Liebe/-r Experte/-in,Mit einer Freundin zusammen strickfilze ich Hausschuhe und nähe verschiedene Kleinigkeiten (Kindergürtel, Halstücher, Schlüsselbänder, …) Als wir im letzten Jahr begannen, haben wir auf anraten hin ein Gewerbe (GbR) angemeldet, um auch mal auf einem Christkindlmarkt verkaufen zu können. Dort stellten wir dann fest, dass keiner dieser Marktverkäufer/Hobbykünstler ein Gewerbe angemeldet hatte. Was uns an der Sache störte ist, dass wir aufgrund der Gewerbeanmeldung in der Handwerksrolle eingetragen sind, die uns keine wesentliche Vorteile bringt, aber 97 Euro im Jahr kostet. Kürzlich versuchten wir nun einem Hobbykreis e.V. beizutreten, wo uns nun aber das Gewerbe wieder im Weg war. Da wir eh keine Vorteile aus dem Gewerbe hatten, meldeten wir es letzte Woche kurzerhand ab. Nun müssen wir befürchten, wahrscheinlich mit der Verkäuferplattform im Internet in Konflikt zu geraten, wo wir auch schon seit einem Jahr versuchen zu verkaufen und mit unseren Produkten auch nur gewerblich auftreten dürfen. Als wir begannen strickfilzten wir ausschließlich Hausschuhe und waren als „Strickerinnen“ bei der Kammer gemeldet (was kein Meisterberuf ist). Nun haben wir uns überlegt, dass nur eine von uns ein Einzelhandelsunternehmen anmeldet. Da wir nun aber auch nähen, müßten wir einen Schneiderei-Meister einstelle/anmelden, um das Geschäft überhaupt fortsetzen zu dürfen. Dann müßte sich die Geschäftsinhaberin allerdings auch selbst krankenversichern (nicht mehr als Familienmitglieder bei unseren Ehemännern), denn dann hätte man Angestellte.
Vom Umfang her würde ich das „Unternehmen“ ganz klar als Hobby einstufen. Natürlich haben wir auch keine großen Umsätze und im Moment kostet uns das Unternehmen noch wesentlich mehr als es abwirft.
Gibt es irgendwie eine Möglichkeit, hier legal durchzukommen und trotzdem nicht Unmengen an finanziellen Mittel aufwenden zu müssen, die wir mit diesen kleinen Verkäufen ja garnicht umsetzen können?
Habt ganz herzlichen Dank für eure Hilfe!
Die Bürokratie in Deutschland macht einem leider oft das Leben schwer. Ich selbst arbeite seit 1987 freiberuflich, ohne irgendwo ein Gewerbe angemeldet zu haben. In Jahren, in denen ich sehr gut verdient habe, habe ich Gewerbesteuer bezahlt. In schlechten Jahren nicht. Am besten ihr lasst euch von der IHK einen auf diese Fragen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater empfehlen. Formfehler können auch im Nachhinein teuer werden. Mehr weiß ich leider auch nicht.
Viel Erfolg wünscht euch Gisela Hagemann
Hallo,
also, wenn ihr auf einem weihnachtsmarkt oder ähnlichem etwas verkaufen wollt, braucht ihr ein Gewerbe. Das andere das nicht haben kann ich mir kaum vorstellen (wäre definitv illegal und bei einer Prüfung gibt es mächtig Ärger), ausser sie sind als Künstler tätig.
Die günstigste Variante erscheint mir immer noch ein Einzelunternehmen anzumelden, das kostet nur die Anmeldegebühr von ca. 35,-. Wenn das dann als Kleingewerbe läuft (bis ca. 17.000€ Umsatz im Jahr) muß man auch keine Mwst. abführen.
Wenn ihr zwingend einen Schneidermeister oder ähnliches braucht, kann man diesen ja geringfügig beschäftigt anmelden, z.B. mit 100€ im Monat.So ist einer offiziel im Unternhemen und kostet nicht die Welt. Allerdings ist mir neu, dass man ein schneidermeister sein muß um genähte Sachen zu verkaufen, das kann ich kaum glauben in eurem Fall.Allerdings bin ich hier kein Experte. Die IHK weis da aber sicher Bescheid, und ich hab dort immer sehr gute Auskünfte erhalten. Die haben auch einenExperten für jeden Bereich, da solltet ihr unbedingt mal nachfragen.
Das Problem mit der Krankenkasse bleibt wahrscheinlich trotzdem. Der/die selbständige muß sich wohl selbst krankenversichern.
