„Freier Mitarbeiter“ ist nicht gleichbedeutend mit „Freiberufler“.
Dies wird oft verwechselt.
Die Bezeichnung „Freier Mitarbeiter“ bezieht sich nur auf die Art des Dienstverhältnisses (meist in Abgrenzung zum Arbeitnehmer), besagt aber nichts über den ausgeübten Beruf aus.
Die Bezeichnung „Freiberufler“ bezieht sich hingegen immer auf Angehörige ganz bestimmter Berufe, nämlich der Freiberufe (Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.), ist gesetzlich geregelt und sagt nichts aus über die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Gewerblich und gleichzeitig freiberuflich tätig; ist oft Gegenstand eines Streites (Künstler mit dem FA). Betreibt z.B. ein Künstler Handel und überwiegt diese Einnahmequelle gegenüber der beantragten Freiberuflichkeit, dann werden die Einkünfte den Einnahmen aus Gewerbe zugesprochen, d.h. (Nach)Zahlung von u.a. Gewerbesteuer.
Fazit: als Freier Mitarbeiter einer Projektgesellschaft sind Sie verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.
Beste Grüße
Dr. Wallberg