie oder was sollte Nachbar(B) genau unternehmen, wenn sich
die Situation nicht bessert oder gar verschlimmert?

Naja, man könnte, mit Hilfe einer Ruger Superblackhawk 454 Conversion, sicherstellen, das größere Ar…loch zu sein. Was würde wohl seine Scheibe / Nase dazu sagen…?

Kann Nachbar(B) ohne Beweise/Zeugen dagegen angehen?

Natürlich.
Nur wird es wenig bringen.
Ein grober Keil braucht ggf. einen groben Klotz…

Die Polizei kann erst handeln, wenn wirklich etwas passiert ist. Ob es für sie interessanter ist, dass hier jemand mit einem Luftgewehr in der Öffentlichkeit herumballert, als hinter Büschen herumzulungern und Autofahrer sinnlos zu kriminalisieren, musst Du im Einzelfall herausfinden, z.B. durch den Besuch Deiner örtlichen Polizeidienststelle.

Viel Erfolg und Gruß,
M.

Guten Morgen,

Im Zeitalter von Handyfotos, Digicams usw. dürfte es doch kein Problem sein, die passenden Aufnahmen zu machen. Wenn der Bursche schon einen Stapel Vorstrafen hat, dürfte das die Polizei auf Trab bringen.

Liebe Grüße
Hagazussa

Es besteht die Möglichkeit einer Anzeige wegen gefährlicher Drohung (sofern durch Zeugen oder Photographien beweisbar), da der Nachbar ja mit einem Gewehr zielt (ich muß den genauen Waffentypus nicht zu unterscheiden wissen), mit darauffolgender Strafverfolgung durch die Behörden. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage (da der Nachbar den strafbaren Tatbestand mit Sicherheit bestreiten wird und selbst das Vorhandensein eines dementsprechenden Luftgewehres nicht zum Nachweis der strafbaren Handlung ausreichen wird).
Empfehlung : einfach ignorieren, das erscheint in diesem Fall am erfolgversprechendsten…

Hallo,

Es besteht die Möglichkeit einer Anzeige wegen gefährlicher Drohung, da der Nachbar ja mit einem Gewehr zielt, mit darauffolgender Strafverfolgung durch die Behörden.

und welche Straftat soll die Behörde verfolgen?

Iru

Hallo, erstmal Danke für die zahlreichen Antworten.

Das mit der Kamera bzw. Foto ist eine sehr gute idee, Nur leider geschieht dies nur Nachts. Da wird es schwierig mit den Aufnahmen.
Wie siehts aus wenn man das Projektil aus der Waffe zur Hand hat?Aus der selben Waffe geschossen versteht sich. Fenster stand auf Kippe, Projektil kommt schräg von (1. Etage) nunten nach oben (2.Etage) geflogen und fliegt direkt durchs offene Fenster in die Wohung.

Höchstwahrscheinlich ist es eine Luftdruckwaffe.
Projektil ist ca. 4mm Lang und 1-2 mm Breit, vorne nicht spitz,aber deutlich verstärkt bzw. dicker.
Gewicht ca. 0,1 g

Sollte der Große Häuptling mit seinem Spuckrohr erneut auf Angriffsstellung gehen, wird die Kavallerie(110) nicht lange auf sich warten lassen.

MFG

Hallo Lucky,

Deiner Erzählung nach zu schließen, stehs B, wie man so sagt, unter „verschärfter“ Beobachtung.

Ein witziges Motiv im Fenster für die fragliche Zeit könnte dem Tun den Reiz nehmen. Ein Foto des A? Eine Aufschrift mit „Vorbei“?

Keine Kavellerie. Eine Zuspitzung des Konflikts hätte nur einen Erfolg des A zur Folge.

Grüße _ mki _

Daumen hoch für Iru!

Was willst Du (lieber Fragender) denn wem gegenüber beweisen? Vor Gericht ziehen und auf Unterlassung klagen?

Beim nächsten Mal 110 ist genau die richtige Entscheidung. Auch wenn es sich beim Luftgewehr um eine recht harmlose Waffe handelt, so kann sie doch Schaden anrichten. Beschlagnahmen sind auch gefahrenabwehrrechtlich oder zur Verhinderung von weiteren Straftaten oder Ordnungsstörungen möglich.

Grenzen aufzeigen!

Gruß
who_knows

PS: Auch dieses Bord ist nicht der Platz für sinnfreie Antworten - wie kauf dir doch 'ne Magnum und erschieß seinen Hund, mal sehen was er dazu sagt. Lächerlich.

Hallo,

Die Polizei kann erst handeln, wenn wirklich etwas passiert ist.

Diese Aussage steht aber dem originären Auftrag der Polizei, der Prävention, absolut entgegen.

Deine Aussage müsste deshalb lauten:
„Die Polizei muss handeln, bevor etwas passiert!“

Gruss

Iru

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Hallo,

Die Polizei kann erst handeln, wenn wirklich etwas passiert ist.

Diese Aussage steht aber dem originären Auftrag der Polizei,
der Prävention, absolut entgegen.

Deine Aussage müsste deshalb lauten:
„Die Polizei muss handeln, bevor etwas passiert!“

Wissen die Polizisten das auch…?

M.

Wissen…?
Hallo;

Wissen die Polizisten das auch…?

weiss eine Ente, dass sie im Wasser schwimmen muss?

Gruss

Iru

2 Like

Hallo;

Wissen die Polizisten das auch…?

weiss eine Ente, dass sie im Wasser schwimmen muss?

Guter Vergleich…

M.