Hallo!
Ich bin Designer und möchte neben meiner Festanstellung was nebenher verdienen. Ich habe jetzt ein Gewerbe angemeldet, was im nachhinein falsch ist und möchte mich jetzt als Freiberufler ummelden. Geht das so einfach? Ich war schon beim Finanzamt, aber so richtig schlau wurde ich aus den Gesprächen nicht. Ich bin in diesem Bereich auch total unerfahren. Hat da jemand Erfahrung und kann mir vielleicht weiterhelfen? Ich danke euch schon mal vorab!
Hallo Doberman29,
Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, da ich überwiegend Finanzbuchhaltung mache. Dazu müsstest Du schon einen Steuerberater befragen.
lieben Gruß
haeschen51
Hi,
naja, komplett falsch war das nicht. Aber als Freiberufler kommt ein Freiberufler in der Regel steuerlich besser weg als als Gewerbetreibender.
Im Notfall kannst du dein Gewerbe auch einfach wieder abmelden und dich als Freiberufler anmelden. Im Prinzip kann man auch Freiberufler sein (bspw. Designer) und nebenbei ein Gewerbe betreiben (bspw. Gewinne aus designtem onlineshop:smile:).
Beim Finanzamt auch einfach keine Scheu und nachhaken, die sollen dir das so lange erklären, bis du das verstehst. Einen Steuerberater zu konsultieren ist natürlich auch keine schlechte Idee, kostet aber Geld.
Hallo Doberman29,
ich erinnere mich, dass ich einst mal ein Gewerbe bei der „Stadt“ angemeldet habe. Dort kannst Du Änderungen vornehmen.
Hast Du denn schon mit der jetzigen Gewerbeanmeldung Ertrag erwirtschaftet, so solltest Du das Ganze ebenfalls bei der Stadt klären (frag mich nicht, wie das Amt heißt… evtl. Gewerbeamt, Gewerbeaufsichtsamt…)
Das Finanzamt hat ja erstmal mit Deiner Anmeldung nichts zu tun, denn die sind ja quasi die Haushaltskasse des Staates. Denen bist Du nur Rächenschaft schuldig, wenn Du was erwirtschaftet hast (Zahllast). Also alle Steuern, die Du für Deine verkauften Waren erhalten hast (Umsatzsteuer) minus alle Steuern, die Du beim Einkauf bezahlt hast (Vorsteuer).
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen und etwas drüber hinaus.
MfG
Stephan
Noch was… als Freiberufler sind dann noch ganz andere buchhalterische Maßstäbe wichtig. Solltest Du vielleicht auch dran denken.
Das Amt wird das kaum interessieren. Steuerlich ist das nur eine andere Einkunftsart
,…bin kein Experte.
VG
Hallo Doberman29,
ein Gewerbe ummelden auf „Freiberufler“ ist nicht möglich. Dein Anliegen ist aber weniger kompliziert, als du denkst.
Dein Gewerbe kannst du ohne Probleme wieder abmelden. Das Finanzamt wird aber im nachhinein trotzdem möglicherweise eine Gewerbesteuererklärung (2013) von dir verlangen.
In dieser Erklärung brauchst du dann nur die Zeiten (Anmeldung und Abmeldung) anzugeben und ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von 0 Euro zu deklarieren. Falls du dann trotzdem eine Nachfrage bekommst, sprichst du am besten persönlich bei deinem Sachbearbeiter vor und erklärst die Sachlage.
Als Freiberufler brauchst du dich nicht anzumelden, weil du weder Gewerbesteuerpflichtig bist, noch vom Gewerbeamt kontrolliert wirst.
Du müssest aber am Ende des Jahres trotzdem eine Gewinnermittlung erstellen und in deiner Steuererklärung die Einkünfte aus selbständiger Arbeit angeben.
Du bist aber - genau wie ein Gewerbetreibende - dazu verpflichtet eine Buchführung zu machen un alle Vorfälle zeitnah zu buchen.
