Hallo,
also, nehmen wir mal an, Sie hätten hinter all Ihren Gedanken auch den, dass Sie das nicht nur einmal machen wollen, sondern öfters, sogenannte Wiederholungsabsicht.
Ja, dann betreiben Sie ein Gewerbe und
ja, dieses ist dann auch beim Gewerbeamt anzumelden und
ja, Sie dürfen Arbeitsleistung in Rechnung stellen und
ja, das ganze ist in der Einkommensteuererklärung anzugeben und
ja, es kostet Steuern und
nein, es ist keine Schwarzarbeit, da
ja angemeldet.