Im Falle anderer z.B. der Schwägerin, kann man sie immer noch geringfügig beschäftigt anstellen, dann kann sie über ihren Mann versichert bleiben. Wie ihr intern abrechnet ist letztlich ja eure Sache.Das sollte immer noch günstiger sein, als sie voll einzustellen, zumal ihr ihre Arbeitskraft ja eh nicht voll braucht. Allerdings ist sie ab einer Summe von über 400€ Arbeitslohn bereits voll Krankenversichert. Ist ihre Arbeitsleistung also hoch genug, ist das eventuell auch eine Option.
Ich hoffe das hilft euch weiter, ansonsten kann ich nur nochmal an die IHK verweisen.
Viel Erfolg!
Hallo abendschnucke,
wenn Du ein Gewerbe, gleich welcher Art hast, dann musst Du das beim Gewerbeamt anmelden und die informieren alle möglichen Institutionen. Ansonsten bekommst Du auch Probleme mit dem Finanzamt. Denn als Gewerbetreibender musst Du ja Umsatzsteuer berechnen (oder Dich zumindest als Kleinunternehmer davon befreien lassen). Außerdem wollen ja die Müllabfuhr, GEZ evtl. BG usw. auch etwas an Dir verdienen.
Das Problem mit den Kammern lässt sich nur schwer lösen. Wer in Deutschland ein Gewerbe anmeldet, der ist Zwangsmitglied in einer Kammer. Gehört das Gewerbe zu einem Handwerksberuf, so ist man Zwangsmitglied in einer Handwerkskammer, gehört es zum allgemeinen Gewerbe ist man Zwangsmitglied der IHK. Wenn es dumm läuft, musst Du sogar beide Vereine bezahlen.
Der Sinn dieser Läden ist schon immer fragwürdig und in den meisten europäischen Ländern sind diese Clubs als Zwangsorganisation schon abgeschafft. Die kostenlosen Leistungen bringen im Regelfall nicht viel, sobald Du eine differenziertere Auskunft brauchst, musst Du extra bezahlen. Ausnahmen sind nur sog. freie Berufe wie Ärzte, Anwälte usw. Aber die müssen dann ihre eigenen Zwangskammern durchfüttern.
Wenn Du ein Gewerbe anmeldest für das in Deutschland ein Meisterzwang besteht, so bleibt Dir nichts anderes übrig, als tatsächlich einen solchen einzustellen - und wenn es nur pro forma ist … Ansonsten wird Dir der Laden zugemacht. Oder Du musst Dein Gewerbe so anmelden, dass Du »nur« zur IHK gehörst. Dann bist Du wenigsten bei nur kleinem Gewinn (meist so bis 5000 Euro) zumindest Beitragsfrei. Sobald Du aber richtig was erwirtschaftest (was ja Dein Ziel sein sollte), so kommen diese gleich aus den Löchern gekrochen und schicken eine Rechnung.
Versuche einmal Dein Gewerbe so zu formulieren, dass Du »nur« zur IHK gehörst. Bei mir hat da sogar das Gewerbeamt geholfen. Oftmals kann man die Tätigkeiten in geänderter Form beschreiben und schon hat man etwas mehr Ruhe. Du musst ja nicht Schneiderarbeiten oder Näharbeiten angeben, sondern vielleicht wird ja so etwas wie Kleiderpflege,Second-Hand, Stoffrecycling, oder »Bastelarbeiten« oder was auch immer. Was in Deiner Gewerbeanmeldung steht kann ruhig allgemeiner gehalten sein.
Schau mal unter http://www.buhev.de/ nach. Vielleicht können die Dir weiterhelfen. Dort hat man Erfahrung mit den Handwerkskämmerlingen.
Das Problem mit der Krankenkasse würde ich direkt bei der Krankenkasse anfragen. Du musst ja nicht gleich erzählen, dass schon ein Gewerbe existiert. Als regulär Angestellte/r kannst Du selbstständig noch etwas dazuverdienen, solange das Einkommen Dein reguläres Gehalt nicht übersteigt. Die Details mit der Familienversicherung würde ich mit der Kasse klären. Möglicherweise gibt es da Freigrenzen.
Wenn Ihr nur auf den Weihnachtsmärkten etwas verkaufen wollte, dann fragt doch einfach die anderen Händler wie die das machen. Die schweben ja auch nicht im rechtsfreien Raum. Wenn es da Sonderregelungen gibt, dann erfährt man das auch beim Gewerbeamt. Und nie das Finanzamt vergessen. Sonst wird einem ganz schnell Schwarzarbeit vorgeworfen.
Um den Kammerzwang kommt man in Deutschland fast nicht herum. Darauf achten diese Leute schon zusammen mit ihren politischen Günstlingen. Wenn es Dich interessiert schau mal unter http://www.bffk.de , dann kannst Du Dir in etwa vorstellen was die Kammern mit Deinem Geld so treiben.
Hallo,
leider kan ich dazu keine konkrete Antwort erteilen