Hallo,
angenommen jemand möchte sich mit der Vermarktung einer Webseite nebenberuflich selbstständig machen.
Dafür muss er ja, wegen Gewinnabsicht, ein Gewerbe anmelden. Nun arbeitet diese Person aber mit Partnerprogrammen zusammen, die die erwirtschafteten Beträge erst 2 Monate später auszahlen.
Wird für die besagte Person die Gewerbeanmeldung mit der Schaltung der Anzeige oder der Erzielung erster Einnahmen fällig?
Gibt es allgemein eine „Toleranzzeit“ für die Anmeldung eines Gewerbes?
Vielen Dank!