Gewerbe angemeldet - jetzt fragt Handwerkskammer nach

Hallo zusammen,

angenommen man hat ein (Neben-)Gewerbe angemeldet, ein Kleinunternehmen sozusagen, das auch nicht groß werden soll.
Man spezialisiert sich darin auf den Weiterverkauf von Waren, insbesondere Möbeln.
Diese Möbel werden gebraucht erworben, gesäubert, hier und da kleine Stellen auf recht einfache Art geflickt, das Ledersofa eingecremt um die Farbe aufzuhübschen.

Nun hat man in der Gewerbeanmeldung angegeben „online-Verkauf von Gebrauchtwaren sowie Restauration von Möbeln“.

Deshalb könnte in diesem Fall die Handwerkskammer nachhaken mit der Frage, was man da genauer macht.

In diesem Fall möchte ich keinesfalls als Handwerker deklariert werden, da die Weiterverarbeitung (eher weiterdekorierung und Säuberung) der Möbel meines Erachtens doch ziemlich unprofessionell ist und eher einen Zeitaufwand darstellt als echte Handwerkskunst.

Wie jedoch erkläre ich in diesem fiktiven Fall das der Handwerkskammer am besten?

Ich würde diesen Begriff der sehr nach Tischlerhandwerk, noch dazu mit Spezialisierung klingt, vermeiden.

Schreib lieber Reinigung und Überarbeitung, Auffrischung.

MfG
duck313

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Hallo,

ja jetzt im Nachhinein würde man das wohl gerne so abändern, doch die Gewerbeanmeldung wäre ja schon vor drei Wochen bei der Gemeinde abgegeben worden. Ich wüsste nicht wie man das ändern könnte? Oder reicht es der Handwerkskammer das so schriftlich (was sie ja mit ihrem Anschreiben erbitten) zu vermitteln?

Und auch, weil die Ausübung des Tischler-/Zimmererhandwerks ein meisterpflichtiges Gewerk ist.

Man muss deutlich sagen, dass mit „Restauration“ ein falscher Begriff gewählt wurde.
Besser wäre „Aufarbeitung“, aber auch kann die umfangreich sein und den Kern der Möbel betreffen, etwa Funktionsteile und tragende Teile.

Noch besser wäre „Nichts“. Zu „Gebrauchtankauf und Verkauf“ gehört auch das „Bringen in den verkaufsfördernden Zustand“. Ein Gebrauchtwafenhändler trögt „Aufbereitung von Fahrzeugen“ doch nur dann ein, wenn er diese Dienstleitung auch an Kundeneigentum als Auftragsarbeit ausführt - oder irre ich mich dabei?

„Reinigung und Ausbesserung von Schönheitsfehlern bei Möbeln zum Weiterverkauf“, wenn man es in die Gewerbeanmeldung schreiben will (oder muss?).

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Da hast Du Dir ein Eigentor geschoßen. Mach ein schriftlichen Nachtrag zu Deiner Gewerbeanmeldung in dem Sinne „optische Aufbesserung“ oder lass diesen Zusatz komplet weg. Dann wäre nur An-Verkauf von Gebrauchtwaren - also Handel und Du hast Ruhe. Entsprechende Erklärung der Handwerkskammer gegenüber ist notwendig.
Warum - hat Dir DUCK erklärt.

Mein Vater, staatl. gepr. Restaurator, würde schreien, wenn er das läse. Restaurierungen!

Bist du das denn auch oder hast du, so wie es klingt, keine entsprechende Ausbildung und das einfach mit aufgenommen?

Dann würde ich ziemlich schnell Abstand von der Führung des Begriffs „Restauration“ nehmen. Da stecken echte Handwerke mit echten Prüfungen hinter, das schmücken mit diesem Titel kann ziemlich nach hinten losgehen.

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Moin,

die Gewerbeanmeldungen sind teilweise etwas komisch, das kenn ich wohl.
Bestimmte Bereiche kann man einfach nicht genauer definieren.

Wichtig ist an der ganzen Sache jedoch nicht nur die Handwerkskammer, sondern auch noch ein paar andere Institutionen, die sich evtl. auch einschalten können.

Das ganze lässt sich aber relativ einfach klären mit einem Anruf bei der Handwerkskammer.
Schau mal nach welche Handwerkskammer für den fiktiven Ort dieses fiktiven Handwerkers zuständig wäre.

Dort kriegt man online die Telefonnummern raus aus der Rechtsabteilung.
Da kannst du mal anrufen und den Fall erklären. Die können dir dann weitere Auskünfte erteilen.
Ggf. lässt sich das Gewerbe dann ändern. Kostet zwar noch einmal ein wenig, aber das ist dann sicher der einfachere und bessere Weg.

Vielleicht sagt dir die HWK aber auch, dass es OK ist, solange bestimmte Tätigkeiten nicht ausgeübt werden (Instandsetzung, Nachfertigung von Einzelteilen, etc.)