Hallo zusammen,
angenommen man hat ein (Neben-)Gewerbe angemeldet, ein Kleinunternehmen sozusagen, das auch nicht groß werden soll.
Man spezialisiert sich darin auf den Weiterverkauf von Waren, insbesondere Möbeln.
Diese Möbel werden gebraucht erworben, gesäubert, hier und da kleine Stellen auf recht einfache Art geflickt, das Ledersofa eingecremt um die Farbe aufzuhübschen.
Nun hat man in der Gewerbeanmeldung angegeben „online-Verkauf von Gebrauchtwaren sowie Restauration von Möbeln“.
Deshalb könnte in diesem Fall die Handwerkskammer nachhaken mit der Frage, was man da genauer macht.
In diesem Fall möchte ich keinesfalls als Handwerker deklariert werden, da die Weiterverarbeitung (eher weiterdekorierung und Säuberung) der Möbel meines Erachtens doch ziemlich unprofessionell ist und eher einen Zeitaufwand darstellt als echte Handwerkskunst.
Wie jedoch erkläre ich in diesem fiktiven Fall das der Handwerkskammer am besten?