Hallo!
Ich mache Kleidung und andere Sachen aus Recycling Materialen (Echt Pelz, Leder, Stoff, Kunststoff, Metall, Kunst Fell …) – das ist meine Hobby. Alle Sachen mache ich auf eigene Design und Schneidermuster.
Jetzt möchte ich versuchen dass zu verkaufen (e-bay, Dawanda …) Wie muss ich meine Tätigkeit richtig zu bestimmen? Wer kann meine Tätigkeit zu bestimmen? Wo muss ich mich anmelden? - Mit Gewerbeschein („Änderung- Schneiderei“ + „Kürschner“ – das ist Empfehlung von HWK oder einfach „Design und Herstellung Kleidungsstücke und Accessoires aus Recycling Materialen“ (muss ich danach im HWK auch anmelden?)oder - Im FA als Freiberufler mit Tätigkeit „Design und Herstellung Kleidungsstücke und Accessoires aus Recycling Materialen“ . Was ist besser? Was ist richtig? Was ich noch schreiben (anmelden) soll, um die Möglichkeit zu haben meine Sachen zu verkaufen? DANKE
danke
Hallo. HWK setzt womöglich einem Meisterbrief voraus. Daher besser beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Als Einzelfirma.
Hi,
ich arbeite schon länger in anderen Bereichen, daher ist mein Wissen etwas veraltet, aber ich weiß noch genau, wie wichtig es war, wenn du keinen Gesellen und Meister gemacht hast, das ganze unter Kunst laufen zu lassen, denn sonst verbietet es dir die Handwerkskammer.
Viel Glück!!!
LG
Annette
Ey,verklopp die klamotten schwarz,beim Finanzamt ziehen sie dir sowieso das Fell über die Ohren.
Da mußte schon beim anmelden zahlen.
MfG FRED
Hallo Ledoutant,
ich kann Ihre Frage leider nicht beantworten, da ich nicht Selbständig bin.
MfG
Guten Morgen!
Grundsätzlich ist es so, dass du mit der Herstellung deiner Ware ein Handwerk ausübst. Daher kann es sein, dass die HWK eine Gebühr erhebt. Wenn du eine Ausbildung in einem handwerklichen Beruf hast und diesen dann auch ausübst, musst du leider Gebühren bezahlen.
Solltest du aber den Schwerpunkt deiner Arbeit auf das Design legen, dann kommst du vielleicht um die HWK-Gebühr herum. Bitte frag doch mal bei einer DaWanda-Verkäuferin nach, ob sie zwangsweise HWK-Gebühren abführt.
Beim Finanzamt kannst du dich als Kleinunternehmer anmelden. So musst du keine Umsatzsteuer bezahlen. Allerdings kaufst du Ware an, bezahlst also die Umsatzsteuer im Rahmen deines Einkaufs. Wenn du nun keine Umsatzsteuer abführst, kannst du keine Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückbekommen. Da du besonders in der ersten Zeit investieren musst, wäre es besser, wenn du die Umsatzsteuer anrechnen lässt (und wenn du zu viel im Quartal bezahlt hast, zurückbekommst.)
Du siehst, bei dir ist das ein Grenzfall. Frag doch mal bei den DaWandas nach, wie die das machen. Ich selber bin nämlich „richtiger“ Freiberufler und kenne mich mit den Schlupflöchern nicht so gut aus.
Viel Erfolg bei deinen Plänen! Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.
Lieber ledoutant!
Liebe Ledoutant?
Die Feststellung ob du als Handwerkliches Gewerbe oder ob du als frei schaffender Künstler in deiner Tätigkeit zu bewerten bist hängt vom Ausmaß deiner kreativen künstlerischen Komponente in der Arbeit ab. Auch die Frage, ob ein Schneider oder Kürschner vielleicht in dieser Bezeichnung auch über eine entsprechende Konzessionsprüfung verfügen muß, um die Berufs-Benennung führen zu dürfen. Verfügst du über eine derartige Ausbildung und Prüfung?
