Gewerbe ab- und wieder anmelden?

Hallo,

ist es eigentlich möglich, ein Gewerbe zum Montatsende abzumelden und zum Beginn des Folgemonats das gleiche Gewerbe wieder neu anzumelden, sodass das Gewerbe quasi in der Praxis lückenlos fortbesteht, man aber eine neue Anmeldebestätigung für den Montasersten an die Hand bekommt oder wird dann vom Amt einfach die Abmeldung aufgehoben und das bestehende Gewerbe weitergeführt?

Tauchen in einer Gewerbeanmeldung Informationen über das vorher abgemeldete Gewerbe auf?

Danke für Infos,

Martin

Keine Anzeigepflicht bei Weiterführung
Hi !

Im § 14 GewO (http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html) ist aufgeführt, wann ein Gewerbe an-, um- und abzumelden ist. Der Tatbestand der Unternehmensfortführung ist nicht anzeigepflichtig.

Welchen Sinn sollte eine solche Ab- und Anmeldung auch haben, wenn sich weder bei den beteiligten Personen, noch am Unternehmenssitz noch am Gegenstand des Betriebes etwas ändert?

BARUL76

danke für die antwort. mich würde allerdings interessieren, wie es aussieht, wenn man sich entschließt, das gewerbe abzumelden und dies auch tut, jedoch einen tag später entscheidet, das unternehmen doch weiterzuführen: wird dann eine neune anmeldung vorgenommen, weil das alte gewerbe ja einen tag vorher abgemeldet wurde oder hebt das amt dann einfach die abmeldung auf, sodass keine neuanmeldung erforderlich ist?

steht in einer neuanmeldung drin, dass das gleiche gewerbe bereits einmal bestanden hat, wenn es kurz zuvor abgemeldet wurde?

Du wirst hier keine Ratschläge für irgendwelche „kummen“ Dinger kriegen.
Also WIESO sollte jemand heute abmelden und morgen wieder anmelden?

Es muss ja nichts Kriminelles sein. Manchmal sind halt Entscheidungen „dumm gelaufen“.

Dann muss das GWw. halt wieder angemeldet werden.

Ein Brief an das FA, in dem man darauf hinweist, dass es das selbe Gw. ist, das fortgeführt wird, macht Sinn, wenn man einen USt-Voranmeldungszeitraum von länger als monatlich hatte.
Man kann dabei beantragen, dass man nun nicht wieder mit monatlichen USt-Voranmeldungen anfangen muss.

Man sollte auch mit dem FA (am besten hingehen) klären, ob man für die beiden Rumpf-Geschäftsjahre getrennte Gewinnermittlungen machen muss.

Gruß JK