Gewerbe anmelden als Designer? Ist das relevant für die Künstlersozialkasse?

Hallo,

wir sind zwei selbstständig, freiberufliche Designer, gestalten Bücher und gründen gerade eine GbR zusammen. Nebenbei möchten wir nun auch alles mögliche, rund um unsere Bücher verkaufen. Zum Beispiel in hoher Auflage Postkarten, Buttons oder Poster von unseren eigenen Arbeiten.

Müssen wir dazu ein Gewerbe anmelden?

Welche Nachteile hat das Gewerbe und kommen wir überhaupt mit einem Gewerbe in die Künstlersozialkasse?

Tausend Dank für Eure Hilfe!!

Talia

Hallo,

für einen solchen Verkauf ist sicherlich ein Gewerbe nötig.

Bei der KSK solltest Du mal fragen. Es kann ja auch jemand mit anderem Namen tun. Für Dich „günstige“ Antworten lass Dir ausdrücklich schriftlich bestätigen.

Gruß JK

Hallo Talia,

ja, für die KSK ist es unerheblich, ob man seine künstlerische Tätigkeit freiberuflich oder als Gewerbebetrieb ausübt.

So wie Du mir Euer Unternehmen geschildert hast, gestaltet ihr nicht nur Bücher, sondern übt auch eine verlegerische Tätigkeit aus. Und dies bedeutet, dass ihr ein Gewerbe ausübt.
Wenn man ein Gewerbe ausübt, muss man Gewerbesteuer zahlen.
Allerdings gibt es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 € jährlich.

Grüße - ubis