Meiner Meinung nach ist die Tätigkeit im Bereich des kreativen Handwerkes einzustufen und im Zusammenhang mit dem Thema „Direkt-Recycling“ in Verbindung würde ich auf Richtung „Freies Gewerbe“ optieren, falls das möglich ist. Die Bezeichnung „Frei schaffender Künstler“ ist vermutlich in deinem Fall nicht zutreffend, weil die handwerkliche und gewerbliche Komponente überwiegt.
Das Wort „Hobby“ oder „Freizeit-Gestaltung“ im Zusammenhang mit deiner „ARBEIT“, sollte vorerst zumindest aus deinem Vokabular gestrichen werden. Wie auch immer du deine Anmeldung durchführst, das Finanzamt kann (und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit) die Gegebenheiten prüfen und aufgrund des Ergebnisses die Anmeldung korrigieren. Nachdem du 5 bis 7 Jahre gewirtschaftet hast und regelmäßig deine Steuererklärung eingereicht hast, wird das Finanzamt auch prüfen ob die gegebene Anmeldung den wirtschaftlichen und gewerblichen Regeln entspricht - das heißt, ob du auch gewinnorientiert arbeitest.
Wenn dein Gewinn (Einnahmen abzüglich betrieblicher Ausgaben) über den Zeitraum von mehreren Jahren keine nennenswerte Höhe, insbesondere keinen zunehmenden und zum Leben ausreichenden Gehalt beinhaltet, dann könnte vom Finanzamt die Herabstufung auf eine „Tätigkeit aus Liebhaberei“ erfolgen - dann kannst du dein Hobby pflegen. In diesem Fall wird weder die Anmeldung „frei schaffender Künstler“ noch die Anmeldung als „Gewerbe-Treibender“ akzeptiert und eine Gegenrechnung von Ausgaben gegenüber den Einnahmen kann dann steuerlich auch nicht mehr erfolgen. Allerdings sind weiterhin Einnahmen aus dieser „Liebhaberei“ dem Finanzam zu melden, weil die Steuerfrei-Grenze nur ein bestimmter Betrag ist, der dann eben nicht überschritten werden sollte. Schlimmstenfalls kann eine Rückforderung von eventuell in den vorangegangenen Jahren lukierten Steuer-Beträgen durch das Finanzamt erfolgen.
Eine konkrete Beratung sollte in deinem zuständigen Finanzamt diesbezüglich möglich sein. Auch die im Anschluß erforderliche Aneldung erfogt dort mit dem entsprechenden Formular.
Ob und inwieweit eine Aneldung an eine Vertretungskörperschaft (Wirtschaft-Kammer, Gewerkschaft, Fach-Vereinigungen, etc.) erforderlich oder sinnvoll ist, wäre individuell abzuklären. Auch auf die Anmeldung bei der Sozial-, Pensions-, Kranken- und Unfall-Versicherung sollte ein Augenmerk gelegt werden. Manche Abschlüsse sind verpflichtend, manche freiwillig. Jedenfalls sind diese Beträge auch als Ausgaben bei der Buchhaltung zu berücksichtigen.
Wirklich kompliziert wird es erst, wenn du Mitarbeiter beschäftigen möchtest…
Bei den o.a. Institutionen gibt es zum Teil Info-Büros, aber auch schriftliche Broschüren zur Information bei entsprechender Tätigkeits-Aufnahme. Alle werden natürlich die Sinnhaftigkeit unterstreichen und von einer Notwendigkeit überzeugen wollen. Hier emepfehle ich die Kontaktaufnahme mit bereits länger im Geschäft stehenden Gewerbetreibenden und deren Veraltungs- und Buchhaltungs-Büros.
Bezüglich des Verkaufs deiner Produkte sollte neben den von dir genannten Websites auch eine eigene Präsenz im Internet vorantreiben weil DaWanda und Konsorten NICHTS umsonst machen und immer mitverdienen möchten.