Unabhängig vom steuerrechtlichen Relevanz, solltest du unbedingt auch Kontakt aufnehmen mit deiner Krankenkasse um ab zu klären ob da Sozialabgaben anfallen. Dazu braucht die GKV eine Angabe der erwarteten jährlichen Einnahmen. Da kann man dir auch gleich erzählen, bis welcher Höhe die Einnahmen nicht relevant sind. Aber: auch die GKV erwartet in Zukunft eine Aufstellung deiner Einnahmen, um jährlich zu beurteilen ob Angaben zu entrichten sind oder nicht.
Denke daran, dass deine Haftpflichtversicherung und Rechtsschutz KEINE selbständige Tätigkeit abdecken. Hier also unbedingt mit deinem Versicherungsberater reden.
(Kleiner Tipp: RV kündigen und neu als Selbständiger abschließen mit Vermerk, dass auch privat-RV einbegriffen ist. Dann kann die RV als Betriebsausgabe geltend gemacht werden).
Ebenfalls daran denken: Ein Zimmer extra als Arbeitszimmer einzurichten.
Wohnkosten (Miete, Hypotheklast, Strom) anteilmäßig aufteilen. Für Telefon eine eigene Nummer benutzen. Bei der Telekom hat jeder 3 Nummer, oder eine zweite Mobilnummer nehmen.
Ich hoffe, damit bist du zuerst mal geholfen.
Hallo Johannes,
wow vielen Dank für dein Feedback, damit kann ich definitiv was anfangen.
Ich werde das alles morgen klären, hoffe das klappt alles.
Die Steuernummer, die ich bekommen habe, kann ich trotzdem für Rechnungen weiterhin behalten oder?
Grundsätzlich: ist es erlaubt Jobs, die ich vor ein paar Monaten angenommen und fertig erstellt habe, das Geld auch schon überwiesen wurde, erst im nachhinein zuversteuern (Jobs war für einen Bekannten von daher die späte Rechnungserstellung)? Oder das Datum für die Erstellung der Jobs erst nachdem ich mich als Freelancer angemeldet habe korrigieren? Hab Angst falsche Angaben zu machen und der Steuerhinterziehung bezichtigt zu werden.
Gruss Dennis
„Die Steuernummer, die ich bekommen habe, kann ich trotzdem für Rechnungen weiterhin behalten oder?“
StNr bleibt gültig, solange das FA keine neue Nummer erteilt. Bitte denke daran, dass du UST abdühren müssest, sobald du diese auf der Rechnung ausweist.
Da du nur einen „Nebenjob“ ausüben müssest, kannst du beim FA als „Kleinunternehmer“ davon befreit werden. Nachteil daran ist aber, dass du auch die VST nicht mehr zurück bekommst.
Die Frage is sowieso, ob du UST-Pflichtig bis, aber dass kann dir das FA genau sagen.
Das Datum einer Rechnung darfst du nicht mehr verändern. Hast du UST ausgewiesen, muß diese auch abgeführt werden, auch wenn du dich noch nicht als Freiberufler angemeldet hast.
Nur, wenn du die UST - und später die EST - übder diese Aufträge nicht abführen würdest, wäre es Steuerhinterziehung.
Das Datum der Anmeldung ist nur in soweit wichtig, dass die Ausgaben, die du im Vorfeld gemacht hast, möglicherweise nicht angerechnet werden.
Gruss, Johannes
Hallo Johannes,
danke für deine Hilfe … ich würde dir gerne eine weitere Frage stellen, am besten per PN oder sind unsere Kommentare privat?
Hallo Doberman,
wie das genau funktioniert, kann ich dir nicht sagen. Da du aber bei deinen Fragen an mich das Häkchen „für Suche freigeben“ nicht entfernt hast, gehe ich mal davon aus, dass deine Fragen und meine Antworten über Queery-Anfragen nicht anonym sind.
Es ist also unbedingt notwendig, dass bei deiner Antwort dieses Häkchen entfernt ist, wie ich es auch jetzt mache. Du kannst mich hier eine Mailadresse hinterlassen (vielleicht besser nicht deine Hauptadresse) und ich werde mich dann bei dir melden.
