Gewerbe Internethandel und Handel allg.- kann ich damit auch dienstleistung anbieten?

Hallo,
ich habe einen Internetshop und daher ein Gewerbe " Internethandel und Handel allg." angemeldet.
Nun möchte ich auf selbstständiger Basis an einem Weihnachtsmarktstand arbeiten( statt 450€-Job)
Kann ich das so tun, oder muß ich damit meinen Gewerbeschein erweitern?
Denn es ist zwar Handel, aber ja eigentlich eine Dienstleistung, weil ich dann für jemand anderen dort arbeite.
Ich habe einen 450€ Job und würde daher den kleinen Weihnachtsmarktjob auf Rechnung machen wollen.
Würde mich über Hilfe freuen:-)
LG Anna

Moin Anna,

für zwei Wochen Weihnachtsmarkt brauchst du m. E. das Gewerbe nicht erweitern. Allerdings habe ich ein bisschen Bauchschmerzen bei der Geschichte. So, wie du es darstellst, ist es eine ganz klassische nichtselbständige Beschäftigung, die entweder als Minijob oder als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzuordnen ist.
Als nächstes solltest du zusätzlich prüfen, ob du eine Reisegewerbekarte benötigst. Näheres hier.
Am elegantesten wäre es, wenn du die Tätigkeit als kurzfristige Beschäftigung ausüben könntest. Hier fallen weder für dich, noch für den Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge an, nur Einkommen- bzw. Lohnsteuer. Die würden aber auch bei einer selbständigen Beschäftigung anfallen. Allerdings gibt es hier einige Auflagen bzw. Fragen, die du beantworten müsstest.
Wie bist du im Moment krankenversichert? Hast du in diesem Jahr schon mal kurzfristig gearbeitet? Beziehst du Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter oder bist du arbeitssuchend gemeldet?

Data

Hallo

ich denke auch, dass du hier eigentlich scheinselbstständig unterwegs bist - da du deine Dienstleistung ja nicht am freien Markt anbietest sondern von deinem Auftraggeber abhängig bist.

Viele Grüße