Servus,
der berühmte § 18 I EStG ist von beiden genannten Tätigkeiten sehr weit weg - da braucht man nichts abzugrenzen: Es geht um Gewerbe.
Und die Trennung von beiden Tätigkeiten sagt sich leicht, aber ist bei so einer Einmannbude in der eigenen Wohnung nicht ganz so einfach durchzuführen: Wie ordnet man die Nutzung von z.B. Telefon, Computer & Peripherie, Schreibtisch, Arbeitsplatz usw. den beiden Tätigkeiten zu?
Ein Einzelunternehmer hat keine Firma, mit der er seine Tätigkeiten benennen müsste:
- Alambix, Weine en gros und en detail
und
- Alambix, die heißeste Kohle für Ihre Kohle
kann durchaus ein und derselbe Gewerbebetrieb sein: Der Buchhalter muss seinen Kunden nicht auf die Nase binden, dass er auch in esoterischen Geschichten unterwegs ist - nicht einmal, wenn er auf Amerikanisch bucht.
Schöne Grüße
MM