Gewerbe anmelden, ALG 2, Bitte um Hilfe!

Die Dame (Anschprechspartner, Berater) im Jobcenter will mich schon wieder in irgendwelche Vorbildungskurs schicken, bis 28.03.13 soll ich entscheiden. Ich habe letzte Jahre aber nur solches gemacht, und es hat mir nichts beigebracht, ich verliere nur Zeit damit. Habe im letzten Monaten solches abgelehnt und sofort 100 Prozent Minderung bekommen.

Ich habe aber schon lange eine Idee, welche ich verwirklichen möchte.
Habe vieles hier gelesen und gegoogelt und verstanden, wenn ich Geld selbständig verdienen will, muss ich eine Gewerbe anmelden. Alle Schwierigkeiten mit Steuer und s.w. ist mir klar. Mann kann doch nichts erlernen, wenn man nichts probiert. soooo…

DIE FRAGEN

  1. Wenn ich jetzt bis 28.03 ein Termin mit Beraterin bei JobCenter mache und sage, dass ich selbständig werden möchte und eine Gewerbe anmelde ist das OK? Ich möchte erst eine Seite anmelden (habe viel Erfahrungen damit), und da Kunden werben und s.w. Also zu anderen Verkäufern Kunden bringen. (Laienwerber, Tippgeber, Kontakter oder wie das heißt). Also dafür brauche ich eigentlich viel Zeit und Vorbildungkurs mit Metall und Holz wofür brauche ich das. Bekomme ich wieder 100 Pro Minderung oder lasst sie mich Zuhause Geld verdienen? Also Einsteigsgeld brauche ich nicht.

  2. Ich werde sowieso Gewerbe anmelden und da soll man aufschreiben, was die Firma genau machen wird. Könt ihr mir Fachdeutsch ausdrücken, was das wird, was ich machen will?

(„die Eigene Homepage wo ich Kunden werbe; ich selber werde nichts verkaufen. Also ich werde nur zu anderen Verkäufern und z.B Internet Anbietern Kunden bringen.“)

  1. Wenn ich Gewerbe anmelde, bei wem soll ich das sagen, dass ich das angemeldet hatte. Berater bei JobCenter oder wo? Infostelle? Oder bei Agentur für Arbeit?

Danke im Voraus für eure Antworte! Werde für alle hilfsreiche Tipps freuen

hallo arbeitslos-
wie ich deinem text entnehme, möchtest du etwas in holz bzw metall machen. hierfür musst du dich aber erst kundig machen, ob dieses handwerk in der sogenannten ROLLE eingetragen ist, für viele handwerksberufe braucht man einen meistertitel ohne welchen man gar nicht erst anfangen kann—das ist seeehr wichtig zu wissen!!!
die agentur hilft dir auch mit adressen weiter, denn du musst ein KONZEPT vorlegen, welches sich mit der zukünftigen arbeit als solches und dingen wie infrastruktur, absatz, mögliches einkommen und vielen mehr befasst. je nach dem musst du dich evtl. auch bei der handwerkskammer ansich eintragen lassen ( auch damit sind monatliche kosten verbunden). es gibt leute, welche existenzgründer in all den dingen unterstützen. auch steuerberater(brauchst du eh) die dir finanzpläne bzw ertragsvorschauen ausstellen sind wichtig, da du mit diesen unterlagen überall vorsprechen musst-auch bei der krankenkasse.
aber denk auch immer dran—herstellen ist die eine seite, da kannst du ackern wie du willst, wenn du keine abnehmer hast und keinen umsatz----
ich drück dir ganz feste die daumen, dass alles so hinhaut , wie du es dir vorstellst
lg sanny

Hallo und guten Tag. Dies scheint tatsächlich ein Notfall zu sein. Erst mal eine Frage, Sie scheinen es sich leisten zu können auf die Leistungen des Jobcenters verzichten zu können. Gut. Haben Sie auch die finanziellen Mittel, 2 Jahre zu überstehen, in denen Sie Ihr Leben finanzieren können, also Miete, Energie u.s.w.? Solange dauert es nämlich lsut aller Erfahrung, bevor eine Selbständigkeit erfolgreich sprich einträglich ist sprich man damit sein Leben ausreichend finanzieren kann, es sei denn man hat eine derart gute Geschäftsidee, die zum Erfolg verurteilt ist. Sprich, man sollte seine Geschäftsidee testen auf der Grundlage, dass man zum ALG2 etwas dazuverdienen kann. Was allerdings auch bedeutet, dass man mit seiner „Dame“ im Jobcenter versucht zu reden. Das ganze kann ich natürlich aber auch nicht beurteilen, da die Situation in meinem Umfeld völlig anders ist. Danke für die Aufmerksamkeit

Mach doch bei einem Existenzgründerseminar mit. Das wird überall in Deutschland angeboten und kostet nix oder wenig. Da kannst Du auch einen Geschäftsplan ausarbeiten und Dir überlegen, wie Dein Gewerbe heißt.

