Hallo,
ich hatte mal ein Gewerbe angemeldet, aber habe das seit 10 Jahren nicht mehr ausgeführt und es halt so laufen lassen.
Letztes Halbjahr bin ich weggezogen (anderes Bundesland) und hatte im Zuge dessen auch das Gewerbe abmelden wollen, die sagten mir aber, dass es schon abgemeldet sei, was mich sehr wunderte, nun habe ich heute festgestellt, dass ich damals versucht habe das „falsche“ Gewerbe abzumelden.
Wie dem auch sei.
Jedenfalls wollte ich das Gewerbe jetzt abmelden und da wäre es mir schon ganz lieb, dass ich das so weit wie möglich Rückwirkend machen könnte (also im Idealfall mit Datum meines Wegzuges im Juli). Daher wollte ich mal fragen in wie weit man das Gewerbe „rückwirkend“ abmelden könnte?
Vielen Dank
Gruß
Taki