Gewerbe ummelden auf Ehefrau

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, mein Gewerbe auf meine Ehefrau umzuschreiben?
Oder muss ich meins abmelden und sie es dann anmelden? Wenn ja, kann sie meine Ware einfach nehmen oder muss ich ihr diese verkaufen???
Viele Fragen, hoffe jemand hat eine Antwort.

Danke und Grüße

Sebi

Hallo,
ich würde sagen, es muss ab- und angemeldet werden. Und ich vermute auch, dass die Ware verkauft werden muss, weil woher wäre die sonst?

Kann aber mit Sicherheit das Finanzamt beantworten, ob das mit der Ware buchhalterisch auch einfacher geht…

Hi,
leider hast du nicht geschrieben um welches Gewerbe es sich handelt und welche Rechtsform dieses hat.
Prinzipielle könnte deine Frau in das Gewerbe eintretten und du dann einen Tag später aus, dann betreibt deine Frau das Gewerbe. Ist aber von der Rechtsform unterschiedlich im Verfahren.

Grüsse

Es ist ein Kleingewerbe im Sinne von §19 UStG
(Online Verkauf)

Also die Rechtsform dann Einzelunternehmer ohne Eintrag im Registergericht ?

Ja genau, keine Eintragung im Registergericht

OK, du könntest dann deine Frau anmelden und als Gesellschafterin in das Gewerbe eintretten lassen, dann hättest du eine GbR, dann tritst du einen Tag später wieder aus und es wird wieder ein Einzelunternehmen. Dies wird wohl das einfachste sein alles so zu übernehmen, wie es jetzt gerade ist. Bei An- und Neuanmeldung müsstest du ja das alte Gewerbe erst auflösen und das Neue wieder starten, also auch Warenbestände.

Hoffe es hilft dir weiter und es ist nur ein Vorschlage, kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit…

Grüsse

Muss ich bei der GbR nicht irgendein Startkapital haben bzw. muss meine Frau dann nicht einen bestimmten Betrag in die Firma einzahlen?

Danke für den Tipp!

Nein, dass gibts nur bei GmbH und AG. Zur GbR wird es automatisch, wenn es mehr als eine Person ist und du keine andere Rechtsform wählst.
Nur aufs Ordnungamt gehen und den Anmeldezettel ausfüllen und oben die bereits vorhandene Firma eintragen und denen sagen, dass es da bereits ein Gewerbe gibt, wo dass dazu soll.

Und dann kann ich einfach am nächsten Tag hingehen und mich rausschreiben lassen? Und dann ist es wieder ein Kleingewerbe?
Wann ist das Sinnvoll zu machen? Am Jahresende oder ist das egal? (wegen Steuererklärung)

Hallo Sebi,

Sie sollten umschreiben. Schreiben Sie nicht um,
existiern ja 2 Gewerbe und sie muessen Steuern bezahlen.
Die Waren -abhaengig vomWert - koennen Sie auch Ihrer Frau verschenken od.eben billig verkaufen,damit nicht soviel Mwsst. anfaellt.
Gruss
postman5

Keine Ahnung, frag Dreinen Steuerberater! Ich denke so einfach ist das nicht, weil Du sicher auch schon Betriebsinventar angeschafft hast und wenn Deine Frau das alles erwerben soll, findet da auch ein Verkauf statt, der steuerpflichtige Einnahmen aus Gewerbeverkauf nach sich zieht.
Vielleicht kannst Du auch aus Deinem Gewerbe eine GbR. machen, Deine Frau als Geschäftspartnerin in die GbR. aufnehmen und dann später irgendwann Deine Partnerschaft kündigen. Dann hat Deine Frau die Firma auch allein und muss nicht die Ware von Dir kaufen.

Hallo Sebi1881,

grundsätzlich würde ich empfehlen sowohl die Gewerbemeldestelle der Gemeinde als auch das zuständige Finanzamt anrufen und dort freimütig dieselbe Frage stellen.

Dabei bin ich mir ziemlich sicher, daß beide Stellen eine Gewerbeabmeldung und Gewerbeneuanmeldung fordern werden.

Warenbestände sind dann an die Ehefrau zzgl. MwSt. zu verkaufen, evtl. zu verkaufendes Inventar ohne Mehrwertsteuer.

Bei einer gemeinsamen Steuererklärung bleibt die Angelegenheit eine Null-Nummer.

Sollte namhaftes Inventar (also keine Ware) vorhanden sein, sollte eine bepreiste Liste erstellt werden.
Dabei ist darauf zu achten, daß bereits steuerlich abgeschriebene Gegenstände unter dem GWG-Wert beziffert werden, damit keine sich über Jahre erstreckende Abschreibung bei der Ehefrau ergibt.

Beste Grüße
maasterp

Hallo,

sagen wir mal so:
Um das Ganze auch aus steuerlicher Sichtweise richtig zu machen, sollte der Betrieb, das Gewerbe, mit Kaufvertrag an die Ehefrau verkauft werden ( oder verschenkt, dann Schenkungsvertrag). Beim Verkauf könnte man die Waren zum Buchwert ( also eigene Anschaffungskosten) an die Frau weiterverkaufen.

Sorry, da kann ich leider nicht helfen
Gruß franzilein

Hi Sebi!

Das würde ich mit Deinem Steuerberater besprechen, weil bei solchen Vorgängen schnell etwas unbedacht bleibt und man die daraus resultierenden Folgen nicht oder nur schwer heilen kann.

Gruß

Mike

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand (bin aber kein Steuerberater), wird das Unternehmen/Inventar ganz normal verkauft und das Gewerbe abgemeldet.
Sofern beide UStT-pflichtig sind, mit Umsatzsteuer. Frau meldet ihr Gewerbe an und kauft.
Von einem direkten-einfachen Weg, weiß ich nichts.
lg

Hallo,
Vorsicht so einfach geht das nicht. Ummelden ist nicht möglich, da Sie bzw. Ihre Ehefrau getrennte Unternehmer sind. Somit erhält auch jeder eine eigene Steuernummer, zumindest für die Gewinnermittlung und evtl. Umsatzsteuer.
Sie müssen Ihr Gewerbe ordnungsgemäß abmelden. Dann die Ware zu marktüblichen Preisen an ihre Frau verkaufen.
MfG
Sven Duwe

Hallo,
Ganz so einfach ist das wohl nicht.
Frag doch mal den Steuerberater.