Hi… ich habe vor kurzem ein Gewerbe (neben Gewerbe) angemeldet und werde ca. 4000€ Umsatz machen und da wollte ich gerne wissen wie viel steuern ich ca. zahlen muss ? Also ich bin Schüler vllt. ist das ja relevant. Danke im vorraus
Hallo Momo,
4.000 € Umsatz/Tag, Monat oder Jahr?
Entscheidend für die Gewerbesteuer ist nicht der Umsatz, sondern der Gewinn. Wenn der höher ist als der Freibetrag nach § 11 Gewerbesteuergesetz (24.500 €), dann fällt Gewerbesteuer an
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gewstg…
Bei einem Jahresumsatz von 17.500 € musst Du Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen (s. § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ustg_1…
Ich wünsch Dir so viel Erfolg mit Deinem Unternehmen, dass Du bald auch Steuern zahlen darfst/musst!
Hi… ich habe vor kurzem ein Gewerbe (neben Gewerbe)
angemeldet und werde ca. 4000€ Umsatz machen und da wollte ich
gerne wissen wie viel steuern ich ca. zahlen muss ? Also ich
bin Schüler vllt. ist das ja relevant. Danke im vorraus
Also zunächst einmal: Aus dem Umsatz zahlt man nur Umsatzsteuer.
Ansonsten zahlt man nur aus dem Gewinn Steuern. Das sind hauptsächlich Einkommensteuern und Gewerbesteuer. Da gibt es auch Freibeträge. Bei der Einkommensteuer liegt m.E. der Grundfreibetrag bei 8.000 €. Darunter ist also keine Einkommensteuer zu zahlen.
Hi… ich habe vor kurzem ein Gewerbe (neben Gewerbe)
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hi und danke…muss ich mich beim Finanzamt melden oder machen die das ?
Hallo,
also Umsatzsteuerlich (Mehrwertsteuer) bist Du Kleinunternehmer solange Dein Umsatz (also Einnahmen) unter 17.500,00 Euro bleibt.
Gewerbesteuer fällt erst an, wenn Dein Gewinn (Überschuss) höher ist, als 24.500,00 Euro.
Einkommensteuer unterliegst Du Deinem Individuellen Steuersatz, der sich auch allen Deinen Einkünften ergibt. Hier gilt ein Freibetrag von 7.500,00 Euro als Steuerfrei, erst wenn alle Einkünfte zusammen darüber sind, musst Du Steuern zahlen.
Hi… ich habe vor kurzem ein Gewerbe (neben Gewerbe)
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Hallo,
wenn du ein Gewerbe anmeldest bist da mal vorab dazu verpflichtet, eine monatliche (lässt sich bei wenig Einnahmen auch auf quartalsweise oder jährlich umstellen) Umsatzsteuererklärung abzugeben und Umsatzsteuer zu zahlen bzw. Vorsteuer zu erhalten. Alternativ lässt du dich davon befreien (Kleinunternehmerregelung). Dann ist nicht der Umsatz, sondern dein Gewinn für die Einkommensteuer relevant. Das heißt, du musst eine jährliche Einkommensteuererklärung machen.
Je nachdem wieviel „zu versteuerndes Einkommen“ sich ergibt, kannst du hier (http://www.steuerlinks.de/steuertabelle-grundtabelle…) deine Einkommensteuer ermitteln. Weiter ist zu beachten, dass deine Einnahmen nicht zu hoch sein dürfen, sonst fällt noch das Kindergeld weg und können Krankenkassenbeiträge fällig werden (das halte ich bei dir jedoch nicht für wahrscheinlich). Generell würde ich dir raten, einen Beratungstermin bei der IHK zu machen. Ich habe den Eindruck, dass du das „Drumherum“ bei der Selbständigkeit unterschätzt, und das lässt sich nicht alles über E-Mails erklären. Google einfach „Tipps Existenzgründer“ und versuche dich einzulesen.
Ich hoffe, dir jetzt nicht den Mut genommen zu haben. Jedenfalls, alles was du erfährst, nutzt dir für deine berufliche Zukunft. Gute Homepages sind: www.steuertipps.de und IHK. Viel Erfolg
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Hallo,
wennDu tatsächlich nur 4000 Euro Umsatz im Jahr machst, wird Dir steuerlich nichts passieren. Du musst ja nicht nur Deinen Umsatz angeben, Du kannst ja dafür auch Deine Ausgaben dagegen rechnen die Du im Zusammenhang mit der Umsatzerzielung hattest. Somit bliebe von den 4000 Euro Umsatz ja einiges weniger als Gewinn übrig.
Umsatzsteuertechnisch wirst Du auch nicht belastet werden, da Du die Grenze von 17.500 Euro in dem Falle nicht erreichst.
Viel Erfolg mit Deinem Nebengewerbe !!
Also,
Jahresfreibetrag von 24.500,00 €. Da würde ich noch keine Sorgen wegen der Gewerbesteuer machen.
Gruß
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Hallo,
also bei eibnem Jahresumsatz von nur 4000,- und keine weiteren Einkünfte fällt keine Steuer an.
Ich hoffe du hast die Kleinunternehmerregelung beantragt.??!!
Gruß
Hi… ich habe vor kurzem ein Gewerbe (neben Gewerbe)
angemeldet und werde ca. 4000€ Umsatz machen und da wollte ich
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Lieber momo1492,
kann ich Dir so nicht beantworten. Du musst das Finanzamt anrufen, sie haben eine Steuertabelle,
und werden Dir den zu entrichtenden Betrag nennen.
Thuess
postmann
Hi… ich habe vor kurzem ein Gewerbe (neben Gewerbe)
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Kriegst bestimmt bald Post vom Finanzamt.
Kannst aber auch mal dort anrufen, die beißen nicht.
hi und danke…muss ich mich beim Finanzamt melden oder machen
die das ?
Hallo, wenn die 4.000 Euro Jahresumsatz sind, brauchst du sicher keine Steuern
zahlen.
Hi… ich habe vor kurzem ein Gewerbe (neben Gewerbe)
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Hallo, es wird keine Gewerbesteuer anfallen, da Du zu den sogenannten Kleinunternehmern gehörst. Lediglich Umsatzsteuer wird anfallen, falls Du die erhoben hast.
Hi… ich habe vor kurzem ein Gewerbe (neben Gewerbe)
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Hallo Momo
maßgeblich für die Gewerbesteuer ist der gewerbliche Gewinn (Einnamen Minus Ausgaben) Erst wenn diese über 24.000 €sind fällt Gewerbesteuer an.
Somit wird die Gewerbesteuer nicht fällig.
Viele Grüße
Hi… ich habe vor kurzem ein Gewerbe (neben Gewerbe)
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bin Schüler vllt. ist das ja relevant. Danke im vorraus
Hi!
Das ist manchmal nicht ganz einfach zu beantworten, Du weißt das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex.
Jede netürliche Person kann in Deutschland pro Kalenderjahr 8.000 € verdienen ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen.
Umsatzsteuer ist unter der Kleinunternehmergrenze, also hier auch nichts.
Gewerbesteuer ist unter Freibetrag, also hier auch nichts.
Siehts so aus, als würde Herr Schäuble leer ausgehen.
Gruß
derschwede77
ich weiss es nicht.
einem steuerberater nachfragen.