Hallo Sebi1881,
grundsätzlich würde ich empfehlen sowohl die Gewerbemeldestelle der Gemeinde als auch das zuständige Finanzamt anrufen und dort freimütig dieselbe Frage stellen.
Dabei bin ich mir ziemlich sicher, daß beide Stellen eine Gewerbeabmeldung und Gewerbeneuanmeldung fordern werden.
Warenbestände sind dann an die Ehefrau zzgl. MwSt. zu verkaufen, evtl. zu verkaufendes Inventar ohne Mehrwertsteuer.
Bei einer gemeinsamen Steuererklärung bleibt die Angelegenheit eine Null-Nummer.
Sollte namhaftes Inventar (also keine Ware) vorhanden sein, sollte eine bepreiste Liste erstellt werden.
Dabei ist darauf zu achten, daß bereits steuerlich abgeschriebene Gegenstände unter dem GWG-Wert beziffert werden, damit keine sich über Jahre erstreckende Abschreibung bei der Ehefrau ergibt.
Beste Grüße
maasterp