Gewerbe - Frist für Anmeldung bei verzög. Umsatz

Hallo,

angenommen jemand möchte sich mit der Vermarktung einer Webseite nebenberuflich selbstständig machen.

Dafür muss er ja, wegen Gewinnabsicht, ein Gewerbe anmelden. Nun arbeitet diese Person aber mit Partnerprogrammen zusammen, die die erwirtschafteten Beträge erst 2 Monate später auszahlen.

Wird für die besagte Person die Gewerbeanmeldung mit der Schaltung der Anzeige oder der Erzielung erster Einnahmen fällig?

Gibt es allgemein eine „Toleranzzeit“ für die Anmeldung eines Gewerbes?

Vielen Dank!

Wird für die besagte Person die Gewerbeanmeldung mit der
Schaltung der Anzeige oder der Erzielung erster Einnahmen
fällig?

Mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Gibt es allgemein eine „Toleranzzeit“ für die Anmeldung eines Gewerbes?

Ich habe schon nachträglich angemeldet, aber da wird es sicherlich keine allgemeingültige Frist geben.

warum nicht gleich anmelden? Kostet doch nichts zusätzlich und es ist einfacher, auch die ab sofort anfallenden Ausgaben als Betriebsausgabe abzusetzen!

Lia

warum nicht gleich anmelden? Kostet doch nichts zusätzlich und
es ist einfacher, auch die ab sofort anfallenden Ausgaben als
Betriebsausgabe abzusetzen!

Bei der entsprechenden Person gibt es Silvester einen großen Besucherzuwachs, dagegen steht die Überlegung, sich in der Steuererklärung 2012 vom Thema „Gewerbe“ noch nicht zu beschäftigen.

entweder man übt ein Gewerbe aus oder nicht - wenn man wegen privatem Besuch das nicht will und tatsächlich auch nicht gewerblich, werbend usw. tätig ist, dann meldet man erst dann an, wenn das Gewerbe beginnt!Ansonsten muss man das auch früher machen, egal, ob man es einfach nur nicht will oder nicht!

Lia

…wenn es kein erlaubnispflichtiges Gewerbe ist, kommt schon nicht die Polizei. Allerdings kann eine verspätete Gewerbeanmeldung eine Ordnungswidrigkeit sein und eine Geldstrafe nach sich ziehen. Üblicherweise bekommt man jedoch bei Entdeckung Post von der Stadt, die in etwa sagt: Sie haben vergessen …, wenn Sie dies nicht bis zum…nachholen, wird die Summme …fällig.
Was dennochnicht vernachlässigt werden darf: ggf. eine Umsatzvorsteueranmeldung beim Finanzamt - die Unterlagen dazu bekommen Gewerbetreibende üblicherweise nach der Anmeldung zugeschickt.
Viel Freude auf dem rechten Weg,
Birgitt