Das Gewerbe könntest Du als Nebengewerbe anmelden und es beim Jobcenter anmelden. Das geht schriftlich per Einschreiben oder persönlich bei Sachbearbeiter oder an der Information. Dann würde ich mir den Empfang bestätigen lassen.

Vllt. kannst Du noch mal mit der Sachbearbeiterin sprechen und Dir eine passende Bildungsmaßnahme geben lassen, z.B. Computer oder Wirtschaftsdeutsch.

Hallo!

2 Dinge sind wichtig, zu unterscheiden:
bist du dann selbständig oder freiberuflich tätig? Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt Deiner Stadt. HAst du jährliche Einnahmen bis 17500 € bist Du umsatzsteuerbefreit.
Die Dame vom Arbeitsamt will dann nur die Anmeldung sehen.
Wichtig und hilfreich ist vielleicht auch eine Existenzgründerberatung, gibts in jeder Stadt…weiß bestimmt auch das Arbeitsamt. Die ist kostenlos. Die helfen Dir bei der Ausarbeitung der Unterlagen etc… Krankenversicherung nicht vergessen, wenn Du selbständig bist. Viel Glück!

Hallo,

einfach im nächsten Termin der Bearbeiterin sagen, dass Sie sich selbständig machen möchten. Nach Existenzgründerkurs fragen (Kosten trägt ggf. die ARGE).

Trotzdem Einstiegsgeld beantragen (!), dann ist nämlich die Krankenkasse bezahlt. Un d in den ersten 6 Monaten werden Sie nicht so riesige Umsätze / Gewinne haben.

Zuschuss oder Darlehen bei der ARGE beantragen, wenn Anschaffungen zu machen sind (PC, Lizenzen, Auto, …). Maximale Höhe 5.000 EUR (§ 16 b SGB II).

Ich habe allerdings Zweifel an der Nachhaltigkeit der Geschäftsidee. Wenn die Kunden mal vermittelt sind, dann sind die weg. Und die Anzahl der Kunden ist endlich. Außerdem werden dort nicht so hohe Provisionen gezahlt, dass Sie davon auf Dauer leben könnten.

Konzept schreiben? Ist für mich kein Thema. Mache ich seit mehr als 20 Jahren.

Viel Erfolg

Hallo,

das musst du vorab mit deinem zuständigen Fallmanager/Sachbearbeiter beim Jobcenter besprechen. Grundsätzlich kannst du natürlich auch selbständig erwerbstätig sein, und niemand kann dir verbieten, ein Gewerbe anzumelden. Allein die „Idee“ einer selbständigen Tätigkeit bringt aber noch kein anrechenbares Einkommen in deine Tasche. Und du bist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um deine Hilfebedürftigkeit möglichst zu verringern oder zu beenden. Das zu erreichen, ist oberste Priorität - auch für das Jobcenter. Lehnst du eine zumutbare Maßnahme oder ein zumutbares Jobangebot ab, kannst du entsprechend mit einer Leistungskürzung sanktioniert werden.

Ich werde sowieso Gewerbe anmelden und da soll man aufschreiben, was die Firma genau machen wird. Könt ihr mir Fachdeutsch ausdrücken, was das wird, was ich machen will?

Da solltest du dich vorab erstmal ausführlich beraten lassen und kundig machen. Ein erster Ansprechpartner könnte z.B. die zuständige IHK sein - dort gibt es reichlich Infos (oft auch schon auf ihrer Website) und Info-Veranstaltungen /Seminare für Existenzgründer usw.

Wenn ich Gewerbe anmelde, bei wem soll ich das sagen, dass ich das angemeldet hatte. Berater bei JobCenter oder wo?