Wenn du deine Tätigkeit aufgenommen hast und deine Werkstatt einen Bezeichnung, ein Logo und eine Adresse hat, dann empfehle ich auch die Anmeldung bei allen (kostenfreien) Firmen-Suchseiten. Vorsicht, manche möchten für die Eintragung eines Logos oder einer Web-Adresse bezahlt werden. Das ist nicht notwendig, wenn die Arbeit im Kontext mit deinem Firmen-Namen bereits aussagegkräftig ist. Wer dann mit den Begriffen die dein Firmen-Name beinhaltet auf die Suche geht findet dich in jedem Fall auch ohne die kostenpflichtigen Vermerke gesetzt zu haben.
Ich wünsche dir gutes Gelingen
und freue mich auf dein Feedback
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ
Hallo,
soweit ich noch weiß ist das so:
Arbeitest Du nach Auftrag und Wunsch ist Gewerbe eigentlich das richtige. Ist Deine Arbeitszeit aber Hauptsächlich im Ankauf von Waren, dann Design und vor allen dingen die Anfertigung, dann ist die Wahl auch Gewerbe. Du kannst aber am Anfang auch auf Design schriftlich fixieren (also eigenes Design, bzw Kollektion) dann Freiberufler.
Wichtig ist nur zu wissen, daß ab der Grenze von 40.000 € Gewinn und ich meine Gewinn und nicht Umsatz die Gewerbesteuer dazukommt.Verdienst Du also am Anfang nicht soviel ist es relativ wurscht, Nur als Freier müßtest Du dann nur mal bei 25.00 oder 30.000 ummelden in Gewerbe, weil Du ja Ware zukaufst und keine reine Dienstleistung betreibst.( Alle gewinne sind per anno)
Hoffe ich konnte helfen…viel Glück
Hallo.
Also vorher mal ist das toll dass sie soviel alleine machen. Ich glaube in diesem fall sind sie ein freiberufler da sie selbstständig sind und deshalb brauchen sie auch keine gewerbeberechtigung. was sie bräuchten glaube ich wäre ein befähigungsnachweis und eine zuverlässigkeitsprüfung um zu zeigen dass sie auch engagiert genug sind. den befähigungsnachweis bekommen sie bei praxiserfahrung oder die meisterprüfung. es kommt drauf an. im falle dass sie nicht als freiberufler gelten brauchen müssten sie 4 grundvorraussetzungen erfüllen um eine gewerbeberechtigung zu erhalten. dann kommt noch der schon genannte befähigungsnachweis und je nachdem die zuverlässigkeitsprüfung.
informieren sie sich am besten bei ihrem landesgericht oder einer behörde für arbeit oder so ähnliches.
weiter kann ich ihnen jetzt leider nicht helfen aber wenn sie noch weitere fragen haben können sie sich gern noch an mich wenden.
hallo
Sorry aber da weis ich auch leider keine Antwort
Designer = Kuenstler? -> Freiberuflich.
Massen-Verkauf (keine Einzelstücke) = Gewerbe.
Was mich gerade einfällt.
Musst ohnehin Gewerbeschein anmelden ansonsten ist es ja illegal.Du kannst ja als Kleingewerbe anfangen und beim Gewerbeamt mehrere Sachen eintragen lassen.Lasse gleich alles eintragen bevor Du nochmals hin musst und nochmals dafür zahlen musst.Es ist schwierig Dir alles richtig zu raten,da es zu viele Faktoren sind.Du kannst auf ebay das machen oder auf eigener Homepage aber unterschätze das nicht.zb ebay: Du brauchst Gewerbeschein.Abfallentsorgungsgesetz,wie grüner Punkt,dringend Beratung für AGB usw am besten Rechtsschutz und wenn Du denkst geht ja auch so,wirst schnell ein paar Tausend Euro an Abmahnungen zahlen müsssen.GUT informieren vorher.Findest alles im Netz aber sei vorsichtig mit DeinemVorhaben.Wir sind in Deutschland!LG baziboss