Guten Abend,
ein Beitrag zu diesem Thema gab es bereits vor Kurzem, in meinem Fall bekam ich aber heute einen etwas weiter gehenden Brief (Vollzug der Gewebeordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten).
Ich habe 2005 als Student eine „Promotionstätigkeit“ angemeldet, um nebenbei als Promoter etwas zu verdienen. Leider hat das damals nicht geklappt und ich habe diese nie gebraucht. Nach meinem Studium habe ich mein „Gewerbe“ zum 31.10.2007 beim Gewerbeamt formlos abgemeldet (keine Bestätigung des Briefes erhalten). Nachdem ich umgezogen bin kam im April 2008 ein Brief des neuen zuständigen Amtes, dass ich mein Gewerbe ummelden muss. Als ich meinte, dass ich das Gewerbe bereits abgemeldet habe, meinte sie, dass damals mein formloser Brief ev. ignoriert wurde und ich es rückwirkend abmelden könne. Daher habe ich erneut mein Gewerbe beim damaligen Amt zum 31.10.07 abgemeldet, diesmal in Form. Bestätigung habe ich auch bekommen. Nun kam ein Brief:
„Sie haben erst am 18.04.08 sie selbstständige gewerbliche Tätigkeit „Promotionstätigkeit“ mit Betriebssitz in X abgemeldet, obwohl sie den Betrieb bereits am 31.10.2007 aufgegeben haben. Sie hätten wissen müssen, dass die Abmeldung gleichzeitig mit der tatsächlichen Betriebsaufgabe erfolgen muss.“ Geldbuße bis 1000€!!!
Was kann ich in diesem Falle tun? Durch die verspätete Abmeldung habe ich wirtschaftlich in keinster Weise provitiert, ich hätte es theoretisch auch zum 18.04.2008 tun können, das hätte für mich keinen Unterschied gemacht! Was kann ich in diesem Falle tun?
Viele Grüße und vielen Dank
Alexandra