Gewerbe Abmelden Rückwirkend

Hallo,

ich hatte mal ein Gewerbe angemeldet, aber habe das seit 10 Jahren nicht mehr ausgeführt und es halt so laufen lassen.
Letztes Halbjahr bin ich weggezogen (anderes Bundesland) und hatte im Zuge dessen auch das Gewerbe abmelden wollen, die sagten mir aber, dass es schon abgemeldet sei, was mich sehr wunderte, nun habe ich heute festgestellt, dass ich damals versucht habe das „falsche“ Gewerbe abzumelden.
Wie dem auch sei.

Jedenfalls wollte ich das Gewerbe jetzt abmelden und da wäre es mir schon ganz lieb, dass ich das so weit wie möglich Rückwirkend machen könnte (also im Idealfall mit Datum meines Wegzuges im Juli). Daher wollte ich mal fragen in wie weit man das Gewerbe „rückwirkend“ abmelden könnte?

Vielen Dank

Gruß
Taki

Warum?

Ich wüsste nicht, warum dich das zu interessieren hat?

Na danke, sehr freundlich.
Gut, interessiert mich ja gar nicht.

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Du hast schon Recht. Wenn man von jemandem Rat zu einem bestimmten Sachverhalt haben will, ist es immer gut, wenn man ihm möglichst wenig Informationen zur Verfügung stellt. Ein Kontext, in den der Sachverhalt einzuordnen ist, könnte nur verwirrend sein! Und am Beispiel deiner hier gestellten Frage sieht man ja auch, dass du mit dieser Strategie sehr erfolgreich zahlreiche Antworten bekommst. Weiter so!

P.S.:

Das war genau die Frage, die ich mir auch gestellt habe!

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Nein, die Sache ist einfach die, dass man hier ständig nach irgendwelchen unwichtigen Hintergründen gefragt wird und dann eh keine Gescheite Antwort bekommt, sondern irgendwelche „Notlösungen“ oder „Eigene Meinungen“, die nichts mit „Expertenwissen“ zu tun haben. Das nervt einfach.
Was muß man denn „mehr“ wissen, bei der Frage, in wie weit man Rückwirkend sein Gewerbe abmelden kann?
Ich finde ich habe schon genug informationen zu dem Thema gegeben. Muß ich nun meine gesamte Lebenssituation darlegen, damit die letzte Neugier befriedigt wird?

Meines Erachtens habe ich alle Relevanten Daten angegeben. Gewerbe wird seit 10 Jahren nicht mehr ausgeführt, Umzug, Versehentlich „falsches“ Gewerbe abgemeldet. Fertig. Fehlt vielleicht höchstens die Angabe, dass es sich um ein „Kleinstgewerbe“ gehandelt hat. Aber das wurde ja nicht gefragt, sondern „Warum ich das frage“

Warum muß man nun noch wissen, warum man es rückwirkend abmelden möchte? Weil ich es einfach gerne rückwirkend machen möchte.

So, nun wisst ihr es und nun könnt ihr „Beweisen“, dass ihr jetzt auch die Antwort kennt.

Na, ist doch prima. Also würde ich dir empfehlen, melde doch einfach jetzt ab, wenn es keinen vernünftigen Grund gibt, dies rückwirkend zu tun.

Ach, Junge, das habe ich doch schon längst getan. Die Frage ist doch schon alt…