Siehe oben -besprich das erstmal mit deinem Sachbearbeiter. Für deinen ALG2-Leistungsanspruch wird dein Vorhaben letztlich erst dann relevant, wenn du tatsächlich Einkommen aus dieser Tätigkeit erzielst (weil dieses Einkommen deine ALG2-Hilfebedürftigkeit verringern und angerechnet werden würde). Geh aber mal davon aus, dass das Jobcenter dich weiterhin als ganz regulär vermittelbar einstufen wird. Um sich zeitmäßig völlig in seine Selbständigkeit einbringen zu dürfen, müsstest du voran schon ein sehr überzeugendes Geschäftskonzept vorlegen können, das nach sicherem schnellem Einkommenszufluss aussieht. - Schau auch mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=13.0

LG

Hallo,

die Tätigkeit würde ich als Vermittlungsagentur bezeichnen.

Aber Achtung vor Anmeldung: Warum nicht Unterstützung beantragen? Für Gründer aus ALGII gibt es eine Startunterstützung. Man füllt ein Formular aus und bekommt mindestens sechs Monate lang Unterstützung gezahlt. Warum darauf verzichten? Also, den Berater im Jobcenter darauf ansprechen.

Außerdem gibt es noch Fördermöglichkeiten seitens des Bundeslandes, Deutschlands und der EU. Bitte hier bei der IHK anfragen, was in Frage kommt. Dies muss aber unbedingt vor Beantragung des Gewerbescheins passieren.

Viele Grüße

Hartmut Dieterle
HDBS

Leider musst du dein Gewerbe nebenbei anmelden, denn mit deiner wenig lukrativen Idee hättest Du wohl niemals eine Chance vom Jobcenter dafür freigestellt zu werden.
Suche dir besser eine vernüngftige SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIGE Arbeit, dann kannst du etwas Geld ansparen und davon dein „Gewerbe“ im Nebenverdienst aufbauen! Du hast doch angeblich so „viel Erfahrung“, woran liegt es dass Du noch immer keine Arbeit hast !? Kurse kriegen nur Leute aufgedrückt, die sich nicht ausreichen um Arbeit kümmern also nicht jeden Monat mindestens 5-10 Bewerbungen versenden. Tust du auch nicht? Na siehst du, deshlab bekommst du die Maßnahme!

Hallo Arbeitslos,
man kann sich natürlich neben dem ALG2-Bezug selbständig machen. Aber ob dann zusätzlich die Fortbildung abgelehnt werden kann aus diesem Grunde, denke ich nicht. Im Prinzip muß das Jobcenter keine Gründung unterstützen. Wenn es hart auf hart geht, würde ich ds mit der Sachbearbeiterin vorher klären. Im Zweifelsfall mit Unterstützung einer Beratungsstelle.
Die Gewerbeanmeldung braucht kein Fachdeutsch man schreibt einfach rein, was man machen will.

Wenn man sich selbständig macht möchte das Jobcenter das wissen. Der Berater ist sicherlich eine gute Adresse. Wenn Geld eingenommen wird, will die Leistungsabteilung das auch bestimmt gerne wissen.
Beste Grüße,
Birgitt Torbrügge

Ab dem Moment wo man Gewerbe anmeldet, ist man selbständig und kann nicht mehr vermittelt werden! Da gibt es diesen Existenzgründerzuschuss der nie schaden kann und Kurse für Existenzgründer bzgl. Buchführung abrechnungen etc. das wäre dann vielleicht hilfreicher! Wenn man Gewerbe angemeldet hat beim Vermittöer und bei der Leistung natürlcih melden evtl. vorher mal mit dem Vermittler besprechen. Wichtig die Selbständigkeit muss sich in einer gewissen Zeit rechnen, dann fällt ALG II weg ob man sich damit versorgen kann oder nicht! Wenn nicht ist man dann gezwungen das eben wieder aufzugeben und sich der Vermittlung in den Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen, um Leistungen zu beziehen! Zum aufschreiben braucht man kein Fachdeutsch, man sollte es so beschreiben, dass man es versteht was bringt es einem wenn man mit Fachbegriffen um sich wirft und keiner weiß was Sie vorhaben!

Alles Gute und Liebe Grüße

Sorry, konnte nicht sofort antworten und sehe die Frage gerade „unbeantwortet“.

Ihc vermute, dass sie mittlerweile von Kollegen oder durch die Zeit beantwortet wurde oder erledigt ist?

Oder soll ich noch was dazu sagen?

StefanR

Tut mir leid, Deine FRage ist bei mir im Spamordner gelandet. Ich hoffe, Du hast die Angelegeheit mittlerweile klären können.

Beste Grüße,
Jerakina