Gruß.
Hallo Johannes,
ich hätte noch eine letzte Frage an dich. Meine Emailadresse hatte ich dir schon geschickt.
Gruß Dennis
Hallo Johannes,
vorab vielen Dank für deine Hilfe. Solltest du Fragen im künstlerischen Bereich haben, also Grafik Design oder Web Design, kannst du mich jederzeit fragen. Man weiß ja nie ;D
Folgende Zwickmühle beschäftigt und verunsichert mich seit langer Zeit:
Ich habe im April drei kleine Jobs von einem Freund angenommen, der als selbständiger Social Media Manager arbeitet. Es waren kleine Grafikjobs die insgesamt etwas über 450 € gebracht haben.
Zu der Zeit war ich noch nicht als Gewerbetreibender angemeldet. Das habe ich erst im Juni gemacht.
Demnach habe ich meinem Freund im Juli drei Rechnungen erstellt. Die Überweisungen seinerseits erschien etwa ein Monat später also im August.
Alles soweit gut. September habe ich mich mit meinem ehemaligen Art Direktor getroffen, der ebenfalls selbstständig ist und sich als Freelancer angemeldet hat. Im Gegensatz zu mir befindet er sich nicht in einem Angestelltenverhältnis. Ich mache das ja nebenbei.
Er meinte, ich wäre das falsch angegangen und hätte mich nicht als Gewerbetreibender anmelden sollen, sondern als Freiberufler, da es eine künstlerische Tätigkeit ist. Als Gewerbetreibender zahle ich nur zusätzlich Gewerbesteuer.
Das hat mich verunsichert, so daß ich meinem Freund gesagt habe, er solle die von mir an ihm gerichteten Rechnungen erst einmal verwerfen, ich erstelle ihm neue.
Mein Gedanke war jetzt erst einmal zum Gewerbeamt zugehen und mich umzumelden. Da meinte die nette Dame vom Amt, es sei alles richtig was ich gemacht habe, denn nach § (keine Ahnung) fällt Grafik Design in dem Bereich Gewerbe. Sie meinte, mein ehemaliger Art Direktor habe das falsch gemacht.
Puuuhhh … daraufhin habe ich ihn noch mal drauf angesprochen und der war verdutzt, versicherte mir aber, das er das richtig gemacht habe, schließlich habe er einen Steuerberater, der das alles in die Hand nimmt.
Ok na gut … dann ist das halt so. Ich bleibe Gewerbetreibender.
Nur die Krux an der Geschichte ist: ich habe vom Finanzamt eine Aufforderung erhalten eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für Juni und Juli abzugeben sonst würden die eine Schätzung durchführen. Da ich zu der Zeit gerade in diesem Hick Hack war und noch nicht so recht wusste, ob eine Ummeldung nötig ist und wie lange das dauern würde, habe ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung mit 0,00 Euro Umsatz angegeben, sprich ich habe nichts verdient. Und das ist natürlich falsch.
Frage: kann ich für die Umsatzsteuer-Voranmeldung Oktober nachträglich meine Jobs vom April angeben, da ich auch für den Zeitraum August und September ebenfalls 0,- Euro Angaben gemacht habe. Ist das möglich? Zwischendurch habe ich kein Job angenommen. Ich wollte das erst einmal klären.
Und vor allem: kann ich jetzt bei den Rechnungen, die ich meinem Freund neu erstellen muss, das Datum für die Rechnungserstellung sowie das Auftragsdatum ändern, so daß es auf den Oktober fällt, obwohl ich dem Finanzamt für den eigentlich gedachten Zeitraum (Juni) keinen Umsatz mitgeteilt habe?
Ich möchte natürlich alles richtig machen und den Staat auf deutsch gesagt, nicht bescheißen.
Sorry alles ganz schön verwirrend. Ich hoffe du kannst mir da helfen. Ich muss mir sowieso für solche und andere Fälle einen Steuerberater suchen gerade was das ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung betrifft. Da habe ich gar keine Ahnung von. Ich danke dir im voraus!
Gruß DOBERMAN29