Gewerbe mit zwei unterschiedlichen Geschäftsbereichen?!

Hallo zusammen, angenommen eine Person möchte sich selbstständig machen im Bereich Accounting und im Bereich esoterische Beratung. Was genau muss diese Person nun beim Gewerbeamt angeben? Zwei Gewerbescheine beantragen? Oder einer auf dem beide Bereiche stehen?

VG aus Obb

Alambix - Wein und Kohlen
Servus,

Gewerbebetriebe mit verschiedenen Gegenständen sind z.B. in den klassischen Kombinationen „Tischlerei, Bestattungen und Leichentransporte“ oder „Transportunternehmen, Rückebetrieb und Pensionspferdehaltung“ nichts Ungewöhnliches.

Ob es sich um ein oder mehrere stehende Gewerbe handelt, hängt von der betrieblichen Organisation ab: Wenn die beiden Tätigkeiten nicht organisatorisch, technisch und wirtschaftlich getrennt sind, handelt es sich um einen Betrieb = ein Gewerbe mit zwei verschiedenen Gegenständen.

Anspruchsvoller, aber in Gemeinden mit hohen Hebesätzen zur doppelten Ausschöpfung des GewSt-Grundfreibetrages geeignet, ist die vollständige Trennung der beiden Betriebe. Wenn diese praktiziert werden soll, wird auch jeder Betrieb für sich angemeldet. Für selbständige Buchhalter ist diese Version übrigens ein hübsches Trainingsfeld für Themen wie USt-Konsolidierung.

Schöne Grüße

MM

Moin,

Accounting ist doch etwas ganz anderes als esoterische Beratung. Und es sollte ja nach aussen eine gewisse Wirkung haben, was mithin in Werbung etc. sichtbar wird. Ob ein Accountant, der gleichzeitig esoterische Beratung als Geschäft betreibt, von potentiellen Kunden ernst genommen wird? Mh … Für mich wäre das ein unscharfer Bauchladen - Richtung: nix Halbes und nix Ganzes.

Warum nicht zwei Gewerbescheine, mit exakter Trennung der beiden Bereiche? Und in jedem Fall prüfen, welcher die besseren AUssichten hat, eine tragfähige Existenz zu sichern. Zwei Gewerbe gleichzeitig können die Kapazitäten auch so verheddern, dass nichts richtig läuft.

Davon abgesehen (wäre aber nachzufragen) könnte ich mir vorstellen, dass Accounting durchaus eine andere Bewertung hat beim Amt als Beratung, wobei letzteres als freiberufliche Tätigkeit gesehen werden könnte.

Gruß
Ex.

Servus,

der berühmte § 18 I EStG ist von beiden genannten Tätigkeiten sehr weit weg - da braucht man nichts abzugrenzen: Es geht um Gewerbe.

Und die Trennung von beiden Tätigkeiten sagt sich leicht, aber ist bei so einer Einmannbude in der eigenen Wohnung nicht ganz so einfach durchzuführen: Wie ordnet man die Nutzung von z.B. Telefon, Computer & Peripherie, Schreibtisch, Arbeitsplatz usw. den beiden Tätigkeiten zu?

Ein Einzelunternehmer hat keine Firma, mit der er seine Tätigkeiten benennen müsste:

- Alambix, Weine en gros und en detail

und

- Alambix, die heißeste Kohle für Ihre Kohle

kann durchaus ein und derselbe Gewerbebetrieb sein: Der Buchhalter muss seinen Kunden nicht auf die Nase binden, dass er auch in esoterischen Geschichten unterwegs ist - nicht einmal, wenn er auf Amerikanisch bucht.

Schöne Grüße

MM