Muss man schon ein Gewerbe anmelden, wenn man sich auf einer Hobbyamateurseite angemeldet hat und mit seinen Bildern zwischen 50-300 EUR/mtl. verdient (Provision vom Plattformbetreiber)? Oder kann man das freiberuflich machen? Was ist unkomplizierter? Oder braucht man bei dem Betrag nichts unternehmen?
Ein Gewerbe liegt immer dann vor, wenn man dauerhaft mit einer selbständigen Tätigkeit Geld verdient (oder verdienen will = Gewinnerzielungsabsicht).
Es gibt Bagatellfälle (z.B. ein Schüler gibt ab und zu Nachhilfe und verdient sich ein kleines Taschengeld), die nicht anmeldepflichtig sind.
Ihr Tätigkeit ist eine anmeldepflichtige Tätigkeit und kein „Freiberuf“. Ein „Freiberuf“ liegt nur dann vor, wenn eine Tätigkeit „der höheren Art (idR Hochschulausbildung) und höchstpersönlich“ erfolgt. Das sind meist Ärzte, Rechtsanwälte u.s.w.
Bitte melden SIe Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt (z.B. beim Ordnungsamt) Ihrer Stadt an. Sie benötigen dazu einen Personalausweis und zwischen 20 und 30 Euro.
Wenn ich Ihre Tätigkeit recht interpretiere, könnten Sie z.B. „persönliche Unterhaltungsdienste im Internet“ anmelden.
Unabhängig davon müssen Sie Ihre Einnahmen aus dieser Tätigkeit auch beim Finanzamt anmelden und bei der nächsten Steuererklärung als Einnahmen aus Gewerbebetrieb angeben. Von diesen EInnahmen dürfen Sie aber eigene Betriebsausgaben (z.B. Hardware) abziehen. Auskünfte dazu erteilt Ihnen auch das Finanzamt.
Mir sind einige Fälle bekannt, bei dem das FA ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet hat, weil Hobbyamateure ihre Einnahmen (auch wenn diese gering sind) nicht angegeben haben. Wenn Ihr Gesamteinkommen inkl. dieser Einnahmen relativ gering ist, kann es sein, dass Sie gar nicht steuerpflichtig werden. Aber diese Entscheidung wird erst mit der Steuererklärung getroffen.